Beiträge von Opel-Fan

    O/k, danke für den Tipp.

    Unter Ziffer 48 steht was von Prüfverfahren ...

    Unter 49. stehen auch noch CO²-Werte, aber noch andere.

    Unter 49 Abs. 4 steht tatsächlich 140 g/kg nach WLTP in meinem COC (optische Aufstellung wie bei Wolfgang) drin, wie in der Zulassung. Alles reichlich verwirrend.

    Aber dann hat sich das ja anscheinend geklärt.

    Danke für die Unterstützung - auch wenn ich ursprünglich von einer anderen, einiges günstigeren Kfz-Steuer ausgegangen war, werde ich den Grandland deswegen nicht wieder verkaufen.


    Ich wünsche allen ein frohes neues Jahr, und bleibt gesund.

    Gutern Morgen!

    Vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Ich stelle als Anhang mal die Seite aus meiner COC-Bescheinigung ein, woraus ich schließe, dass mir eine Kfz-Steuer in Rechnung gestellt wird, die auf einer viel zu hohen Berechnungsgrundlage berechnet wurde.

    Ich beziehe mich auf Ziffer 48 der COC.


    Habe ich da evtl. einen Denkfehler?


    Danke.

    Ich habe den Grandland X 1,5 D Turbodiesel, EZ 03/2019, 96 kW/131 PS, Euro 6, in 2023 gebraucht gekauft. Lt. Vorinformation sollte er ca. 150 Euronen an Steuern kosten.


    Lt. Steuerbescheid soll ich aber rd. 230 € bezahlen.

    Nach Steuerbescheid werden die Steuern nach 140 mg/km CO²-Ausstoß berechnet, das ist auch so in der Zulassung unter V.7 angegeben.


    Gemäß COC-Bescheinigung von Opel beträgt der CO²-Ausstoß nach NEFZ-Mittelwerte + WLTP-Spitzenwerte aber nur 100,9 mg/km (Ziffer 48 der COC-Bescheingung).

    Die COC-Bescheinigung ist für mein Fahrzeug individuell erstellt und enthält u. a. auch die FI-Nr. meines Fahrzeugs.


    Das Finanzamt rechnet immer mit vollen zu Gunsten des Steuerpflichtigen gerundeten Zahlen, so dass die Steuer für 100 mg/km nach meinem Verständnis hätte berechnet werden müssen.

    Das ergäbe etwa die 150 € Kfz-Steuern.


    Der in der Zulassung unter V.7 angegebene Wert von 140 mg/km ist in der COC-Bescheinigung nirgends angegeben, auch nicht annähernd.


    Ich habe daher gegen den Kfz-Steuerbescheid Einspruch beim Finanzamt eingelegt und nach rd. 10 Wochen - vor ein paar Tagen - vom Finanzamt den Bescheid darauf erhalten, dass das Finanzamt für den der Berechnung zugrunde liegenden Wert gar nicht zuständig ist, das sei die Zulassungsstelle. Das Finanzamt berechnet die Kfz-Steuer nach der Angabe in der Zulassungsbescheinigung - das hat es auch gemacht. Ich solle das mit der Zulassungsstelle klären.

    Der Bescheid war für ein Finanzamt aussergewöhnlich freundlich gehalten. Sogar mit ein paar Tipps, woraus ich schließe, dass die meinen Einwand wohl anerkennen, ihm aber nicht folgen können.

    Wertfrei wird angegeben, dass die Berechnung nach NEFZ-Mittelwerte + WLTP-Spitzenwerte erfolgt - aber dann stimmt die Bewertungsgrundlage nicht.


    Das ist der augenblickliche Stand.


    Ich werde mich in den nächsten Tagen nach Neujahr mit der Zulassungsstelle auseinandersetzen.


    Hat sonst schon mal jemand die Berechnung geklärt, vor allem, woher die Angabe 140 mg/km stammt, woher die Zulassungsstelle diesen Wert hat?