Zum Thema Rundfunkbeitrag sei nur gesagt, dass gerichtlich geklärt werden musste, ob es sich hierbei um eine Steuer handelt. Das Resultat ist in der Steuerrechtswissenschaft kaum akzeptabel, da es sich nicht in die vom BVerfG selbst entwickelte Systematik des Abgabenrechts einfügt.
Ich fürchte, ich muss da nochmal besserwisserisch widersprechen ...
Die Abgrenzung zwischen Steuern und Beiträgen ist wirklich ganz einfach.
Der wichtigste Unterschied zwischen Steuern und Beiträgen ist, dass Steuern grundsätzlich in den allgemeinen Staatshaushalt fließen und politisch verteilt werden.
Beiträge, auch gesetzlich geregelte Zwangsbeiträge wie der Rundfunkbeitrag, sind dagegen vollständig zweckgebunden und dürfen nur für den jeweiligen Zweck, hier also zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwendet werden.
Die diesbezügliche Rechtsprechung dazu ist verfassungs- und steuerrechtlich einschlägig.
Wenn tatsächlich jemand gemeint hat, das nochmal gerichtlich klären lassen zu müssen, war die Klage jedenfalls überflüssig und ohne jede Aussicht auf Erfolg.
Die beitragsbasierte Finanzierung ist grundgesetzlich abgesichert; das Bundesverfassungsgericht leitet sie vor allem aus der Rundfunkfreiheit (Art. 5 GG) ab, insbesondere aus dem Prinzip der Staatsferne und der funktionsgerechten Finanzierung. Verfassungsrechtlich ist das - gerade beim Rundfunkbeitrag - also unbedingt gewollt und geregelt, denn diese Konstruktion soll die staatsferne Finanzierung sichern und politische Einflussnahme begrenzen.
Das Kosten von der Steuer abgesetzt werden können, macht diese Kosten nicht automatisch selbst zu Steuern. Das dürfte (nicht nur) einem Bachelor und Master mit Großer Staatsprüfung ohne weitere Erläuterung einleuchten und bedarf daher keiner weiteren Erklärung.
Es tut mir leid, wenn ich hier arrogant erscheine, aber ich richte mich halt in meinen Antworten an den Eindrücken aus, die mir die geposteten Texte vermitteln. Wenn ich dabei mal jemanden verletzten sollte, passiert das immer unabsichtlich und ich bitte selbstverständlich um Entschuldigung. Wenn hier aber Unsinn gepostet wird, darf ich das auch Unsinn nennen. Von Groß-Staatsgeprüften-Bachelor-Mastern darf man verlangen, dass sie sich vor einem Posting überlegen, was sie schreiben. Anderenfalls müssen sie die Kritik daran aushalten können.
Wenn ich Fehler in Beiträgen aufgreife und kritisiere mache ich das nur, um das Forum vor dem Vorwurf der Weiterverbreitung von Falschmeldungen zu schützen. Es gibt immer Leser, die ungeprüft solche Meldungen übernehmen und darauf vertrauen, dass sie zutreffend sind. Sind sie das nicht und mir fällt das auf, melde ich mich entsprechend zu Wort.
Da die Diskussion ins OT zu laufen scheint, schlage ich vor, eine eventuelle weitere Vertiefung in die Plauderecke zu verlegen, z. B. an den Stammtisch oder die Klagemauer. Von meiner Seite ist aber eigentlich alles gesagt, so dass wir den OT-Teil der Debatte hier auch abschließen und zum eigentlichen Thema zurückkehren könnten.
Grüßle, Sami 🌈 🕊️