Beiträge von Samina

    Das ist schon aussagefähig. Die Änderungen dürften die Verbindungsorientierung betreffen. Vermutlich wurden die Kommunikationsprotokolle angepasst, was die Stabilität verbessern soll. Da gibt es viele Möglichkeiten von QoS bis Timeout.

    Du magst mir einfach nicht vertrauen, stimmt's? :/

    Es tut mir leid, wenn ich dir auch bei diesem Thema widersprechen muss, aber diesmal weißt du es vermutlich nicht besser und hast noch Illusionen ...

    Schließlich bist du ja noch recht neu hier,

    Das zum aktuellen Update mitgelieferte ChangeLog stimmt seitdem ich die App nutze - also seit Ende 2021 - nahezu wortgleich mit allen ChangeLogs der bisherigen Updates überein. Eine einzige Ausnahme gab es mal vor ca. 2 Jahren.

    Wenn du das 'ChangeLog' jetzt immer noch für aussagekräftig hältst, dann glaubst du wahrscheinlich auch unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk wäre steuerfinanziert ... :P

    Träum weiter, oder wach auf ...


    Grüßle, Sami 🌈 🕊️

    Hallo zusammen,

    im Google Playstore ist mir heute das Update der MyOpel-App (für Android) auf die Version 1.52.0 angeboten worden.

    Sie datiert vom 13.02.2026 und kommt - wieder einmal - ohne aussagefähiges ChangeLog.

    Hab die Installation noch nicht durchgeführt und kann daher auch noch nichts Genaueres über erkennbare Änderungen oder vielleicht sogar Verbesserungen ( 8| ) berichten.


    Grüßle, Sami 🌈 🕊️

    Die Studie hat mich - neben den Verbrauchsinformationen - auch wegen der Datenübermittlung interessiert. Dazu wird in der Studie lediglich angegeben, dass die Analyse auf OBFCM-Daten der European Environment Agency (EEA) beruht. Zum Umfang heißt es 'Die Daten umfassen die gesamte Fahrzeuglebensdauer und beinhalten Gesamtfahrleistung, Kraftstoffverbrauch, den Anteil der Kilometer im Charge Depleting-Mode (CD-Mode), im CD-Mode mit Verbrennungsmotor aus, im Charge Sustaining-Mode (CS-Mode) sowie technische Fahrzeugdaten wie elektrische Reichweite und offizielle CO2-Werte, aufgeschlüsselt nach Hersteller, Modell, Baujahr und Kraftstoffart.'


    Ich hab da nochmal ein bisschen tiefer gebohrt und erfahren, dass diese 'OBFCM-Daten' EU-weit standardisiert sind. Fahrzeuge müssen fest definierte Pflichtparameter wie Kraftstoff-/Energieverbrauch und Fahrstrecke erfassen – Hersteller haben hier kaum Spielraum. Die Erfassung der relevanten (Pflicht-)Parameter im Fahrzeug ist verbindlich vorgegeben. Hersteller dürfen Zusatzdaten erfassen, aber Pflichtwerte weder weglassen noch frei definieren.

    Die Pflicht zur Speicherung und zur einheitlichen Struktur von OBFCM‑Daten ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2161 festgelegt; die Übermittlung an die EU‑Kommission / Umweltagentur erfolgt auf Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 im Rahmen der CO₂‑Meldevorgaben.


    Für normale Pkw und Hybridfahrzeuge schreibt die EU u. a. vor, dass folgende Größen ermittelt und gespeichert werden müssen:

    - Lebensdauerwerte („lifetime values“): Gesamtverbrauch an Kraftstoff (z. B. in Litern oder kg), gesamte gefahrene Strecke (km);

    - Sofortwerte, die nur zugänglich sein müssen und nicht dauerhaft gespeichert werden („instantaneous values“): Motor-Kraftstoffverbrauch (z. B. g/s oder l/h), Fahrzeug-Kraftstoffverbrauch (g/s), Fahrzeuggeschwindigkeit (km/h);

    - Zusatzparameter bei speziellen Antrieben: bei Plug-in-Hybriden werden zusätzlich Angaben zur elektrischen Energie (z. B. geladene/verbrauchte elektrische Energie) erfasst.

    Die Daten werden als Matrix gespeichert, in der beispielsweise mittlere Geschwindigkeit und Fahrzeugmasse mit Verbrauch gekoppelt werden. Alle Pflichtdaten müssen so gespeichert werden, dass sie für statistische Zwecke nutzbar sind.


    Interessant finde ich, dass die Daten lokal (im Fahrzeug) gespeichert und erst im Rahmen von Werkstattbesuchen ausgelesen und weitergegeben werden. Ebenfalls interessant dabei ist, dass die Übermittlung der OBFCM-Daten in der Regel nur über den Hersteller bzw. dessen autorisierte Systeme erfolgt. Werkstätten, die nicht vertraglich gebunden sind, haben normalerweise keinen Zugriff auf die vollständigen OBFCM-Daten, da diese nur über die Herstellerdiagnoseschnittstelle ausgelesen werden können, zudem auch nur verschlüsselt und oder in proprietär genutzten Formaten vorliegen und Teil der Hersteller-Compliance-Systeme sind. ,

    Das heißt konkret: Die EU schreibt nur vor, dass die Daten herstellerseitig für Flottenberichte und regulatorische Zwecke bereitgestellt werden – nicht, dass jede beliebige Werkstatt sie sammeln darf.


    Da die Daten in der Werkstatt ausgelesen werden müssen, ist die Erfassung aufgrund der EU-Vorschriften im Zusammenhang z. B. mit der MyOpel-App nicht nutzbar. Das wäre sie nur, wenn das Auto sie 'in Echtzeit' funkt, was aber - für die OBFCM-Daten - ausdrücklich nicht geschieht.


    Grüßle, Sami 🌈🕊️

    Zum Thema Rundfunkbeitrag sei nur gesagt, dass gerichtlich geklärt werden musste, ob es sich hierbei um eine Steuer handelt. Das Resultat ist in der Steuerrechtswissenschaft kaum akzeptabel, da es sich nicht in die vom BVerfG selbst entwickelte Systematik des Abgabenrechts einfügt.

    Ich fürchte, ich muss da nochmal besserwisserisch widersprechen ...


    Die Abgrenzung zwischen Steuern und Beiträgen ist wirklich ganz einfach.

    Der wichtigste Unterschied zwischen Steuern und Beiträgen ist, dass Steuern grundsätzlich in den allgemeinen Staatshaushalt fließen und politisch verteilt werden.

    Beiträge, auch gesetzlich geregelte Zwangsbeiträge wie der Rundfunkbeitrag, sind dagegen vollständig zweckgebunden und dürfen nur für den jeweiligen Zweck, hier also zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwendet werden.


    Die diesbezügliche Rechtsprechung dazu ist verfassungs- und steuerrechtlich einschlägig.

    Wenn tatsächlich jemand gemeint hat, das nochmal gerichtlich klären lassen zu müssen, war die Klage jedenfalls überflüssig und ohne jede Aussicht auf Erfolg.

    Die beitragsbasierte Finanzierung ist grundgesetzlich abgesichert; das Bundesverfassungsgericht leitet sie vor allem aus der Rundfunkfreiheit (Art. 5 GG) ab, insbesondere aus dem Prinzip der Staatsferne und der funktionsgerechten Finanzierung. Verfassungsrechtlich ist das - gerade beim Rundfunkbeitrag - also unbedingt gewollt und geregelt, denn diese Konstruktion soll die staatsferne Finanzierung sichern und politische Einflussnahme begrenzen.


    Das Kosten von der Steuer abgesetzt werden können, macht diese Kosten nicht automatisch selbst zu Steuern. Das dürfte (nicht nur) einem Bachelor und Master mit Großer Staatsprüfung ohne weitere Erläuterung einleuchten und bedarf daher keiner weiteren Erklärung.


    Es tut mir leid, wenn ich hier arrogant erscheine, aber ich richte mich halt in meinen Antworten an den Eindrücken aus, die mir die geposteten Texte vermitteln. Wenn ich dabei mal jemanden verletzten sollte, passiert das immer unabsichtlich und ich bitte selbstverständlich um Entschuldigung. Wenn hier aber Unsinn gepostet wird, darf ich das auch Unsinn nennen. Von Groß-Staatsgeprüften-Bachelor-Mastern darf man verlangen, dass sie sich vor einem Posting überlegen, was sie schreiben. Anderenfalls müssen sie die Kritik daran aushalten können.

    Wenn ich Fehler in Beiträgen aufgreife und kritisiere mache ich das nur, um das Forum vor dem Vorwurf der Weiterverbreitung von Falschmeldungen zu schützen. Es gibt immer Leser, die ungeprüft solche Meldungen übernehmen und darauf vertrauen, dass sie zutreffend sind. Sind sie das nicht und mir fällt das auf, melde ich mich entsprechend zu Wort.


    Da die Diskussion ins OT zu laufen scheint, schlage ich vor, eine eventuelle weitere Vertiefung in die Plauderecke zu verlegen, z. B. an den Stammtisch oder die Klagemauer. Von meiner Seite ist aber eigentlich alles gesagt, so dass wir den OT-Teil der Debatte hier auch abschließen und zum eigentlichen Thema zurückkehren könnten.


    Grüßle, Sami 🌈 🕊️

    Der Clickbait-Artikel entspricht ja den typisch verdrehten Informationen, die man häufiger im steuerbezahlten Fernsehen zu Gesicht bekommt.

    Diese Feststellung ist schon deshalb nicht richtig, weil es in Deutschland kein 'steuerbezahltes Fernsehen' gibt.

    Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk. und Fernsehsender sind vielmehr beitragsfinanziert, was ein wesentlicher und wichtiger Unterschied ist.

    Einmal schreiben sie von "Elektromodus", dann von ""überwiegend elektrischen" Modus ("Entlademodus")". Überwiegender Elektomodus ist Hybrid und nicht rein elektrisch.

    Wie die Fahrmodi der im Startbeitrag geposteten Tagesschau-Meldung definiert sind, kann man sich in der Studie genau ansehen. Die Studie ist in dem Artikel verlinkt und kann vollständig eingesehen werden.

    Es handelt sich dabei allerdings um eine wissenschaftliche Ausarbeitung und nicht um eine leichte Bettlektüre. Wer Probleme damit hat, die relativ überschaubare Differenz zwischen beitrags- und steuerfinanziertem Rundfunk zu erkennen, könnte beim verständigen Lesen einer wissenschaftlichen Studie möglicherweise vor einer größeren Herausforderung stehen.


    Ich hab mir die Studie mal etwas genauer angesehen und halte es für angebracht, auf die nachfolgenden Punkte besonders hinzuweisen:


    - Die Studie ist keine Opel-Grandland-Studie und noch nicht einmal eine Opel-Studie.

    Wie bereits in einem früheren Beitrag gepostet, liegt der Anteil an Opel-Fahrzeugen bei weniger als einem Prozent. Wie viele davon Grandlands sind, kann man der Studie nicht entnehmen.


    - In die Auswertung einbezogen wurden 980.754 PHEV-Fahrzeugen aus 1.422 Modellreihen von 30 verschiedenen Herstellern. Die stark vereinfacht dargestellten Ergebnisse in der Tagesschau--Meldung beziehen sich auf die gesamte untersuchte Flotte und stellt deren Durchschnittswerte dar, die - selbstverständlich- nicht sachgerecht auf das eigene Fahrzeug herunter projiziert werden können.

    Was in der Meldung fehlt, ist ein deutlicher Hinweis darauf. In der Studie selbst wird dies klar benannt und auch klar - wesentlich klarer als in der verkürzten Meldung - darauf hingewiesen, dass es zwischen den einzelnen Herstellern erhebliche Unterschiede gibt.


    - Die zahlreichen In der Studie enthaltenen Diagramme und Tabellen zeigen die Ergebnisse der Datenanalyse auch auf die einzelnen Hersteller bezogen an. Es lässt sich daraus z. B. für Opel entnehmen, dass die Differenz zwischen den WTLP-Test-Verbräuchen und den realen Verbräuchen vergleichsweise gering ist und dass auch keine spektakulären Ausreißer beobachtet wurden. Einige andere Hersteller schneiden da deutlich schlechter ab.


    - Die Betriebsmodi wurden in der Studie so bezeichnet, wie es die dafür geltende EU-Verordnung vorschreibt. Die genauen Einzelheiten und die entsprechenden Grundlagen sind in der Studie ausführlich beschrieben. Der Begriff 'Entlademodus' (Charge-depleting operating condition – CD-Mode) ist nach der maßgeblichen Verordnung nicht mit dem 'rein elektrischen Fahrmodus' (All-electric operating condition – AE-Mode) gleichzusetzen. Auch die CD- und AE-Reichweiten sind nicht begriffsidentisch.


    - Ziel der Studie war eine Aussage zu den Fragen, inwieweit WLTP-Test- und Real-Verbräuche miteinander korrespondieren und ob ggf. für die Zukunft eine Anpassung einzelner Testfaktoren angezeigt ist.

    Das Ergebnis der Studie ist vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung zu reflektieren. Die Tagesschau-Meldung lässt eine solche Reflektion vermissen. Sie ist daher zurecht zu kritisieren, die Studie und ihre Ergebnisse sind es aber nicht.


    Grüßle, Sami 🌈🕊️

    Hallo. Hat denn schon jemand mit dem Ablagefach unter der Heizungsbedienung Probleme gehabt. Jene wo die USB Buchse drin ist. Meine Klappe bleibt nicht mehr zu.

    Dazu gibt es einen Thread, in dem man sich die Klappenmechanik und ihre Funktionsweise anschauen kann.

    Skorpion411 hat dazu netterweise Fotos und ein sehr anschauliches YouTube-Video eingestellt.

    Kuckst du hier:

    Die Haltemechanik befindet sich auf der Fahrerseite.

    Wenn etwas abgebrochen ist, hilft wahrscheinlich nur ein Austausch.


    Grüßle, Sami 🌈🕊️

    Wie Oli vorstehend schon gepostet hat, gibt es mehrere Sicherungskästen im GLX und die Beschreibung im Betriebshandbuch passt in vielen Fällen auf keinen davon.

    Wenn du dazu mehr wissen möchtest, kannst du mit der Suchfunktion ja mal nach 'Sicherungen' und/oder 'Sicherungskasten' suchen.

    Wenn es wirklich an einer Sicherung liegt, hilft dir vermutlich tatsächlich nur die 'Try-and-error'-Methode. Viel Glück ...


    Grüßle, Sami 🌈🕊️