Studie zu Plug-in-Hybriden Kraftstoffverbrauch deutlich höher als angegeben

  • "Die diesbezügliche Rechtsprechung dazu ist verfassungs- und steuerrechtlich einschlägig."

    Der zweite Teil der Aussage ist nicht korrekt und Streitpunkt in der Steuer(rechts)wissenschaft.

    Jetzt mische ich mich dazu mal ein.

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Urteilen vom 18. Juli 2018 (1 BvR 1675/16 u. a.) die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit des beitragsbasierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks bestätigt. Das Gericht stellte in allen Entscheidungen klar, dass die Beitragspflicht sowohl für private als auch nicht-private Haushalte mit Art. 5 GG vereinbar ist.

    Damit ist spätestens seit diesen Entscheidungen aus der rechtlichen Diskussion "die Luft raus", zumindest so lange, bis das Grundgesetzt in diesem Punkt geändert wird.


    Steuerrechtlich ist die Frage schlicht und einfach nicht relevant, denn das Steuerrecht - und im Zweifelsfall die Finanzgerichte - beschäftigen sich mit Steuern und nicht mit Beiträgen.

    Weil der Rundfunkbeitrag keine Steuer im steuerrechtlichen Sinn ist, sondern eine gesetzliche Pflichtabgabe außerhalb des Steuerrechts, gibt es keine BFH‑Grundsatzentscheidung, die etwa den Beitrag als steuerlich relevante Abgabe klassifiziert oder in seiner Steuerlichkeit verwerfen würde. Das ist auch in steuerrechtlicher Literatur und Rechtsprechungsverzeichnissen so zu sehen: BFH‑Entscheidungen beschäftigen sich mit typischen steuerlichen Problemstellungen (z. B. Umsatzsteuer‑Leistungsaustausch‑Fragen), nicht mit der verfassungsrechtlichen Einordnung des Rundfunkbeitrags selbst.

    In steuerlichen Einzelfragen taucht der Rundfunkbeitrag gelegentlich als Aufwand in anderen Zusammenhängen (z. B. bei der Abzugsfähigkeit von Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung), aber auch hier urteilt der BFH nicht über die rechtliche Natur des Beitrags selbst, sondern lediglich über seine Behandlung in der steuerlichen Gewinnermittlung.


    Es gibt politische immer wieder mal Diskussionen, ob der Beitrag steuerlich einer Abgabe oder Steuer ähnelt, aber das sind keine "steuer(rechts)wissenschaftlichen" Diskussionen, sondern politische.

    Debatten um die Frage "Ist das nicht eigentlich eine Steuer?" werden typischerweise von Parteien und politischen Strömungen angestoßen, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kritisch gegenüberstehen. Dazu zählen – je nach Kontext und Intensität – etwa die AfD (grundsätzliche Systemkritik), Teile der FDP (Schlanker Staat / Reformansätze) und auch einzelne Stimmen aus CDU/CSU (Struktur- und Effizienzdebatten). Außer bei der AfD sind das meist keine einheitlichen Parteipositionen, sondern politische Linien und Flügel.

    Die Steuerdebatte ist kein ungelöstes Rechtsproblem, sondern ein politisches Argumentationsmuster, das vor allem zur Kritik, Reformforderung oder Delegitimierung des Rundfunkmodells genutzt wird.

    Der Clickbait-Artikel entspricht ja den typisch verdrehten Informationen, die man häufiger im steuerbezahlten Fernsehen zu Gesicht bekommt.

    Deine polemische Formulierung hat mit Rechtswissenschaft nichts zu tun.

    Als kluger Akademiker und großer geprüfter Staatsdiener solltest du verständig genug sein, das einzusehen und die Eier haben, deinen Irrtum zuzugeben.


    Liebe Grüße, Julia

    Momentan ohne eigenes Auto :huh:

    Bis 23.11.2025: Opel Grandland X Hybrid (224 System-PS) / 8-Gang-Automatikgetriebe / Ultimate Ausstattungslinie mit vielen weiteren Extras / Erstzulassung 08/2021 / mit KM-Stand 116 ab 01/2022 auf mich zugelassen

  • Guten Morgen, vielleicht ein eigenes Thema zu dieser Diskussion aufmachen, wir entfernen uns vom eigentlichen Thema


    Studie zu Plug-in-Hybriden Kraftstoffverbrauch deutlich höher als angegeben

    Opel Grandland BEV Ultimate AWD 73 kWh spektrum blau 15.01.2026 Modellversion C0

    Historie: Grandland Ultimate Hybrid 165kW (224 PS) Rubinrot ,VW Käfer gebraucht / Neuwagen: Kadett , Zafira A, B , Meriva B , 2* Zafira C , Grandland H2 / Zweitwagen: Corsa / Karl

  • Die Studie hat mich - neben den Verbrauchsinformationen - auch wegen der Datenübermittlung interessiert. Dazu wird in der Studie lediglich angegeben, dass die Analyse auf OBFCM-Daten der European Environment Agency (EEA) beruht. Zum Umfang heißt es 'Die Daten umfassen die gesamte Fahrzeuglebensdauer und beinhalten Gesamtfahrleistung, Kraftstoffverbrauch, den Anteil der Kilometer im Charge Depleting-Mode (CD-Mode), im CD-Mode mit Verbrennungsmotor aus, im Charge Sustaining-Mode (CS-Mode) sowie technische Fahrzeugdaten wie elektrische Reichweite und offizielle CO2-Werte, aufgeschlüsselt nach Hersteller, Modell, Baujahr und Kraftstoffart.'


    Ich hab da nochmal ein bisschen tiefer gebohrt und erfahren, dass diese 'OBFCM-Daten' EU-weit standardisiert sind. Fahrzeuge müssen fest definierte Pflichtparameter wie Kraftstoff-/Energieverbrauch und Fahrstrecke erfassen – Hersteller haben hier kaum Spielraum. Die Erfassung der relevanten (Pflicht-)Parameter im Fahrzeug ist verbindlich vorgegeben. Hersteller dürfen Zusatzdaten erfassen, aber Pflichtwerte weder weglassen noch frei definieren.

    Die Pflicht zur Speicherung und zur einheitlichen Struktur von OBFCM‑Daten ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2161 festgelegt; die Übermittlung an die EU‑Kommission / Umweltagentur erfolgt auf Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 im Rahmen der CO₂‑Meldevorgaben.


    Für normale Pkw und Hybridfahrzeuge schreibt die EU u. a. vor, dass folgende Größen ermittelt und gespeichert werden müssen:

    - Lebensdauerwerte („lifetime values“): Gesamtverbrauch an Kraftstoff (z. B. in Litern oder kg), gesamte gefahrene Strecke (km);

    - Sofortwerte, die nur zugänglich sein müssen und nicht dauerhaft gespeichert werden („instantaneous values“): Motor-Kraftstoffverbrauch (z. B. g/s oder l/h), Fahrzeug-Kraftstoffverbrauch (g/s), Fahrzeuggeschwindigkeit (km/h);

    - Zusatzparameter bei speziellen Antrieben: bei Plug-in-Hybriden werden zusätzlich Angaben zur elektrischen Energie (z. B. geladene/verbrauchte elektrische Energie) erfasst.

    Die Daten werden als Matrix gespeichert, in der beispielsweise mittlere Geschwindigkeit und Fahrzeugmasse mit Verbrauch gekoppelt werden. Alle Pflichtdaten müssen so gespeichert werden, dass sie für statistische Zwecke nutzbar sind.


    Interessant finde ich, dass die Daten lokal (im Fahrzeug) gespeichert und erst im Rahmen von Werkstattbesuchen ausgelesen und weitergegeben werden. Ebenfalls interessant dabei ist, dass die Übermittlung der OBFCM-Daten in der Regel nur über den Hersteller bzw. dessen autorisierte Systeme erfolgt. Werkstätten, die nicht vertraglich gebunden sind, haben normalerweise keinen Zugriff auf die vollständigen OBFCM-Daten, da diese nur über die Herstellerdiagnoseschnittstelle ausgelesen werden können, zudem auch nur verschlüsselt und oder in proprietär genutzten Formaten vorliegen und Teil der Hersteller-Compliance-Systeme sind. ,

    Das heißt konkret: Die EU schreibt nur vor, dass die Daten herstellerseitig für Flottenberichte und regulatorische Zwecke bereitgestellt werden – nicht, dass jede beliebige Werkstatt sie sammeln darf.


    Da die Daten in der Werkstatt ausgelesen werden müssen, ist die Erfassung aufgrund der EU-Vorschriften im Zusammenhang z. B. mit der MyOpel-App nicht nutzbar. Das wäre sie nur, wenn das Auto sie 'in Echtzeit' funkt, was aber - für die OBFCM-Daten - ausdrücklich nicht geschieht.


    Grüßle, Sami 🌈🕊️

    🌈🤗😘🕊️ 'Politiker und Windeln müssen oft gewechselt werden - aus denselben Gründen.' (Mark Twain)


    Opel Grandland X H2 Ultimate (genannt: 'Il bello') / Mondsteingrau / alle Extras außer Alu-Pedale und 230V-Steckdose - Bestellung: 03/2021 - Auslieferung: KW 29 KW 32 KW37 KW39 KW42 / EZ 10/2021

    Historie: Keine (Il bello ist mein erstes Auto :huh:)

  • ...

    Interessant finde ich, dass die Daten lokal (im Fahrzeug) gespeichert und erst im Rahmen von Werkstattbesuchen ausgelesen und weitergegeben werden. E...

    jaja, ich meine sowas schon mal im "Kleingedruckten" eines Bedienungshandbuch gelesen zu haben, wozu man sich heutzutage so alles bereit erklärt, wenn man sein Fahrzeug denn warten/auslesen lässt... ;)

    "Sind Sie vielleicht John Wayne? - Oder bin ich das?"

  • Das Gericht stellte in allen Entscheidungen klar, dass die Beitragspflicht sowohl für private als auch nicht-private Haushalte mit Art. 5 GG vereinbar ist.

    Das BVerfG stellte ebenso für die Beitragspflicht am Zweitwohnsitz die Verfassungswidrigkeit fest, da der verbundene Vorteil bereits abgegolten ist.

    So viel zum Thema "Luft raus".

    Und die polemische Betonung bezog sich auf - wie leicht erkennbar ist - die öffentlich-rechtlichen Sender und setzt keinen Schwerpunkt auf die unnötige Finanzierungs-Diskussion, die hier aufgedrängt wurde. Das ist einfach nur Derailing des Themas.

    An Hybrid-Fahrzeugen wird ohnehin kein gutes Haar gelassen und ich ärgere mich über so ein unnötig falsches Aggregieren der Studie.


    Zum Auslesen der Daten schreibt Stellantis jenes:

    "Sie können anschließend eine beliebige E-Mail-Adresse auswählen, auf welcher Sie die Daten erhalten möchten. Diese werden Ihnen dann per Mail mit einem Anhang als .csv-Datei geschickt. Wenn Sie den Anhang auswählen, wird die Datei mit Microsoft Office Excel geöffnet und auf dem Smartphone gespeichert. Sie können dann in der MyOPEL App Ihre Fahrtdaten unter Fahrtdaten > Einstellungen > Fahrtdaten importieren. Wenn Sie die gewünschte Datei in der MyOPEL App hochladen, werden die Daten automatisch übertragen"


    Daten beinhaltet hier auch die Fahrtdaten, wie Kilometerstand und Kraftstoffverbrauch.

  • Die Diskreditierung der Hybride..., davon kann TOYOTA über 5 Generationen "ein Lied singen".


    TDI & Co, die Diesel-Lobby hat(te) es ihnen über Jahrzehnte sehr schwer und sich zu einfach gemacht...!


    Andererseits, 2 Systeme an Bord, hat prinzipbedingt auch schon seinen Kompromiss!

    "Sind Sie vielleicht John Wayne? - Oder bin ich das?"

  • Zum Auslesen der Daten schreibt Stellantis jenes:

    "Sie können anschließend eine beliebige E-Mail-Adresse auswählen, auf welcher Sie die Daten erhalten möchten. Diese werden Ihnen dann per Mail mit einem Anhang als .csv-Datei geschickt. Wenn Sie den Anhang auswählen, wird die Datei mit Microsoft Office Excel geöffnet und auf dem Smartphone gespeichert. Sie können dann in der MyOPEL App Ihre Fahrtdaten unter Fahrtdaten > Einstellungen > Fahrtdaten importieren. Wenn Sie die gewünschte Datei in der MyOPEL App hochladen, werden die Daten automatisch übertragen"


    Daten beinhaltet hier auch die Fahrtdaten, wie Kilometerstand und Kraftstoffverbrauch.

    Das bezieht sich nur auf die in der MyOpel-App gespeicherten Daten und hat nichts mit dem EU-konformen OBFCM-Datensatz zu tun. Das sind zwei völlig unterschiedliche Ebenen, was ja schon dadurch indiziert wird, dass die MyOpel-App-Daten in Echtzeit übermittelt werden (wenn die App mal mitspielt) und die OBFCM-Daten nur in der Vertragswerkstatt ausgelesen werden können. Es ist übrigens auch gar nicht vorgesehen, diese Daten an den Kunden weiter zu geben. Die gehen vielmehr nur an den Hersteller und von da an die zuständigen EU-Behörden.


    Grüßle, Sami 🌈🕊️

    🌈🤗😘🕊️ 'Politiker und Windeln müssen oft gewechselt werden - aus denselben Gründen.' (Mark Twain)


    Opel Grandland X H2 Ultimate (genannt: 'Il bello') / Mondsteingrau / alle Extras außer Alu-Pedale und 230V-Steckdose - Bestellung: 03/2021 - Auslieferung: KW 29 KW 32 KW37 KW39 KW42 / EZ 10/2021

    Historie: Keine (Il bello ist mein erstes Auto :huh:)