Beiträge von downforze

    Das Gericht stellte in allen Entscheidungen klar, dass die Beitragspflicht sowohl für private als auch nicht-private Haushalte mit Art. 5 GG vereinbar ist.

    Das BVerfG stellte ebenso für die Beitragspflicht am Zweitwohnsitz die Verfassungswidrigkeit fest, da der verbundene Vorteil bereits abgegolten ist.

    So viel zum Thema "Luft raus".

    Und die polemische Betonung bezog sich auf - wie leicht erkennbar ist - die öffentlich-rechtlichen Sender und setzt keinen Schwerpunkt auf die unnötige Finanzierungs-Diskussion, die hier aufgedrängt wurde. Das ist einfach nur Derailing des Themas.

    An Hybrid-Fahrzeugen wird ohnehin kein gutes Haar gelassen und ich ärgere mich über so ein unnötig falsches Aggregieren der Studie.


    Zum Auslesen der Daten schreibt Stellantis jenes:

    "Sie können anschließend eine beliebige E-Mail-Adresse auswählen, auf welcher Sie die Daten erhalten möchten. Diese werden Ihnen dann per Mail mit einem Anhang als .csv-Datei geschickt. Wenn Sie den Anhang auswählen, wird die Datei mit Microsoft Office Excel geöffnet und auf dem Smartphone gespeichert. Sie können dann in der MyOPEL App Ihre Fahrtdaten unter Fahrtdaten > Einstellungen > Fahrtdaten importieren. Wenn Sie die gewünschte Datei in der MyOPEL App hochladen, werden die Daten automatisch übertragen"


    Daten beinhaltet hier auch die Fahrtdaten, wie Kilometerstand und Kraftstoffverbrauch.

    Ich fürchte, ich muss da nochmal besserwisserisch widersprechen ...

    Ich kenne die Unterschiede zwischen Steuer und Beitrag sehr genau und bedarf da keiner Erklärung.


    "Die diesbezügliche Rechtsprechung dazu ist verfassungs- und steuerrechtlich einschlägig."

    Der zweite Teil der Aussage ist nicht korrekt und Streitpunkt in der Steuer(rechts)wissenschaft.


    Ersparen wir uns eine weitere OT-Diskussion der verschiedenen Interpretationen.

    Wenn ich "Fernsehen" schreibe, meine ich dieses auch und nicht die dahinter verlinkte Studie eines Instituts / einer Uni. Deshalb hierbei mal an die eigene Nase fassen: "Wenn ich Fehler in Beiträgen aufgreife".


    Meine ursprüngliche Intention war lediglich, dass herausgerissene Verkürzungen mit Buzzwords den Inhalt verzerren und genau das ist hier passiert. Der Plugin-Hybrid ist für jene gedacht, die häufig kurze Strecken zurücklegen, um diese elektrisch bewältigen zu können - was für eine überwältigende Mehrheit gilt. Hier wird nun suggeriert, dass dies - ohne auf das Fahrprofil einzugehen - nicht der Fall wäre. Und das ist mit Verlaub wahrer Unsinn. Ich formuliere es mal ketzerisch: Der Plugin ist eine psychologische Glanzleistung für alle, die unsicher sind, ob ihnen der teure Tesla-Akku um die Ohren fliegt und das Auto damit nur noch Schrottwert hätte.

    Es handelt sich dabei allerdings um eine wissenschaftliche Ausarbeitung und nicht um eine leichte Bettlektüre. Wer Probleme damit hat, die relativ überschaubare Differenz zwischen beitrags- und steuerfinanziertem Rundfunk zu erkennen, könnte beim verständigen Lesen einer wissenschaftlichen Studie möglicherweise vor einer größeren Herausforderung stehen.

    Nach einer Bachelor - und Masterarbeit sowie der Großen Staatsprüfung muss ich mir über wissenschaftliche Studien wohl kaum Gedanken machen. Ich habe bis jetzt genug wissenschaftliche Arbeiten erstellt. Also etwas weniger arrogant beim nächsten Male.

    Zum Thema Rundfunkbeitrag sei nur gesagt, dass gerichtlich geklärt werden musste, ob es sich hierbei um eine Steuer handelt. Das Resultat ist in der Steuerrechtswissenschaft kaum akzeptabel, da es sich nicht in die vom BVerfG selbst entwickelte Systematik des Abgabenrechts einfügt.

    Interessanterweise kann der Rundfunk"beitrag" bei doppelter Haushaltsführung steuerlich abgesetzt werden.

    So viel zum Thema, wer hier Beitrag und Steuer nicht differenzieren könne.

    Desweiteren habe ich mich auf die Informationsweitergabe der Tagesschau und nicht (!) auf die zu Grunde liegende Studie bezogen. "Wer Probleme damit hat, die relativ überschaubare Differenz" hiervon zu erkennen, könnte mit Details überfordert sein.

    Der Clickbait-Artikel entspricht ja den typisch verdrehten Informationen, die man häufiger im steuerbezahlten Fernsehen zu Gesicht bekommt.

    Einmal schreiben sie von "Elektromodus", dann von ""überwiegend elektrischen" Modus ("Entlademodus")". Überwiegender Elektomodus ist Hybrid und nicht rein elektrisch. Bei meinem Grandland kann ich nur zwischen Hybrid und komplett elektrisch wählen. Letzteres ist ohne Benzin. Auch der Hybridmodus läuft bis 50% zunächst mit der Batterie. Erst danach kommt der Benzinmotor hinzu und die Batterie entläd sich viel langsamer.


    Ich habe ein uraltes Haus mit einer Einfahrt, wo von der Breite nur ein Smart reinpasst. Also steht der Grandland auf der Straße und wird per 20 m langem Kabel von der Garage aus geladen. Auch das funktioniert mit Schuko ohne Probleme. Ist zwar russisch Technik, aber mit der Kabelbrücke über dem Gehweg stolpert auch keiner.

    Hat sich der Aufwand gelohnt?

    Das habe ich bei der Tour heute nach Holland noch nicht testen können.

    Ich habe lediglich eine Routenplanung gemacht.

    Dass dieses Update selbst für jemanden aus der Informatik so eine Herausforderung wird, hatte ich aber nicht erwartet.

    Grüße zurück.


    Ich bin froh, dass ich es nach dem Corsa C GSI endlich wieder zu Opel geschafft habe. Die Marke war mir immer sympathischer wie viele andere.

    Update:

    Ich konnte das 44.07.33.32 für das Wave4 auf meinem Grandland Hybrid installieren.


    1. OpelApp für Windows installieren und das Update auf dem USB Stick installieren lassen

    2. https://majestic-web.mpsa.com/…_NAC-r0_NAC_EUR_WAVE4.tar

    downloaden und die Dateien / Verzeichnisse auf dem Stick durch diese ersetzen.

    Die Update.xml Datei habe ich vom Download ebenfalls auf den Stick kopiert.

    Die Lizenz Datei im Ordner "license" auf dem Stick muss bleiben.

    3. Handy mit Navi per Bluetooth verbinden

    4. Internet auf dem Handy durch Bluetooth Tethering für das Navi freigeben:

    Android:

    Einstellungen -> Verbindungen -> Mobile Hotspots und Tethering -> Bluetooth Tethering

    5. Stick einstecken und Auto starten

    6. Nach der Meldung "keine Medien Daten auf Stick" sollte das Update auf dem nächsten Bildschirm erscheinen

    Ich habe mich jetzt 5 h durchgelesen, zig USB Sticks kopiert und nichts klappt mit dem Systemupdate auf 44.07.33.32_NAC-r0


    Installiert ist bei mir 42. also die uralte Version von 2020.

    Mein Ordner "license" hat die Datei license_0D010***********_001315031692686757.key

    Mein Ordner "SWL" enthält den Unterordner "001315031692686757"


    Meine UpdateInfo.xml sieht so aus:

    <UpdateInfo>

    <UpdateType>ovip-int-firmware-version</UpdateType>
    <UpdateVersion>44.07.33.32_NAC-r0</UpdateVersion>
    <UpdateSize>4658439188</UpdateSize>
    <UpdateProvider>CONTINENTAL</UpdateProvider>
    <EcuCompatibilityList>
    <EcuType>NAC_EUR_WAVE4</EcuType>
    <EcuType>NAC_EUR_WAVE4_B0</EcuType>

    </EcuCompatibilityList>

    <UpdateID>001315031692686757</UpdateID>

    </UpdateInfo>


    Alles mit OpelApp erzeugt. Update.xml hier aus dem Forum geholt.

    Inkompatibel mit der Hardware

    PS: Das Kartenmaterial auf Version 17 ließ sich updaten. Da habe ich aber nicht alle Länder gewählt. Keine Ahnung, ob das ein Problem ist. Sollte eigentlich nicht sein. Dann den Stick mit Fat32 formatiert und nur das Navi-Update raufgespielt.