@Diesellotte Das stimmt aber es kommt immer auf den jeweiligen Kaufvertrag an.
Bei einem Kaufvertrag auf Basis der unverbindlichen Empfehlung des Verbandes der Automobilindustrie e.V. (VDA), wie bei mir, steht unter Punkt
IV. Lieferung und Lieferverzug, Unterpunkt 6.
Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 (Das sind die Klauseln für einen "normalen Lieferverzug" mit den daraus vertraglichen Möglichkeiten) dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
Mein letzter schriftlich angegebener, unverbindlicher Liefertermin lautete vage auf Mai 2020. Würde also bei mir bedeuten, ich könnte nach Ablauf des September 2020 vom Kaufvertrag zurücktreten. Will ich aber nicht, da ich den GLX ja in meiner Wunschausstattung haben möchte.
Ein nahezu entsprechendes "Lagerfahrzeug" würde lt. Opel Autobörse ca. 640Km entfernt, bei einem Opel Händler in Wolfratshausen stehen. Nicht mal eben um die Ecke.
Na, mal sehen, wie es sich weiter entwickelt.
Liebe Grüße an alle Wartenden.
RoScho