Der Vermieter ist da in der Pflicht. Als Eigentümer kann man sein Recht einfordern. Ich hab mir eine Garage gekauft mit Stromanschluss … Da musste ich nicht die Eigentümergemeinschaft fragen.
Ich hab ja schon mehrfach beschrieben, dass das bei uns nicht ganz so einfach ist.
Wir sind in einer Eigentümergemeinschaft mit sieben Parteien und. Uns gehören zwei Doppelparker, die zwar Stromanschluss und auch Licht haben, aber der Strom geht bisher über den Gemeinschaftszähler. Deshalb gibt es in den Boxen auch keine Steckdosen.
Es gibt zwar inzwischen einen Beschluss der Eigentümerversammlung, dass alle Stellplätze mit Wallboxen ausgestattet werden sollen, aber es ist noch unklar, wie "idiotensicher" gewährleistet werden kann, dass es beim Verstellen der Plattformen nicht zum Einklemmen oder Verhaken der Kabel und/oder irgendwelchen sonstigen Schäden kommen kann. Schließlich hat jedes Auto die Steckdose woanders, es kommt auch drauf an, ob vorwärts oder rückwärts eingeparkt wird und es gibt auch noch andere technische Fragen.
Es gibt bisher noch nicht einmal einen vernünftigen Entwurf, da es obendrein äußerst schwierig ist, überhaupt ein Ingenieurbüro dafür zu interessieren und dafür qualifizierte Handwerker zu finden. Die sind alle bis ins nächste Jahr ausgebucht.
Wenn ich gewusst hätte, dass sich das alles so lange hinzieht, hätte ich vermutlich kein Hybrid-Modell gewählt. Trotzdem bin ich alles in allem nicht unglücklich damit, da ich in meiner Umgebung ja über eine gut ausgebaute öffentliche Ladestruktur verfüge und eben auch regelmäßig die eSave-Funktion zum Aufladen nutze. Wenn man herausgefunden hat, auf welchen Strecken das besonders effektiv möglich ist, ist das noch nicht einmal so unwirtschaftlich.
Aber gedacht war das anders bei der Bestellung.
Gruß aus Hilden,
cbs3000