Beiträge von machtnix

    Die Opelhändler können in der Servicebox prüfen, welche Kartenversion und welche Navi-Version auf dem Grandland installiert sind.
    Dazu wird die Fahrgestellnummer benötigt.
    Wenn eine neuere Version zur Verfügung steht, wird dies angezeigt.
    Wenn die Daten auf dem Navi aktuell sind, wird der Stand angezeigt, es kann dann nichts herunter geladen werden.
    Der Opelhändler muss dann nur noch auf die aktuelle Kartenversion, die aktuelle Navi-Version und die Lizenz-Datei klicken. Dann werden die Daten herunter geladen.
    Zudem gibt es dort auch ein Installationstool, bei dem nur noch der Pfad zu den Daten und der USB-Stick ausgewählt werden.
    Das Tool erstellt die Verzeichnisse und kopiert alle Daten.
    TIP: ausschließlich einen 32GB-USB-Stick verwenden. (keine 8/16/64/128 GB)
    Bei mir wird bei Karten V18 bei installiert angezeigt -> stimmt, habe ich mit dem Tool gemacht.
    Auch die Navi-Version habe ich aktualisiert, auch dies wird korrekt angezeigt.
    Da nichts neueres da ist, wird auch nichts angezeigt.
    machtnix

    Hallo , ich habe seit kurzem auch den carplay2air-Adapter. Soweit funktioniert es auch.
    Meine Frage: Wird im Navi nun auch TomTom dauerhaft angezeigt?
    Wenn ich carplay nicht nutze (weder Kabel noch Adapter UND das iPhone nicht per USB lade) dann erscheint TomTom, aber auch nur dann.
    Wenn es geht, was wurde eingestellt? Soviel gibt es da ja nicht.
    Viele Grüße
    machtnix

    Hallo,
    da die Lenksäule evtl. sicherheitsrelevant ist, sollte der Händler eine Sicherheitsmeldung direkt an PSA senden.
    Dann darf er nichts am Fahrzeug machen und PSA (bzw. Opel) wird sich zügig beim Händler melden.
    Sage dem Händler klipp und klar, dass Du diese Meldung wünscht. Das ist keine E-Mail, es gibt dafür spezielle Systeme.
    Leider ist der Kenntnisstand hier mager.
    machtnix

    Hallo,
    bitte Deine Werkstatt, dass sie eine Qualitätsbeanstandung an PSA sendet. Sowas geht.
    Wenn nichts gesendet wird, ist schließlich alles in Butter.


    Viele Grüße
    machtnix

    Garantie: Vertrag zwischen dem Garantiegeber (hier: Opel) und dem Garantienehmer (hier: Kunde)
    Entsprechend der Garantiebedingungen (Beginn, Ende, Laufleistung, Kleingedrucktes) werden Fehler innerhalb der Garantiezeit (in Arbeit und Material) kostenlos behoben.
    Gewährleistung (gegenüber Firmen) und Sachmängelhaftung (gegenüber Endverbrauchern) betreffen Mängel, die innerhalb der Sachmangelhaftungszeit (2 Jahre) auftreten, die aber bereits bei Übergabe vorhanden sein müssen (nur noch nicht festgestellt). Die Sachmängelhaftung kann nur bei Gebrauchtgütern gegenüber Endverbrauchern eingeschränkt werden, z.B. auf mindestens 1 Jahr. Das muss aber im Kaufvertrag stehen. Die Gewährleistung kann gegenüber Firmen per Vertrag eingeschränkt werden, z.B. Motor auf 1 Jahr oder 100.000 km. Dies ist bei NFZ üblich.
    Kulanz: Freiwillige Leistung, auf die kein Anspruch besteht, kann also nicht eingeklagt werden.


    Mein Tip: Bei Opel kann innerhalb der 2 Jahre Neuwagengarantie (ohne km-Begrenzung) die Herstellergarantie (Opel) auf volle 5 Jahre und max. 250.000 km erweitert werden. Das ist FlexCare und gegenüber einer Anschlussgarantie (meist Baugruppen, Kundenbeteiligung) keine Kundenbeteiligung und spottbillig.
    Wer will, kann auch noch Inspektionen lt. Serviceplan hinzunehmen.


    Viele Grüße
    machtnix