Nur ein Tipp: Wenn du deine Kommentare nicht in den Zitatkasten, sondern darunter schreibst, sind sie besser lesbar.
Grüßle, Sami 🕊️
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Grüßle, Sami 🕊️
Spaßeshalber habe ich heute den Verkehrszeichenbildschirm mal länger stehen lassen.
Die Erkennungsrate hat sich aber dabei als ziemlich mau erwiesen.
Zuverlässig angezeigt wurden mir lediglich die Überholverbote.
Von drei Stop-Schildern, die ich gesehen habe, wurde im Bildschirm nur eins angezeigt.
Überfordert ist das System auch, wenn an einer Baustelle mehrere unterschiedliche Schilder aufgebaut werden. Ich hatte heute eine Tagesbaustelle mit ampelgeregelter einspuriger Verkehrsführung zu passieren, vor der an einem Schilderbaum die Zeichen für Baustelle, Ampelanlage und Engpass angebracht waren, außerdem die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.
Im Info-Display zuckte ganz kurz das Baustellendreieck auf und verabschiedete sich nach maximal einer halben Sekunde wieder zugunsten des Blanko-Symols.
Gut fände ich, wenn Halteverbote angezeigt würden und auch generell Schilder zur Vorfahrtregelung. Nur jedes dritte Stop-Schild anzuzeigen finde ich wenig hilfreich.
Für mich ist dieser Bildschirm nur ein Gimmick ohne echten Nutzwert.
Grüßle, Sami 🕊️
Update:
Ist jetzt ein Grandland GS in Vertigo Blau geworden.
Und der Alte?
War dann doch kein Problem, den loszuwerden, oder?
Grüßle, Sami 🕊️
Also, wer die Anzeige nicht hat, verpasst nicht viel.
Es werden darin nur wenige ausgesuchte Verkehrszeichen angezeigt, wie zum Beispiel das Überholverbot oder eine Baustelle.
Interessanter wäre für mich, wenn darin auch Halteverbote angezeigt würden, was aber nicht der Fall ist.
Alle Geschwindigkeitszeichen werden nur oben in der kleinen Zeilendarstellung angezeigt und nicht im großen Feld.
Außerdem werden alle Anzeigen im großen Feld durch Kurzeinblendungen anderer Anwendungen, wie zum Beispiel Navi Tempomat erfolgt ist. Das danach zum Beispiel immer noch geltende Überholverbot vergisst die Anzeige dann einfach.
Also nicht ärgern.
Ich habe die Anzeigeeinstellung nur mal zur Probe aktiviert und nutze sie ansonsten auch gar nicht.
Grüßle, Sami 🕊️
du hast doch bestimmt auch eine bestellt,hm ?!
Nein, hat sie nicht.
Julia hat von uns eine persönliche Sonderanfertigung bekommen.
Kuckst du hier: RE: Fach Armlehne
Grüßle, Sami 🕊️
Wo findet man denn den Verkehrszeichenscreen? Wenn ich bei mir das Fahrerinfodisplay komplett durchblättere, dann finde ich nur die obere kleine Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung. Aber eine Anzeige darunter, von anderen Verkehrszeichen wie zB. Überholverbote, habe ich bei mir noch nie gesehen
Quarzsilberne Grüße
Christian
Früher,als er als ich noch jung war, hatte ich mal Fotos vom Info-Display in meinem GLX-H2 gemacht.
Einfach so, wie sie beim Durchblättern auftauchen.
Ob es hilft, weiß ich nicht, aber wenn du magst kuckst du hier: RE: Wo finde ich den Tageskilometerzähler? .
Grüßle, Sami
Ich gehe natürlich davon aus, dass möglicherweise in Tiefgaragen eingebaute Ladestationen allen dafür geltenden Vorschriften entsprechen.
Das schließt selbstverständlich die Beachtung aller beim Einbau relevanten bauordnungsrechtlichen, brandschutztechnischen und elektrischen Vorgaben, Prüfungen, Genehmigungen, sowie - falls erforderich - auch den Kinnriemen mit ein.
Am Ausgangspunkt der Diskussion ging es allerdings erstmal nur um das Abstellen eines eAutos. Einfach nur zum Parken. Ohne Laden. Und natürlich ohne zu Brennen.
Grüßle, Sami 🕊️
Deshalb muß schon beim Bau einer Tiefgarage entsprechend geplant werden, dann gibt es auch kein Problem im Sinne von Sperrungen o.ä.
Und ob es tatsächlich so toll ist die eMobilität zu forcieren ohne VORHER die passenden Bedingungen zu schaffen ist halt auch fraglich.
Meine liebe Katy, die Architektin ist, hat mir eben bestätigt, dass es keine allgemein gültige rechtliche Grundlage für das Verbot von eAutos in Tiefgaragen gibt.
Es kann sich also nur um Einzelfälle handeln, wobei die Verbote u. U. einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten werden.
Laut ADAC hat sich inzwischen die Rechtsprechung auch bereits mit dieser Frage beschäftigt. Im Falle einer Wohnungseigentümergesellschaft hat es das AG Wiesbaden der Verwaltung untersagt, den Bewohnern einer Wohnanlage allgemein zu verbieten, die Tiefgarage zum Abstellen von eAutos zu benutzen (AG Wiesbaden, Urteil vom 4.2.2022, Az.: 92 C 2541/21). In dem Urteil heißt es, der Beschluss der Eigentümergemeinschaft mache den in der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes eingeführten gesetzlichen Anspruch auf Installation einer Ladstation zunichte, eine weil eine Ladestelle bei einem Parkverbot für E-Autos gar nicht genutzt werden könne. Das gelte auch dann, wenn die besondere Brandgefahr, mit der der Verbots-Beschluss begründet wurde, als zutreffend unterstellt würde.
Tiefgaragen werden gebaut, um Autos darin abzustellen und nicht, um sie darin zu verbrennen.
Bei neuen Gebäuden werden neue Gefahren mit eingeplant, aber man wird nie erreichen, dass Bestandsgebäude jederzeit dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Das gilt für den Brandschutz ebenso wie für alle anderen Bereiche.
Wie bereits gesagt, man kann sich nicht gegen alles schützen.
Niemand würde auf die Idee kommen, Bauarbeitern das Tragen eines Helmes zu verbieten, weil es theoretisch vorkommen kann, dass ein solcher Helm einem am Baugerüst vorbeigehenden Passanten auf den Kopf fällt, wenn sich der Arbeiter mal über das Gerüstgeländer beugt.
Es würde mich übrigens kein bisschen wundern, wenn Diesellotte gerade kürzlich auch von genau so einem 'Schutzhelm-fällt-vom-Baugerüst-und-erschlägt-Pizzaboten'-Unglück in seiner Nachbarschaft berichten könnte ...
Peace!
Grüßle, Sami 🕊️
Sie sind nur deutlich gefährlicher WENN sie brennen, oder auch nur wenn es dort brennt wo sie geparkt sind.
Ich bestreite nicht, dass es wesentlich komplizierter ist, ein brennendes Elektroauto zu löschen, als ein 'normales' Auto.
Ob das auch gefährlicher ist, kann ich nicht beurteilen und das ist auch gar nicht die Frage, um die es hier geht.
Die eigentlich hier gestellte Frage ist ja, ob das Abstellen eines e-Autos in einer Tiefgarage im Vergleich zum Abstellen eines 'normalen' Autos so viel gefährlicher ist, dass sich mit der Gefährlichkeitsdifferenz die Sperrung einer Garage für eAutos rechtfertigen lässt. Dabei setze ich natürlich voraus, dass sowohl das eAuto, als auch das 'normale' Auto nicht brennend in der Garage abgestellt werden.
Oder anders formuliert: ist das Risiko innerhalb einer Tiefgarage in Brand zu geraten für ein eAuto so erheblich höher, dass man ein Verbot dafür begründet ist. Dafür gibt es nach meiner Kenntnis bisher keine Hinweise.
Bei Fahrzeugen mit Gastank kann man das anders sehen, denn bei denen kann eine unbemerkte Undichtigkeit dazu führen, dass das entweichende Gas sich in der Tiefgarage ausbreitet und damit eine Explosionsgefahr entsteht. Das Auto kann also bereits dann gefährlich werden, wenn es selbst noch gar nicht brennt. Ein solches Szenario ist bei einem eAuto aber nicht zu befürchten.
Alle Autobrände in Garagen richten hohe Schäden an und führen in der Regel auch zu Gebäudeschäden.
Deshalb halte ich grundsätzlich alle brennenden Autos, auch die, die im Freien brennen für gefährlich.
Brennende Autos in Tiefgaragen sind aber glücklicherweise seltene Ausnahmen. Nur weil (theoretisch) etwas in Brand geraten kann gleich tiefgreifende Verbote zu diktieren ist - finde ich - unnötige Panikmache.
Außerdem widerspricht es sich, einerseits die eMobilität zu forcieren und andererseits die immer größer werdende Zahl der eAutos aus den Tiefgaragen zu verbannen.
Es ist niemand verpflichtet, sein eAuto in einer Tiefgarage zu parken. Wem das für sich selbst zu gefährlich ist, der kann ja freiwillig draußen parken.
Viel Glück bei der Parkplatzsuche im Innenstadtbereich einer Großstadt.
Das Leben an sich ist gefährlich und man kann sich sowieso nicht vor allen Gefahren schützen.
Akkus, zum Bespiel von Handys, eBikes, Staubsauger-Robotern usw., die in der Wohnung aufgeladen und gelagert werden, können auch in Brand geraten. Das müsste dann ja konsequenterweise auch verboten werden ...
Wladimir Putin zum Beispiel ist auch ganz ohne Tiefgarage und eMobil brandgefährlich ...
Wenn ich etwas zu sagen hätte, würde ich den sofort verbieten.
Aber ich schweife ab ...
Think positiv!
Grüßle, Sami 🕊️
Eine Frage noch zum e-Save, evtl. habe ich das bisher falsch verstanden. Ich hatte durch das lesen im Forum bisher gedacht, dass man eine bestimmt Kapazität des Akkus reservieren kann. Ist es z.B. möglich beim Einkaufen zu laden und dann dem Auto zu sagen das er den Akku nur bis max 50% entladen darf und ich entscheide wann ich die restlichen 50% freigebe?
Oder kann ich nur sagen das ich 50% im Akku haben will und das Auto nutzt den Akku wie es das für richtig hält und lädt per Benziner wieder bis 50% auf?
Also mit dem E Save kannst du sagen das du 10 oder 20Km oder eben Maximal in Reserve halten willst. Wieviel % das sind entscheidet das Auto.
Wenn der Akku unter der geforderten Ladung ist, wird mittels Benziner soweit aufgeladen bis der gewünschte stand erreicht ist und ab da an wieder normal im Hybrid Modus ( so wie mit leerem Akku ) weitergefahren.
Ist der Ladestand über dem gewünschten ziel, dann wird der Akku solange benutzt bis der stand erreicht ist.
Du musst aber bei jedem losfahren dran denken E-Save wieder zu Aktivieren, Standard ist immer aus.
Ja, genau so ist es.
Man kann im eMenu unter der eSave-Option auswählen, ob man den Akku möglichst voll aufladen (Max), oder für eine 10 bzw. 20 km ausreichende Reichweite laden bzw. reservieren möchte. Die dahinter stehende Idee ist wohl, dass man damit sicherstellen kann, am Ziel der Fahrt die gewählte Strecke elektrisch angetrieben zurücklegen zu können, wenn dort zum Beispiel eine Zone eingerichtet ist, die von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren gesperrt ist. Ob das Auto tatsächlich elektrisch fährt, kann man übrigens von außen erkennen, weil dann am (Innen-)Rückspiegel eine blaue Diode leuchtet. Kontrollen zur Verkehrsüberwachung lassen sich also durch das auch am Hybrid-Fahrzeug zulässige E-Kennzeichen nicht überlisten.
Die zuletzt eingestellte eSave-Option (Max, 10km, 20km) wird zwar gespeichert, die Funktion an sich muss aber tatsächlich bei jedem Start des Fahrzeuges neu aktiviert werden.
Grüßle, Sami 🕊️