Der Anwalt würde mich auch reizen.
Wegen "Geräusch" und Komfortbeanstandung würde ich mich nicht abwimmeln lassen. Das Getriebe macht auf jeden Fall schon ziemlich laute Geräusche, aber vor allem schaltet es schon falsch hast du gesagt, das ist das Relevante.
Das ein Opel-Mitarbeiter, Opel seine "Absolution" geben wird ist auch klar.
Das Problem und der Lärm waren am Anfang nicht da, du hast das Auto nicht damit gekauft und bestellt. Deswegen besteht dein Recht auf Wandlung genauso, ob das denen gefällt oder nicht. - Wenn der Anwalt nur Geld nimmt und nicht motiviert ist einen Standardfall im Schuldrecht zu bearbeiten ist der wohl auch nicht der richtige.
Vielleicht klingt das etwas krass aber eine Sammelklage würde wahrscheinlich mehr bringen. Als alle alleine. Ich habe bis jetzt 400 Euro für Anwalt usw ausgegeben. Ich habe leider kein Geldscheißer in der Ecke.