Nein, Rabattretter gibt es bei der HUK nicht mehr, nur noch kostenpflichtiger Rabattschutz. AGB
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In der Schadenfreiheitsklasse 25 (und höher) ist kein beitragsfreier Rabattretter enthalten.
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Ich hatte 8 Jahre lang einen Rabattschutz bei der HUK (war damals im Alt-Vertrag nicht sooo teuer).
Jetzt mit dem neuen Vertrag aber nicht mehr. Denn ich habe individuell neu nachgerechnet, was mich eine Rückstufung kosten würde im Vergleich zum Rabattschutz.
Habe zum Vergleich mal meine Zahlen gerade nochmal eingedaddelt im Tarif-Rechner:
HP SF 29 also 22%
VK 500/150 mit SF 28 also 22%
Ohne Kasko-Select (also keine Werkstattbindung) mit 30.000 km und Sammelgarage.
ergibt:
HP 187,86 EUR
VK 304,30 EUR
+ 111,72 EUR Rabattschutz (gilt für einen Schaden in HP und VK pro Jahr)
Eine Rückstufung wäre bei mir bei 1 Schaden in
HP von SF 29 in SF 15, also von 22% auf 31% (14 Klassen schlechter)
oder
VK von SF 28 in SF 18, also von 22% auf 27% (10 Klassen schlechter)
das ergäbe neue Beiträge von
HP 260,78 EUR in SF 15
oder
VK 373,46 EUR in SF 18
Ein HP-Schaden würde mich also durch Heraufstufung 72,92 EUR pro Jahr mehr kosten (197,86 EUR auf 260,78 EUR).
Ein VK-Schaden würde mich also durch Heraufstufung 69,16 EUR pro Jahr mehr kosten (304,30 EUR auf 373,46 EUR).
Das heißt, der Rabattretter würde mich mit 111,71 EUR pro Jahr bereits jetzt deutlich mehr als eine einmalige mögliche Rückstufung in HP (72,92 EUR) oder VK (69,16 EUR) kosten!
Selbst bei 2(!) VK-Schaden in 2 Jahren hintereinander(!) würde ich von SF28 auf SF18 und dann gleich von SF18 auf SF11 zurückgestuft werden und würde dann in der VK 442,62 EUR zahlen.
Also 442,62 EUR (SF11) - 304,30 EUR (SF28) = 138,32 EUR jährlich mehr bezahlen. Also nach 2(!) VK-Schäden gerade mal 27 EUR als mich der Rabattschutz heute kosten würde. Das ist bei meinen Rahmenbedingungen kein lohnendes Angebot.
Die Rechnung fällt individuell natürlich unterschiedlich aus, ausgehend von den eigenen SF-Klassen, usw. Aber mit niedrigeren SF-Klassen ist der Rabattschutz auch teurer. Nachrechnen lohnt sich definitiv.
Und man sollte auch berücksichtigen, daß bei einem späteren Versicherungswechsel der tatsächliche Schadensverlauf an die neue Versicherung gemeldet wird.
Man wird also nicht automatisch bei der neuen Versicherung in die alte SF-Klasse eingeordnet. Sollte man nicht vergessen.
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Die Sondereinstufung berücksichtigen wir bei der Auskunft an den Nachversicherer nicht
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