Die Studie hat mich - neben den Verbrauchsinformationen - auch wegen der Datenübermittlung interessiert. Dazu wird in der Studie lediglich angegeben, dass die Analyse auf OBFCM-Daten der European Environment Agency (EEA) beruht. Zum Umfang heißt es 'Die Daten umfassen die gesamte Fahrzeuglebensdauer und beinhalten Gesamtfahrleistung, Kraftstoffverbrauch, den Anteil der Kilometer im Charge Depleting-Mode (CD-Mode), im CD-Mode mit Verbrennungsmotor aus, im Charge Sustaining-Mode (CS-Mode) sowie technische Fahrzeugdaten wie elektrische Reichweite und offizielle CO2-Werte, aufgeschlüsselt nach Hersteller, Modell, Baujahr und Kraftstoffart.'
Ich hab da nochmal ein bisschen tiefer gebohrt und erfahren, dass diese 'OBFCM-Daten' EU-weit standardisiert sind. Fahrzeuge müssen fest definierte Pflichtparameter wie Kraftstoff-/Energieverbrauch und Fahrstrecke erfassen – Hersteller haben hier kaum Spielraum. Die Erfassung der relevanten (Pflicht-)Parameter im Fahrzeug ist verbindlich vorgegeben. Hersteller dürfen Zusatzdaten erfassen, aber Pflichtwerte weder weglassen noch frei definieren.
Die Pflicht zur Speicherung und zur einheitlichen Struktur von OBFCM‑Daten ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2161 festgelegt; die Übermittlung an die EU‑Kommission / Umweltagentur erfolgt auf Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 im Rahmen der CO₂‑Meldevorgaben.
Für normale Pkw und Hybridfahrzeuge schreibt die EU u. a. vor, dass folgende Größen ermittelt und gespeichert werden müssen:
- Lebensdauerwerte („lifetime values“): Gesamtverbrauch an Kraftstoff (z. B. in Litern oder kg), gesamte gefahrene Strecke (km);
- Sofortwerte, die nur zugänglich sein müssen und nicht dauerhaft gespeichert werden („instantaneous values“): Motor-Kraftstoffverbrauch (z. B. g/s oder l/h), Fahrzeug-Kraftstoffverbrauch (g/s), Fahrzeuggeschwindigkeit (km/h);
- Zusatzparameter bei speziellen Antrieben: bei Plug-in-Hybriden werden zusätzlich Angaben zur elektrischen Energie (z. B. geladene/verbrauchte elektrische Energie) erfasst.
Die Daten werden als Matrix gespeichert, in der beispielsweise mittlere Geschwindigkeit und Fahrzeugmasse mit Verbrauch gekoppelt werden. Alle Pflichtdaten müssen so gespeichert werden, dass sie für statistische Zwecke nutzbar sind.
Interessant finde ich, dass die Daten lokal (im Fahrzeug) gespeichert und erst im Rahmen von Werkstattbesuchen ausgelesen und weitergegeben werden. Ebenfalls interessant dabei ist, dass die Übermittlung der OBFCM-Daten in der Regel nur über den Hersteller bzw. dessen autorisierte Systeme erfolgt. Werkstätten, die nicht vertraglich gebunden sind, haben normalerweise keinen Zugriff auf die vollständigen OBFCM-Daten, da diese nur über die Herstellerdiagnoseschnittstelle ausgelesen werden können, zudem auch nur verschlüsselt und oder in proprietär genutzten Formaten vorliegen und Teil der Hersteller-Compliance-Systeme sind. ,
Das heißt konkret: Die EU schreibt nur vor, dass die Daten herstellerseitig für Flottenberichte und regulatorische Zwecke bereitgestellt werden – nicht, dass jede beliebige Werkstatt sie sammeln darf.
Da die Daten in der Werkstatt ausgelesen werden müssen, ist die Erfassung aufgrund der EU-Vorschriften im Zusammenhang z. B. mit der MyOpel-App nicht nutzbar. Das wäre sie nur, wenn das Auto sie 'in Echtzeit' funkt, was aber - für die OBFCM-Daten - ausdrücklich nicht geschieht.
Grüßle, Sami 🌈🕊️