Wenn wakeup im April 2024 ein Auto gekauft hat, dass im Dezember 2022 erstmals zugelassen wurde, ist die zweijährige Werksgarantie erst im Dezember 2024 ausgelaufen. Hierbei kommt es auf den Tag genau auf das Zulassungsdatum an.
Nach meiner Einschätzung handelt es sich weiterhin um einen (Werks-)Garantiefall, wenn der Mangel bereits vor Ablauf der Werksgarantie bemängelt wurde, auch wenn die Werkstatt den Fehler zunächst nicht gefunden hat. Wichtig ist allerdings im Zweifelsfall, dass die Fehlermeldung vor Ablauf der Garantie aus Beweisgründen auch dokumentiert worden ist. Dazu eignen sich Werkstattaufträge, Werkstattberichte, Rechnungen usw..
Wenn die Werkstatt den Fehler nicht gefunden hat, sollte dies im Werkstattbericht oder auf der Rechnung dokumentiert sein. Das zeigt, dass der Mangel gemeldet und die Werkstatt tätig wurde.
Notfalls sollte man - ggf. nachträglich - eine entsprechende, schriftliche Bestätigung des Werkstattpersonals fordern.
Soweit ich weiß gilt, dass der Garantieanspruch für den ursprünglich gemeldeten Mangel bestehen bleibt, wenn dieser innerhalb der Garantiezeit gemeldet wurde. Wichtig ist jedoch auch, dass der Fall zügig weiterverfolgt wird, um mögliche Verjährungsfristen zu beachten.
Sollte der Mangel also auch nach Ablauf der Garantie weiterhin bestehen und nachweisbar bzw. unstrittig sein, dass er während der (Werks-)Garantiezeit entstanden ist, kann meiner Meinung nach die Reparatur unter (Werks-)Garantiebedingungen eingefordert werden.
Falls der Hersteller oder die Werkstatt den Anspruch ablehnt, könnte es helfen, sich auf die Beweislastregelungen und auf die vorherige Meldung des Mangels zu berufen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Gewährleistungs- und Garantiefragen oder den Verbraucherschutz zu konsultieren.
Grüßle, Sami 🕊️