Laut Werkstattmeister wäre ein defekter Wärmetauscher ,also diese Reparatur kein Garantiefall
Ich habe jetzt - aus reinem Interesse - extra mal meine Unterlagen durchgekuckt und in den Flexcare-Bedingungen (Stand: 02.01.2020) diesen Absatz gefunden:
'Weiterhin sind Garantieverlängerungsansprüche ausgeschlossen:
...
h) für die Zerstörung von oder Schäden an Teilen (ob mit oder ohne Garantie), die durch Frost, Wasser, Verstopfungen durch eingefrorene Flüssigkeiten, Anreicherung mit Verunreinigungen, Schlamm oder andere Ablagerungen oder andere Fremdkörper verursacht werden, die die Funktionstüchtigkeit der Teile beeinträchtigt haben
...'
Wenn also der Wärmetauscher durch eins (oder mehrere) dieser Ereignisse zerstört oder beschädigt wurde, dann könnte es also doch sein, dass kein Garantieanspruch besteht.
Wenn die Werkstatt sich darauf beruft. dann lass dir das zerstörte bzw. beschädigte Teil zeigen und dir den ursächlichen Zusammenhang mit dem Defekt plausibel erklären. Im Zweifelsfall mach Fotos davon oder lass dir das Teil zur qualifizierten Begutachtung aushändigen.
Ich würde der Werkstatt aber nicht schon vorher (ungefragt) den Tipp geben, diese Begründung zu wählen.
Falls es zum Streit kommt, wäre es vorteilhaft, wenn du eine für solche Angelegenheiten eintretende Rechtsschutzversicherung hättest.
Grüßle, Sami 🌈🕊️