Rückruf KT2 - Software Motor

  • Ich habe heute mal ein bisschen im Internet recherchiert.

    Ich wollte das Thema Update Motorsteuergerät KT2 für den Opel Grandland aussitzen.

    Da es sich um eine umweltrelevante Maßnahme handelt, werde ich es machen müssen, da das Kraftfahrt-Bundesamt die nicht reparierten Fahrzeuge an die Zulassungsbehörden meldet, und die dann die Betriebsstilllegung veranlassen kann.
    Leider ist das so ..... auch wenn nach dem Update sich herausstellt, dass der Partikelfilter oder das Adblue System einen Schaden hat.

    Ich habe vor dem Grandland zwei Insignia´s gefahren ...... damit war ich immer sehr zufrieden ...... der Grandland X ist eine absolute Enttäuschung !!!

  • "Da es sich um eine umweltrelevante Maßnahme handelt, werde ich es machen müssen, da das Kraftfahrt-Bundesamt die nicht reparierten Fahrzeuge an die Zulassungsbehörden meldet, und die dann die Betriebsstilllegung veranlassen kann."


    Und wer meldet dem KBA das die Autos umgebaut wurden? Alles quatsch, fahr das Auto einfach weiter und im Zweifelsfall.

    Selbst bei VW mit den Schummelndieseln fahren noch 100.000ende Autos herum, auch wenn angeblich ein paar Amarok-Fahrer in irgendeinem Linksgrüner SUV Pickuphasser Kommune angeblich das Auto stillgelegt wurde.
    Nach zig Seiten Schriftverkehr.


    Das ist nur Panikmache für vorrauseilendem Gehorsam, dein Auto ist sauber, die Umwelt interessiert einen Dreck, DU SOLLST dich nur einscheissen und EIN NEUES AUTO KAUFEN.


    Fahr den Wagen einfach weiter solang er keine Probleme macht, mach deine Ölwechsel, bleib weg von Opel. Und wenn es hart auf hart kommt kannst du das Auto immernoch verkaufen und abmelden und das fährt dann irgendwo anders weiter wo das niemanden interessiert.

  • ... ein paar Amarok-Fahrer in irgendeinem Linksgrüner SUV Pickuphasser Kommune ...

    :m0024:


    helbeck54 :

    Lass dir von einem depressiv-verblendeten Verschwörungstheoretiker keinen Unsinn erzählen.

    Bei vom KBA überwachten Rückrufen werden den Zulassungsstellen die Fahrzeuge gemeldet, bei denen die erforderlichen Arbeiten auch nach wiederholter Aufforderung nicht durchgeführt wurden. Und die Zulassungsstellen setzen dann die Stilllegung auch durch.

    Die rechtliche Grundlage dafür findest du in § 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn das Fahrzeug nicht mehr vorschriftsmäßig ist - und § 19 Abs. 2 StVZO – Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorliegen, durch die die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Unabhängig von einer zwangsweisen Stilllegung kannst du auch Probleme mit deine Versicherung bekommen, wenn du mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis unterwegs bist.


    Wenn durch die Rückrufarbeiten Schäden verursacht werden, musst du dich für den Schadenersatz mit der Werkstatt bzw. dem Hersteller auseinandersetzen. Das ist vermutlich wenig spaßig und die Erfolgsaussichten sind wegen der Beweislage ungewiss, aber deine Situation bessert sich bestimmt nicht dadurch, dass du dir auch noch die Behörden zum Gegner machst.


    Gruß aus Dinslaken

    cbs3000

    GLX H2 Ultimate / Vollausstattung / bestellt 03/21 / EZ 10/21

    Historie (ohne Dienst, Zweit- u. Drittwagen in der Familie): Opel Kadett A / VW Käfer / Ford Capri I (4-Zyl, aber mit 6-Zyl-Haube) / Peugot 304 / Mercedes 200D / Mercedes 280S (US-Scheinwerfer) / Mazda 323 / Fiat Bambino / Mercedes 220 / Ford Mustang V8 (mit 45-l-Tank, Reichweite max. 200 km) / Fiat Uno <= alle gebraucht gekauft / alle neu gekauft => Audi 80 (zweimal) / Honda Accord (zweimal) / Mercedes E240

  • "Verschwörungstheoretiker"

    Find das immer Lustig die solche Begriffe umherschmeißen dann gleich Pseudojuristen raushängen lassen mit Texten die sie gar nicht verstehen.

    Ja, die Tatsache was für Opfertypen dieses Land noch bevölkern könnte einen schon deprimieren wenn man halt nicht wüsste das sie es nicht besser verdient haben.

  • Bin ganz Deiner Meinung cbs3000.

    Habe Opel per Mail direkt angeschrieben und folgende Antwort erhalten:


    Sehr geehrter Herr xxxxxxx,


    vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne bestätigen wir Ihr Anliegen.

    Bitte beachten Sie, dass eine Rückrufaktion den Fahrzeugbesitzer verpflichtet, die vorgesehenen Maßnahmen durchzuführen. In der Regel erhalten Sie zunächst ein Informationsschreiben zur Rückrufaktion, gefolgt von zwei weiteren Erinnerungen.

    Sollte die Rückrufaktion auch nach dem dritten Schreiben nicht durchgeführt werden, kann das Fahrzeug aus Sicherheitsgründen stillgelegt werden.

    Wir bitten Sie daher, die Rückrufaktion zeitnah durchführen zu lassen, um einen reibungslosen Betrieb Ihres Fahrzeugs zu gewährleisten.


    Vielen Dank für Ihr Verständnis

    Mit freundlichen Grüßen,

    Opel Kundenservice

  • Der Rückruf scheint ja ziemlich 'frisch' zu sein, so dass es durchaus ein bisschen Spielraum gibt um abzuwarten, ob die hier geschilderten Folgen des Software-Updates tatsächlich auch bei anderen Betroffenen einstellen. Bisher ist ja der Beitrag von stepingo ein 'Einzelfall'. Die drei Fälle, von denen helbeck54 berichtet, beruhen ja auf Hörensagen und sind, wenn sie tatsächlich echt sein sollten, möglicherweise ja auch dadurch entstanden, dass der beteiligte Händler etwas falsch gemacht hat. Zumindest ist das nicht auszuschließen.

    Die betroffenen GLX-Fahrer sind natürlich in einer 'blöden' Situation, wäre ich auch betroffen, hätte ich auch ein ungutes Gefühl dabei. Ich würde vermutlich so lange wie möglich abwarten und versuchen, mehr Informationen zu bekommen. Dazu würde ich einfach auch mal andere Händler nach ihrer Erfahrung mit dem Rückruf fragen. Deren Kunden werden ja auch Feedback geben, wenn sich dadurch Probleme auftun. Und ich würde regelmäßig hier im Forum und auch in anderen Medien nach entsprechenden Hinweisen kucken.


    Angst vor links-grünen PickUp-Hasser-Kommunen habe ich nicht, schon eher vor rechts-blau-braunen Klimawandelleugnern und ihren Kernkraft-Revival- und Remigrations-Fantasien.

    Aber das ist ja hier nicht das Thema.


    Grüßle, Sami 🌈🕊️

    🌈🤗😘🕊️ 'Gegen Dummheit kämpfen selbst Götter vergebens.' (Friedrich Schiller, Die Jungfrau von Orleans (1801), 3. Akt, 6. Szene) 🕊️😘🤗🌈


    Opel Grandland X H2 Ultimate (genannt: 'Il bello') / Mondsteingrau / alle Extras außer Alu-Pedale und 230V-Steckdose - Bestellung: 03/2021 - Auslieferung: KW 29 KW 32 KW37 KW39 KW42 / EZ 10/2021

    Historie: Keine (Il bello ist mein erstes Auto :huh:)

  • Samina

    Ich bin ja auch betroffen und werde den Rückruf bei meiner Wartung Anfang November durchführen lassen.

    Alles andere will ich ebensowenig kommentieren wie Du.

    Herzliche Grüße
    Wolfgang


  • Also ....... meine Rückrufaktion habe ich am 19.09.2025 bekommen - das Schreiben stammt von Opel aus Rüsselsheim.

    Meinen Händler hatte ich heute nochmals befragt, und der hat mir mitgeteilt, wenn die Rückrufschreiben vom Hersteller selber kommen, wären die stets freiwillig - wenn das Rückrufschreiben vom KBA kommt, und dieses Pflicht ist, würde das KBA auf diese Pflicht hinweisen, mit dem Hinweis, dass die Betriebserlaubnis bei Nichtdurchführung dann erlöschen würde.

    Ich kann diese Aussage nicht bewerten - ich habe noch nie eine Rückrufaktion bekommen.

    Vielleicht hat jemand mal ein Schreiben vom KBA bekommen, und weiß, was da mitgeteilt wird.

  • Ich habe die Sache bereits im September erledigt und bemerke keinerlei Unterschiede im Fahrverhalten. Aber ich bekomme trotz Update bis heute keine Fehlermeldungen, obwohl laut TÜV-Prüfung vom 13.10. (Plakette verweigert) die Partikelwerte den Grenzwert um ein 40faches überschreiten (10000000/cm3 statt 250000/cm3). Irgendwer hat hier furchtbaren Bockmist gebaut...

    sportliche Grüße, Ralle