Wie hoch ist die KFZ Steuer beim Facelift Grandland Diesel 1.5

  • Ist es so schwer bei Google mal zu checken: berechnung kfz steuer 2022

    Opel Grandland X - 2.0 D - Business Innovation in Vollausstattung - Rubinrot/Schwarz / EZ 04/2020 als Vorführwagen / Übernommen 09/2020 mit 300km


    Historie: Peugeot 104 (Die Schrottpresse freute sich) - Ford Escort 2. Gen - Mazda 323 - Ascona C (3x) - Astra GSI - Tigra A - Vectra B - Signum - Zafira C - Grandland X (Leider wieder ein Peugeot - Aber definitiv der letzte)

  • Seppl0815, habe nochmal nachgeschaut, unter V7 steht bei mir auch 136g/km.

    Im Anhang Fotos von Steuerbescheid. Kann es sein das die Steuerämter unterschiedlich runden?

    Grüße Thomas

  • Wolfgang0511 schwer nicht, aber manchmal brauchts halt son gscheiden Fetzen wie Dich, der den richtigen Tipp gibt. Danke für den Link 👍👍


    Lichte-66 dann muss Dein Auto vor 2021 Zugelassen worden sein. Wenn ich den Rechner bemühe, lag die Steuer für einen 1.5 Diesel mit 136g/km Co2 vor 2021 bei 224 Euro, alle Neuzulassungen nach 01.01.2021 liegen dann bei 229 Euro

    Edit: Steht ja in Deiner Signatur EZ 11/2020...also ist klar, warum Du weniger zahlst wie ich 🙂

    Was keiner kann, das kann ich auch :thumbup:

    Facelift EZ 09/22 / Ultimate / 1.5 Diesel / Automatik

  • Ich habe den Grandland X 1,5 D Turbodiesel, EZ 03/2019, 96 kW/131 PS, Euro 6, in 2023 gebraucht gekauft. Lt. Vorinformation sollte er ca. 150 Euronen an Steuern kosten.


    Lt. Steuerbescheid soll ich aber rd. 230 € bezahlen.

    Nach Steuerbescheid werden die Steuern nach 140 mg/km CO²-Ausstoß berechnet, das ist auch so in der Zulassung unter V.7 angegeben.


    Gemäß COC-Bescheinigung von Opel beträgt der CO²-Ausstoß nach NEFZ-Mittelwerte + WLTP-Spitzenwerte aber nur 100,9 mg/km (Ziffer 48 der COC-Bescheingung).

    Die COC-Bescheinigung ist für mein Fahrzeug individuell erstellt und enthält u. a. auch die FI-Nr. meines Fahrzeugs.


    Das Finanzamt rechnet immer mit vollen zu Gunsten des Steuerpflichtigen gerundeten Zahlen, so dass die Steuer für 100 mg/km nach meinem Verständnis hätte berechnet werden müssen.

    Das ergäbe etwa die 150 € Kfz-Steuern.


    Der in der Zulassung unter V.7 angegebene Wert von 140 mg/km ist in der COC-Bescheinigung nirgends angegeben, auch nicht annähernd.


    Ich habe daher gegen den Kfz-Steuerbescheid Einspruch beim Finanzamt eingelegt und nach rd. 10 Wochen - vor ein paar Tagen - vom Finanzamt den Bescheid darauf erhalten, dass das Finanzamt für den der Berechnung zugrunde liegenden Wert gar nicht zuständig ist, das sei die Zulassungsstelle. Das Finanzamt berechnet die Kfz-Steuer nach der Angabe in der Zulassungsbescheinigung - das hat es auch gemacht. Ich solle das mit der Zulassungsstelle klären.

    Der Bescheid war für ein Finanzamt aussergewöhnlich freundlich gehalten. Sogar mit ein paar Tipps, woraus ich schließe, dass die meinen Einwand wohl anerkennen, ihm aber nicht folgen können.

    Wertfrei wird angegeben, dass die Berechnung nach NEFZ-Mittelwerte + WLTP-Spitzenwerte erfolgt - aber dann stimmt die Bewertungsgrundlage nicht.


    Das ist der augenblickliche Stand.


    Ich werde mich in den nächsten Tagen nach Neujahr mit der Zulassungsstelle auseinandersetzen.


    Hat sonst schon mal jemand die Berechnung geklärt, vor allem, woher die Angabe 140 mg/km stammt, woher die Zulassungsstelle diesen Wert hat?

  • Opel-Fan

    Leider passiert das immer wieder, dass die Zulassungsstellen falsche Werte in die Zulassungsbescheinigung schreiben.

    Bitte bei der Zulassungsstelle vorsprechen, CoC vorlegen, dann werden Deine Zulassungsbescheinigungen korrigiert.

    Die Korrektur Deines Steuerbescheids sollte dann automatisch erfolgen - nebst Rückerstattung des zu viel bezahlten "Beitrags".

    Herzliche Grüße
    Wolfgang



  • Lichte-66 dann schreib doch mal hier rein, wieviel Co2 Ausstoß in Deinem Schreiben steht.....


    Sorry das meine Antwort etwas gedauert hat. Aber der Vollständigkeit wegen habe ich gleich noch mein CoC und den Steuerbescheid fotografiert. In meiner Zulassung stehen ebenfalls die 136g/km. Der CO2 Wert liegt lt. CoC bei lediglich 107 g/km, aber der wird ja, wie bereits erläutert nicht mehr als Berechnungsgrundlage für die Kfz-Steuer verwendet.

  • Gutern Morgen!

    Vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Ich stelle als Anhang mal die Seite aus meiner COC-Bescheinigung ein, woraus ich schließe, dass mir eine Kfz-Steuer in Rechnung gestellt wird, die auf einer viel zu hohen Berechnungsgrundlage berechnet wurde.

    Ich beziehe mich auf Ziffer 48 der COC.


    Habe ich da evtl. einen Denkfehler?


    Danke.

  • Opel-Fan

    Ja, hast Du.

    Unter Ziffer 48 werden die Schadstoffe gelistet. Hierbei steht CO für Kohlenmonoxid.

    Auf der nächsten Seite findest Du unter Ziffer 49 Absatz 4 die für die Steuer maßgeblichen WLTP-Werte für CO2 (Kohlendioxid).


    Als Beispiel habe ich meine Daten hier:

    pasted-from-clipboard.png

    Herzliche Grüße
    Wolfgang


  • O/k, danke für den Tipp.

    Unter Ziffer 48 steht was von Prüfverfahren ...

    Unter 49. stehen auch noch CO²-Werte, aber noch andere.

    Unter 49 Abs. 4 steht tatsächlich 140 g/kg nach WLTP in meinem COC (optische Aufstellung wie bei Wolfgang) drin, wie in der Zulassung. Alles reichlich verwirrend.

    Aber dann hat sich das ja anscheinend geklärt.

    Danke für die Unterstützung - auch wenn ich ursprünglich von einer anderen, einiges günstigeren Kfz-Steuer ausgegangen war, werde ich den Grandland deswegen nicht wieder verkaufen.


    Ich wünsche allen ein frohes neues Jahr, und bleibt gesund.