Beiträge von Samina

    Da die Einträge hier schon etwas älter sind, interessiert mich nun, wie weit ihr mit dem H2 so kommt?

    Ich fahre am tag 75km zur arbeit hin und zurück. Ich muss durch städte,land und über der autobahn.

    Laut dem Internet und aktuellen Infos von meinem Opelchen würde mein Benziner ca. 500km weit kommen und der E-Motor ca. 25km. Kommt das hin?

    Die Reichweitenangaben im Info-Display sind Prognosen, die das Auto auf der Grundlage deiner bisherigen Fahrten ermittelt. Ob sie realistisch sind, hängt davon ab, wie sich dein Fahr- und Streckenprofil, die Umgebungsvariablen, die eingeschalteten Verbraucher usw. ändern oder gleichen. Die Werte sind um so verlässlicher, je homogener die Nutzungsbedingungen sind.

    Vereinfacht gesagt, wenn du immer die gleichen Strecken zu gleichen Zeiten mit gleichen Geschwindigkeiten und bei gleicher Temperatur fährst, sind die Prognosen ziemlich gut.

    Wenn du z. B. mal im Flachland und mal in den Bergen, mal im Dunklen und mal bei Tageslicht, mal mit Klimaanlage und Sitzheizung und mal ohne unterwegs bist, musst du mit großen Schwankungen in der Anzeige rechnen.

    Letztendlich musst du einfach mal vergleichen, wie weit die dir angezeigten Werte mit den tatsächlich fahrbaren Strecken übereinstimmen.

    Eine genaue, eindeutig in elektrisch und benzinbetriebene Strecken aufteilbare Verbrauchskontrolle ist ohne Zuhilfenahme weiterer Hilfsmittel nicht möglich, weil ja im Hybridbetrieb beide Antriebsarten genutzt werden und die Verbräuche nicht kilometergenau zugeordnet werden können.


    Wenn du magst (und ein paar Wochen Zeit hast), kuck dir auch mal diese Threads an:


    Grüßle, Sami 🕊️

    Danke für die Info mit dem AdBluetank die 1800 von 2023 zurück wären auch ganz nett.

    Man wird abwarten müssen, wie die Bedingungen für die Kostenerstattung aussehen. Ich kann mir gut vorstellen, dass dabei auch auf die 'Servicetreue' geachtet werden wird.

    Da wären deine Chancen etwas zurück zu bekommen dann wohl eher gering.

    Aber das wird man dann ja wohl spätestens ab dem 15. Januar irgendwo lesen können.


    Grüßle, Sami 🕊️

    Um die in Posting #1 nicht gestellte Frage zu beantworten: nein.

    Wenn man den Tempomaten benutzen will, kann man das nach meiner Kenntnis nur gemeinsam mit dem dann ebenfalls aktivierten Abstandsregelassistenten tun.


    Es ist aber überhaupt kein Problem, jederzeit selbst aktiv zu werden. Wenn der Abstandsregeltempomat für den jeweiligen Geschmack des Fahrers zu spät und zu abrupt bremst, bremst man dann halt zum entsprechend für richtig gehaltenen Zeitpunkt selbst. Das stellt keinen Unterschied zur Vorgehensweise bei der Nutzung eins 'reinen' Tempomaten dar, denn dabei würde man das ja ebenfalls tun.

    Man kann also den 'reinen' Tempomaten auf diese Weise simulieren, bevor der Abstandsregelassistent eingreift.

    Wenn der Tempomat beim Beschleunigen 'zu lange braucht' gibt man eben selbst mehr Gas und dann geht es schneller.

    Dabei werden die Assistenten - anders als beim Bremsen - auch nicht deaktiviert bzw. pausiert.

    Natürlich muss man dabei dann selbst auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand achten.

    Wer das selbstständige Fahren entspannter findet und sich von den Assistenzsystemen gestresst fühlt, kann aber auch von vornherein darauf verzichten. Es gibt ja keinen Benutzungszwang.

    Da ist man dann gewissermaßen Tempomat und Abstandshalter 'in persona'.


    Auch wenn ich das schon mehrfach hier ins Forum 'bombardiert' habe, ich kann es nicht oft genug tun: nach meiner persönlichen Einschätzung ist die Zusammenarbeit von Abstandsregeltempomat und Getriebeautomatik so ziemlich das Genialste, was Opel/PSA/Stellantis in den GLX eingebaut hat. Ich aktiviere diese Assistenten auf praktisch allen Strecken, egal ob Autobahn oder 30er-Zone und bin dabei absolut tiefenentspannt.


    Grüßle, Sami 🕊️

    auch ohne das - kann man es hier doch herauslesen

    Ja, stimmt, man könnte das theoretisch als Frage interpretieren und das hätte ich normalerweise auch getan.

    Aber eine echte Frage ist es nur, wenn auch ein Fragezeichen gesetzt wird. Ohne ist es allenfalls ein fragender Kommentar.

    Und Tomson (der Neue) wollte ausdrücklich keine Kommentare erhalten, die nichts mit seiner Frage zu tun haben.

    Eine Antwort wäre daher nur ein Antwortkommentar ohne zugehörige Frage gewesen.

    Deshalb habe ich mich nur für die Weihnachtswünsche bedankt und ansonsten keine Antwort gegeben.

    Schließlich will ich mich hier nicht dem Vorwurf aussetzen, ich würde neue User mit nicht fragebezogenen Kommentaren bombardieren.

    So wie es ja dann auch fwolf15 ergangen ist, der ja für seinen Kommentar entsprechend abgewatscht worden ist:

    Aber wie gesagt, die Info, die ich brauche ist ...

    Grüßle, Sami 🕊️🎅 :saint:

    frohe Weihnachten

    Danke gleichfalls.


    Dein Beitrag enthält kein Fragezeichen und damit auch keine Frage.

    Da du ausdrücklich nur Antworten im Zusammenhang mit deiner Frage zulässt, kann man dir - mangels Frage - auch nicht antworten.


    Grüßle, Sami 🕊️🎅

    Mein GLX ist kein Diesel und auch jünger als EZ 08/2020, deshalb profitiere ich nicht davon, aber vielleicht bekommt ja der Einen oder die Anderen hier im Forum doch ein Weihnachtsgeschenk von Stellantis, wenn auch erzwungen von der belgischen Wirtschaftsinspektion 'SPF Economie'.

    Die hat nämlich vor drei Tagen diese Meldung veröffentlicht:


    Stellantis compenseert Europese consumenten voor dure reparaties door AdBlue-problemen
    Key takeaways Honderdduizenden consumenten wereldwijd hebben te maken gehad met dure reparaties als gevolg van technische problemen met de AdBlue-systeem in…
    businessam.be


    Mein Weihnachtsgeschenk für die betroffenen Dieselfahrer ist eine schnelle Übersetzung. :saint:

    Interessant finde ich insbesondere, dass Entschädigungen für die Betroffenen unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend angefordert werden können, sowie, dass die Regelungen auch für gewerbliche Kunden gelten sollen.


    Bei der Übersetzung hat mir die 'Deepl'-Übersetzungs-Software netterweise geholfen.


    Die wichtigsten Erkenntnisse

    Hunderttausende von Verbrauchern weltweit mussten wegen technischer Probleme mit dem AdBlue-System in Dieselmotoren kostspielige Reparaturen durchführen lassen.

    Stellantis entschädigt die europäischen Verbraucher, die von diesen Reparaturen betroffen sind, nach Gesprächen mit dem Kooperationsnetz für Verbraucherschutz.

    Die Entschädigung umfasst die Erstattung von Teilen und Arbeitskosten für Fahrzeuge der Marken Peugeot, Citroën, DS und Opel, die zwischen Januar 2014 und August 2020 hergestellt wurden.


    Technische Probleme mit dem AdBlue-System in Dieselmotoren haben bei Hunderttausenden von Verbrauchern weltweit zu kostspieligen Reparaturen geführt. Stellantis, der Automobilhersteller, der hinter Marken wie Peugeot, Citroën und Opel steht, entschädigt nun die von diesen Reparaturen betroffenen europäischen Verbraucher nach Gesprächen mit dem Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz), das sich aus Verbraucherschutzbehörden und der Europäischen Kommission zusammensetzt.


    Die AdBlue-Flüssigkeit, die zur Verringerung der schädlichen Stickoxidemissionen von Dieselmotoren entwickelt wurde, verursachte unerwartet Probleme in Stellantis-Fahrzeugen, darunter Fahrzeuge von Marken wie Peugeot, Citroën, DS und Opel. Das integrierte System zeigte fälschlicherweise an, dass der AdBlue-Tank fast oder ganz leer war. Dies führte dazu, dass der Motor abgewürgt wurde und sich nicht mehr starten ließ, was bei Hunderttausenden von Verbrauchern zu kostspieligen Reparaturen führte.


    Verpflichtungen zum Verbraucherschutz

    Obwohl die gesetzlichen Garantien ausgelaufen sind, sind die Unternehmen weiterhin verpflichtet, „professionelle Sorgfalt“ walten zu lassen, d. h. sie müssen über ein bestimmtes Maß an Fachwissen und Sorgfalt verfügen, das von ihnen im Umgang mit den Verbrauchern erwartet wird. Bis Ende 2023 hatte die italienische Verbraucherschutzbehörde Zusagen von Stellantis für die italienischen Verbraucher erwirkt und damit ein Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen vermieden. Die SPF Economie (belgische Wirtschaftsinspektion) verfolgte den Fall jedoch auf europäischer Ebene, da das Problem den gesamten europäischen Markt betraf und die Vorschriften einheitlich sind.


    Umsetzung der Verpflichtungen

    Die belgische Wirtschaftsinspektion im Rahmen der SPF Wirtschaft forderte das europäische CPC-Netz auf, die Diskussionen auf europäischer Ebene fortzusetzen, um zu erreichen, dass Stellantis die Entschädigung auf alle europäischen Verbraucher ausweitet. Das CPC-Netz wird die Umsetzung dieser Verpflichtungen genau überwachen. Sollte Stellantis die vereinbarten Fristen nicht einhalten, können die Verbraucherschutzbehörden die Einhaltung durch Maßnahmen wie Sanktionen durchsetzen.


    Entschädigung für Verbraucher

    Wie werden die Verbraucher entschädigt? Die speziellen Deckungsprogramme „4UA - 4UB“ für die Erstattung von Teilen und Arbeitskosten für Fahrzeuge der Marken Peugeot, Citroën, DS und Opel, die zwischen Januar 2014 und August 2020 hergestellt wurden, werden verlängert. Zuvor wurden diese Deckungen auf der Grundlage der Kilometerleistung und der Nutzungsjahre des Fahrzeugs gewährt. Darüber hinaus wird Stellantis Kunden, die seit dem 1. Januar 2021 von speziellen Deckungsprogrammen profitiert haben, rückwirkend eine Entschädigung anbieten.


    Zusatzbeiträge und Ausbildung

    Diejenigen, die die speziellen Deckungsprogramme „4UA - 4UB“ in Anspruch genommen haben, erhalten einen zusätzlichen Beitrag von 30 Euro für die Arbeitskosten, was etwa 20 Prozent des Betrags entspricht. Schließlich wird Stellantis dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter eine umfassende Schulung zu den neuen Garantien erhalten, damit sie den Kunden genaue und vollständige Informationen geben können.


    Antragsverfahren

    Ab sofort können sich die Verbraucher direkt an ihren Vertragshändler wenden, wenn sie das spezielle Deckungsprogramm zum ersten Mal in Anspruch nehmen wollen. Ab dem 15. Januar können Anträge auch über ein spezielles Online-Portal von Stellantis gestellt werden. Anträge auf zusätzliche rückwirkende Entschädigungen müssen weiterhin über dieses Online-Portal gestellt werden. Diese Zusagen gelten auch für gewerbliche Kunden.


    Grüßle, Sami :w0045: 🕊️

    Zum Thema Kfz-Steuern beim GLX-Hybrid gibt es bereits einen umfangreichen Thread mit zahlreichen Tipps zur Vorgehensweise bei fehlerhaft erstellten Bescheiden:

    Bitte helft doch mit dabei, das Forum übersichtlich zu halten.

    Ist es denn wirklich so schwierig, vor einer Anfrage mal kurz mit Hilfe der Suchfunktion nachzukucken, ob es nicht schon Lösungen hier im Forum gibt?


    Grüßle, Sami 🕊️

    Demnach ist die Lizenz für die Version 21.08.87.32_NAC-r1 am 03.11.2024 abgelaufen. Ist das das ganze Geheimnis, warum meine Hardware als inkompatibel angezeigt wird?

    Der 3. November war auch das Ablaufdatum für die Version 21.08.90.52_NAC-r0, was vermuten lässt, dass beide Firmware-Updates auf das gleiche Sicherheitszertifikat zugreifen.

    Wenn du im Peugeot-Lager 'fremdgegangen' bist, weißt du ja auch, dass es - theoretisch und ohne Erfolgsgarantie - Möglichkeiten gibt, die Updates mit entsprechendem Aufwand trotzdem zu installieren.

    Ich würde aber an deiner Stelle einfach abwarten ob es noch 'offizielle' Abhilfe gibt und ansonsten dem Bericht von Methusalem vertrauen und davon ausgehen, dass man als User von dem erfolgreich installierten Firmwareupdate ohnehin genau nichts bemerkt.

    Das der Inhalt von Fehlermeldungen bei der Suche nach der Ursache des Fehlers nicht immer hilfreich und manchmal sogar irreführend sind, ist nicht wirklich ein Geheimnis.


    Muss man das Bluetooth-Tethering wirklich nur am Smartphone einschalten?

    Im alten Infotainment-Handbuch kommt weder das Wort WLAN noch Wifi vor - deshalb hab ich vermutet, dass diese Möglichkeit vielleicht erst ab einer bestimmten Softwareversion einfeführt wurde.

    Nach meiner Kenntnis hat keines der serienmäßig in GLX und GL (Facelift) verbauten Infotainmentsysteme WLAN.

    Internetverbindungen werden, sofern vorhanden, über Opel-Connect hergestellt und brauchen ansonsten die Bluetooth-Verbindung zum Handy.

    Was hast du denn eigentlich mit Tethering vor?

    Um Apps - wie z. B. AndroidAuto - nutzen zu können, muss das Handy per Kabel mit dem USB-Port verbunden werden. Mit Bluetooth-Tethering funktioniert das nicht.

    Es gibt auch WLAN-Adapter, die aber dann eben anstelle des Handys mit dem USB-Port per Kabel verbunden werden müssen.


    Die Infotainmentsysteme in unseren Autos sind vom technischen Entwicklungsstand her mindestens zehn Jahre alt. Es wäre naiv zu glauben, dass ihnen fehlende, nach heutigem Stand übliche Features durch ein simples Firmwareupdate nachträglich noch beigebracht werden könnte.


    Zu WLAN-Adapterlösungen und Bluetooth-Tethering gibt es an anderer Stelle in diesem Forum bereits zahlreiche Beiträge. Hier im Firmwareupdate-Thread sind diese Themen eher OT.


    Grüßle, Sami

    Sehe ich das richtig: Opel bietet mir ein Update an, dessen Gültigkeit abgelaufen ist?

    Ja.


    Ich habe irgenwo in den Untiefen dieses (oder eines anderen) Forums gelesen, dass der Software-Support mittlerweile EOL (end of life) erreicht hat. Das würde dann ja bedeuten, dass es ab sofort keine Updatemöglichkeit mehr geben wird. Das wäre natürlich ärgerlich.

    Ob es noch Updates geben wird, weiß hier niemand sicher. Die erst vor ein paar Wochen bereit gestellte - eigentlich - letzte Nac-Wave2-Firmware-Version (21.08.90.52) wurde offenbar zurückgezogen.

    Das könnte bedeuten, dass daran gearbeitet wird, das abgelaufene Gültigkeitszertifikat zu ersetzen. Das ist aber reine Spekulation.

    Es ist natürlich wenig hilfreich, an Stelle des zurückgezogenen Updates nun eines anzubieten, dessen Zertifikat ebenfalls bereits ungültig geworden ist.


    Du solltest die Firmwareupdates aber nicht überschätzen. Neue Funktionen sind davon nicht zu erwarten.


    Ich habe auch den Verdacht, das die vorhandene Firmware noch keine WLAN/Bluetooth-Tethering beinhaltet. Zumindest finde ich weder im Handbuch von damals noch in den Optionen des NAC etwas passendes.

    Bluetooth-Tethering sollte beim Nac-Wave2 funktionieren, sofern das Handy mit dem Infotainmentsystem gekoppelt und verbunden, und sofern die Funktion auch am Handy eingeschaltet ist.


    Grüßle, Sami 🕊️