AHK abnehmbar ab Werk

  • ... Oder überhaupt wie etliche andere Hersteller eine schwenkbare Kupplung verbauen.

    Yep, so sehe ich das auch. Bei mir liegt die halt im Auto, weil man sie ab und an braucht. Allerdings sollte man dazu auch einen blauen Anton und Handschuhe legen, denn ich bekomme die nicht dran ohne mich in den Dreck zu legen. ;)


    Wenn es nicht »verboten« wäre, würde ich sie dran lassen, dann hat man das ganze Theater nicht. Eine feste AHK wäre mir eh lieber gewesen, gab es aber nicht. Und die Anhängelast ist ja auch ganz schön mickrig für das Auto.


    Gruß Sigi

  • ... die Anhängelast ist ja auch ganz schön mickrig für das Auto.

    Naja, bei meinem immerhin 80 kg Stüz- und 2.000 kg Anhängelast. Da komm ich mit aus.

    Opel Grandland X - 2.0 D - Business Innovation in Vollausstattung - Rubinrot/Schwarz / EZ 04/2020 als Vorführwagen / Übernommen 09/2020 mit 300km


    Historie: Peugeot 104 (Die Schrottpresse freute sich) - Ford Escort 2. Gen - Mazda 323 - Ascona C (3x) - Astra GSI - Tigra A - Vectra B - Signum - Zafira C - Grandland X (Leider wieder ein Peugeot - Aber definitiv der letzte)

  • Naja, bei meinem immerhin 80 kg Stüz- und 2.000 kg Anhängelast. Da komm ich mit aus.

    Ups, ist das so ein Unterschied zwischen 2.0D und 1.5D. Ich habe 70 kg Stütz- und 1500 Anhängelast. Ist doch die gleiche Karosserie.

    Gruß Sigi

  • Ups, ist das so ein Unterschied zwischen 2.0D und 1.5D. Ich habe 70 kg Stütz- und 1500 Anhängelast. Ist doch die gleiche Karosserie.

    Gruß Sigi

    Für die Stützlast dürfte das eigentlich überhaupt keinen Unterschied machen da gleiche Karosse und Rahmen. Die Anhängelast verstehe ich, da hierbei ja eine Prüfsteigung von meines Wissens 12% zugrunde gelegt wird. Und dann kommt es natürlich schon auch auf die Motorleistung an.

    Opel Grandland X - 2.0 D - Business Innovation in Vollausstattung - Rubinrot/Schwarz / EZ 04/2020 als Vorführwagen / Übernommen 09/2020 mit 300km


    Historie: Peugeot 104 (Die Schrottpresse freute sich) - Ford Escort 2. Gen - Mazda 323 - Ascona C (3x) - Astra GSI - Tigra A - Vectra B - Signum - Zafira C - Grandland X (Leider wieder ein Peugeot - Aber definitiv der letzte)

  • Sigi was du schreibst, das die abnehmbare AHK bei nicht Benutzung abgenommen werden muß ist nicht richtig, auch wenn du das ständig wiederholst. Es gibt eine Ausnahme, siehe unten!


    Dieses ist eine Aussage der Versicherungen, es gibt aber bisher keine rechtliche Grundlage, es soll allerdings an einer Novelle gearbeitet werden.


    Hier ein Auszug diesbzgl. vielleicht verstehst du es dann.


    Eine abnehmbare Anhängerkupplung darf auch bei Fahrten ohne Anhänger am Fahrzeug verbleiben. Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, die ein Abnehmen der Anhängerkupplung vorschreibt, erklärt der Tüv Nord.

    Es gibt allerdings eine Ausnahme: Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss dann demontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, zum Beispiel, wenn der Kugelkopf der Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger das Fahrzeugkennzeichen verdeckt.

  • @leo1921: Ist bekannt. Wurde schon mal diskutiert. Deswegen hatte ich es auch in Anführungsstriche gesetzt. Nicht gesehen? Es kommt quasi einem »Verbot« gleich, wenn man dadurch Nachteile hat, so meinte ich es. Ich würde es nicht dran machen, nur um (eventuell) die Nachteile in Kauf zu nehmen. Ich habe bei dem Beitrag nichts wiederholt und auch nicht gesagt, dass eine abnehmbare AHK bei nicht Benutzung abgenommen werden muss. Alles gut. Sigi

  • Mein Grandland hat jetzt auch die "erneuerte" AHK, nach dem Rückruf.

    Es sind der komplette Träger/die Traverse, an der der Haken befestigt wird, sowie sämtliche Schrauben getauscht wurden. Siehe Foto.

    Grüße ins Forum, Thomas.

  • Diese Rückrufaktion betrifft aber bisher nur im Werk verbaute AHK, oder?

    Ich habe eine beim FOH nachträglich verbaute Original-Opel-AHK :/


    Gruß Acki

    Grandland X Ultimate, 2.0l, 177Ps, 11/2018, grau, Panoramadach