Studie zu Plug-in-Hybriden Kraftstoffverbrauch deutlich höher als angegeben

  • Der Clickbait-Artikel entspricht ja den typisch verdrehten Informationen, die man häufiger im steuerbezahlten Fernsehen zu Gesicht bekommt.

    Einmal schreiben sie von "Elektromodus", dann von ""überwiegend elektrischen" Modus ("Entlademodus")". Überwiegender Elektomodus ist Hybrid und nicht rein elektrisch. Bei meinem Grandland kann ich nur zwischen Hybrid und komplett elektrisch wählen. Letzteres ist ohne Benzin. Auch der Hybridmodus läuft bis 50% zunächst mit der Batterie. Erst danach kommt der Benzinmotor hinzu und die Batterie entläd sich viel langsamer.


    Ich habe ein uraltes Haus mit einer Einfahrt, wo von der Breite nur ein Smart reinpasst. Also steht der Grandland auf der Straße und wird per 20 m langem Kabel von der Garage aus geladen. Auch das funktioniert mit Schuko ohne Probleme. Ist zwar russisch Technik, aber mit der Kabelbrücke über dem Gehweg stolpert auch keiner.

  • Der Clickbait-Artikel entspricht ja den typisch verdrehten Informationen, die man häufiger im steuerbezahlten Fernsehen zu Gesicht bekommt.

    Diese Feststellung ist schon deshalb nicht richtig, weil es in Deutschland kein 'steuerbezahltes Fernsehen' gibt.

    Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk. und Fernsehsender sind vielmehr beitragsfinanziert, was ein wesentlicher und wichtiger Unterschied ist.

    Einmal schreiben sie von "Elektromodus", dann von ""überwiegend elektrischen" Modus ("Entlademodus")". Überwiegender Elektomodus ist Hybrid und nicht rein elektrisch.

    Wie die Fahrmodi der im Startbeitrag geposteten Tagesschau-Meldung definiert sind, kann man sich in der Studie genau ansehen. Die Studie ist in dem Artikel verlinkt und kann vollständig eingesehen werden.

    Es handelt sich dabei allerdings um eine wissenschaftliche Ausarbeitung und nicht um eine leichte Bettlektüre. Wer Probleme damit hat, die relativ überschaubare Differenz zwischen beitrags- und steuerfinanziertem Rundfunk zu erkennen, könnte beim verständigen Lesen einer wissenschaftlichen Studie möglicherweise vor einer größeren Herausforderung stehen.


    Ich hab mir die Studie mal etwas genauer angesehen und halte es für angebracht, auf die nachfolgenden Punkte besonders hinzuweisen:


    - Die Studie ist keine Opel-Grandland-Studie und noch nicht einmal eine Opel-Studie.

    Wie bereits in einem früheren Beitrag gepostet, liegt der Anteil an Opel-Fahrzeugen bei weniger als einem Prozent. Wie viele davon Grandlands sind, kann man der Studie nicht entnehmen.


    - In die Auswertung einbezogen wurden 980.754 PHEV-Fahrzeugen aus 1.422 Modellreihen von 30 verschiedenen Herstellern. Die stark vereinfacht dargestellten Ergebnisse in der Tagesschau--Meldung beziehen sich auf die gesamte untersuchte Flotte und stellt deren Durchschnittswerte dar, die - selbstverständlich- nicht sachgerecht auf das eigene Fahrzeug herunter projiziert werden können.

    Was in der Meldung fehlt, ist ein deutlicher Hinweis darauf. In der Studie selbst wird dies klar benannt und auch klar - wesentlich klarer als in der verkürzten Meldung - darauf hingewiesen, dass es zwischen den einzelnen Herstellern erhebliche Unterschiede gibt.


    - Die zahlreichen In der Studie enthaltenen Diagramme und Tabellen zeigen die Ergebnisse der Datenanalyse auch auf die einzelnen Hersteller bezogen an. Es lässt sich daraus z. B. für Opel entnehmen, dass die Differenz zwischen den WTLP-Test-Verbräuchen und den realen Verbräuchen vergleichsweise gering ist und dass auch keine spektakulären Ausreißer beobachtet wurden. Einige andere Hersteller schneiden da deutlich schlechter ab.


    - Die Betriebsmodi wurden in der Studie so bezeichnet, wie es die dafür geltende EU-Verordnung vorschreibt. Die genauen Einzelheiten und die entsprechenden Grundlagen sind in der Studie ausführlich beschrieben. Der Begriff 'Entlademodus' (Charge-depleting operating condition – CD-Mode) ist nach der maßgeblichen Verordnung nicht mit dem 'rein elektrischen Fahrmodus' (All-electric operating condition – AE-Mode) gleichzusetzen. Auch die CD- und AE-Reichweiten sind nicht begriffsidentisch.


    - Ziel der Studie war eine Aussage zu den Fragen, inwieweit WLTP-Test- und Real-Verbräuche miteinander korrespondieren und ob ggf. für die Zukunft eine Anpassung einzelner Testfaktoren angezeigt ist.

    Das Ergebnis der Studie ist vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung zu reflektieren. Die Tagesschau-Meldung lässt eine solche Reflektion vermissen. Sie ist daher zurecht zu kritisieren, die Studie und ihre Ergebnisse sind es aber nicht.


    Grüßle, Sami 🌈🕊️

    🌈🤗😘🕊️ 'Politiker und Windeln müssen oft gewechselt werden - aus denselben Gründen.' (Mark Twain)


    Opel Grandland X H2 Ultimate (genannt: 'Il bello') / Mondsteingrau / alle Extras außer Alu-Pedale und 230V-Steckdose - Bestellung: 03/2021 - Auslieferung: KW 29 KW 32 KW37 KW39 KW42 / EZ 10/2021

    Historie: Keine (Il bello ist mein erstes Auto :huh:)

    Einmal editiert, zuletzt von Samina ()

  • Samina hast du einen Bericht gefunden, der diese Studie besser aufbereitet?

    Nein, aber danach habe ich auch nicht gesucht.

    Ich hab direkt die Studie durchgekuckt. Die Zeit dafür hab ich mir von dem Fortuna-Spiel gestern abgespart ... 😏


    Grüßle, Sami 🌈 🕊️

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    Historie: Keine (Il bello ist mein erstes Auto :huh:)

  • Es handelt sich dabei allerdings um eine wissenschaftliche Ausarbeitung und nicht um eine leichte Bettlektüre. Wer Probleme damit hat, die relativ überschaubare Differenz zwischen beitrags- und steuerfinanziertem Rundfunk zu erkennen, könnte beim verständigen Lesen einer wissenschaftlichen Studie möglicherweise vor einer größeren Herausforderung stehen.

    Nach einer Bachelor - und Masterarbeit sowie der Großen Staatsprüfung muss ich mir über wissenschaftliche Studien wohl kaum Gedanken machen. Ich habe bis jetzt genug wissenschaftliche Arbeiten erstellt. Also etwas weniger arrogant beim nächsten Male.

    Zum Thema Rundfunkbeitrag sei nur gesagt, dass gerichtlich geklärt werden musste, ob es sich hierbei um eine Steuer handelt. Das Resultat ist in der Steuerrechtswissenschaft kaum akzeptabel, da es sich nicht in die vom BVerfG selbst entwickelte Systematik des Abgabenrechts einfügt.

    Interessanterweise kann der Rundfunk"beitrag" bei doppelter Haushaltsführung steuerlich abgesetzt werden.

    So viel zum Thema, wer hier Beitrag und Steuer nicht differenzieren könne.

    Desweiteren habe ich mich auf die Informationsweitergabe der Tagesschau und nicht (!) auf die zu Grunde liegende Studie bezogen. "Wer Probleme damit hat, die relativ überschaubare Differenz" hiervon zu erkennen, könnte mit Details überfordert sein.

  • Zum Thema Rundfunkbeitrag sei nur gesagt, dass gerichtlich geklärt werden musste, ob es sich hierbei um eine Steuer handelt. Das Resultat ist in der Steuerrechtswissenschaft kaum akzeptabel, da es sich nicht in die vom BVerfG selbst entwickelte Systematik des Abgabenrechts einfügt.

    Ich fürchte, ich muss da nochmal besserwisserisch widersprechen ...


    Die Abgrenzung zwischen Steuern und Beiträgen ist wirklich ganz einfach.

    Der wichtigste Unterschied zwischen Steuern und Beiträgen ist, dass Steuern grundsätzlich in den allgemeinen Staatshaushalt fließen und politisch verteilt werden.

    Beiträge, auch gesetzlich geregelte Zwangsbeiträge wie der Rundfunkbeitrag, sind dagegen vollständig zweckgebunden und dürfen nur für den jeweiligen Zweck, hier also zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwendet werden.


    Die diesbezügliche Rechtsprechung dazu ist verfassungs- und steuerrechtlich einschlägig.

    Wenn tatsächlich jemand gemeint hat, das nochmal gerichtlich klären lassen zu müssen, war die Klage jedenfalls überflüssig und ohne jede Aussicht auf Erfolg.

    Die beitragsbasierte Finanzierung ist grundgesetzlich abgesichert; das Bundesverfassungsgericht leitet sie vor allem aus der Rundfunkfreiheit (Art. 5 GG) ab, insbesondere aus dem Prinzip der Staatsferne und der funktionsgerechten Finanzierung. Verfassungsrechtlich ist das - gerade beim Rundfunkbeitrag - also unbedingt gewollt und geregelt, denn diese Konstruktion soll die staatsferne Finanzierung sichern und politische Einflussnahme begrenzen.


    Das Kosten von der Steuer abgesetzt werden können, macht diese Kosten nicht automatisch selbst zu Steuern. Das dürfte (nicht nur) einem Bachelor und Master mit Großer Staatsprüfung ohne weitere Erläuterung einleuchten und bedarf daher keiner weiteren Erklärung.


    Es tut mir leid, wenn ich hier arrogant erscheine, aber ich richte mich halt in meinen Antworten an den Eindrücken aus, die mir die geposteten Texte vermitteln. Wenn ich dabei mal jemanden verletzten sollte, passiert das immer unabsichtlich und ich bitte selbstverständlich um Entschuldigung. Wenn hier aber Unsinn gepostet wird, darf ich das auch Unsinn nennen. Von Groß-Staatsgeprüften-Bachelor-Mastern darf man verlangen, dass sie sich vor einem Posting überlegen, was sie schreiben. Anderenfalls müssen sie die Kritik daran aushalten können.

    Wenn ich Fehler in Beiträgen aufgreife und kritisiere mache ich das nur, um das Forum vor dem Vorwurf der Weiterverbreitung von Falschmeldungen zu schützen. Es gibt immer Leser, die ungeprüft solche Meldungen übernehmen und darauf vertrauen, dass sie zutreffend sind. Sind sie das nicht und mir fällt das auf, melde ich mich entsprechend zu Wort.


    Da die Diskussion ins OT zu laufen scheint, schlage ich vor, eine eventuelle weitere Vertiefung in die Plauderecke zu verlegen, z. B. an den Stammtisch oder die Klagemauer. Von meiner Seite ist aber eigentlich alles gesagt, so dass wir den OT-Teil der Debatte hier auch abschließen und zum eigentlichen Thema zurückkehren könnten.


    Grüßle, Sami 🌈 🕊️

    🌈🤗😘🕊️ 'Politiker und Windeln müssen oft gewechselt werden - aus denselben Gründen.' (Mark Twain)


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    Historie: Keine (Il bello ist mein erstes Auto :huh:)

  • Ich fürchte, ich muss da nochmal besserwisserisch widersprechen ...

    Ich kenne die Unterschiede zwischen Steuer und Beitrag sehr genau und bedarf da keiner Erklärung.


    "Die diesbezügliche Rechtsprechung dazu ist verfassungs- und steuerrechtlich einschlägig."

    Der zweite Teil der Aussage ist nicht korrekt und Streitpunkt in der Steuer(rechts)wissenschaft.


    Ersparen wir uns eine weitere OT-Diskussion der verschiedenen Interpretationen.

    Wenn ich "Fernsehen" schreibe, meine ich dieses auch und nicht die dahinter verlinkte Studie eines Instituts / einer Uni. Deshalb hierbei mal an die eigene Nase fassen: "Wenn ich Fehler in Beiträgen aufgreife".


    Meine ursprüngliche Intention war lediglich, dass herausgerissene Verkürzungen mit Buzzwords den Inhalt verzerren und genau das ist hier passiert. Der Plugin-Hybrid ist für jene gedacht, die häufig kurze Strecken zurücklegen, um diese elektrisch bewältigen zu können - was für eine überwältigende Mehrheit gilt. Hier wird nun suggeriert, dass dies - ohne auf das Fahrprofil einzugehen - nicht der Fall wäre. Und das ist mit Verlaub wahrer Unsinn. Ich formuliere es mal ketzerisch: Der Plugin ist eine psychologische Glanzleistung für alle, die unsicher sind, ob ihnen der teure Tesla-Akku um die Ohren fliegt und das Auto damit nur noch Schrottwert hätte.