Gibt es diese Straßenverkehrsordnungseinschränkung
nicht mehr?
Gegenfrage; gab es diese Einschränkung jemals?
Ich hab ja nun schon eine ganze Weile meinen Führerschein, aber ich hab schon in der Fahrschule gelernt das Fernlicht innerorts nicht grundsätzlich verboten ist.
Nur bei ausreichend beleuchteter Fahrbahn oder anderen Verkehrsteilnehmern die geblendet werden könnten darf nicht mit Fernlicht gefahren werden (nicht mal das ausleuchten des Wohnzimmers von Anwohnern ist verboten).
Gruß Acki