Beiträge von peter_fischmac

    Bei mir hat sich bisher noch keiner gemeldet


    • Opel Anfrage über die Opel Internetseite immer noch unbeantwortet
    • Opel - Händler, wo ich den Wagen gekauft habe noch keine weiteren Informationen
    • mein Opel - Händler vor Ort hat noch keine Rückantwort vom TÜV


    Sehe echt schwarz, da ich die verbindliche Bestellung erst im Juli 2020 aufgegeben habe und da gab es die neue Preisliste mit 50 KG Stützlast.
    Aber die Kunden , die vor dem 30.06.2020 gekauft haben, sollten zumindest bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung sich durch einen Anwalt beraten lassen.


    siehe z.B. der Hinweis vom ADAC zum Neuwagenkauf und den Angaben in der Preisliste


    "Fehlen Ihrem Fahrzeug Eigenschaften, die im Prospekt oder in Werbeaussagen des Herstellers dargestellt werden, so ist Ihr Fahrzeug fehlerhaft"




    Der Händler (wo ich den Grandland gekauft habe) deutete an , das es evtl. eine Lösung, aber nichts kurzfristiges, geben könnte,
    ohne konkret zu werden.


    Mein Opel Händler vor Ort versucht über den Tüv ein Gutachten zu erhalten, dann ist aber ein Termin und Folgekosten notwendig
    (mit der Frage der Herstellergarantie).


    Beim Peugeot 3008 Hybrid (gleiche Plattform) gab es für einige Varianten nachträglich eine Unbedenklichkeitserklärung von Peugeot für eine erhöhte Stützlast,
    die man dann auch im Fahrzeugschein ändern konnte.


    Aber viel Hoffnung habe ich nicht, die 900 Euro für das Nachrüsten der AHK hätte ich mir schenken können und ein Urlaub bzw. Tagesausflüge
    mit unseren E-Bikes geht jetzt nicht mehr, der Zafira Tourer ist bereits verkauft.

    bei mir sind es zwei E-Bikes mit 26,4 / 26,2 kg (davon Akku je 3,0 kg),
    der 3er Fahrradträger Thule 934 wiegt 23,1kg, auch ohne die Akkus komme ich auf 69,7 kg,
    das sind fast 40 % Überladung.


    Selbst wenn ich mir einen Thule 924001 Velo Compact 14,2 kg kaufe (ca. 400 Euro) , bin ich noch deutlich drüber.


    Bin mal gespannt, ob in den nächsten Wochen noch eine Reaktion von Opel oder vom Opel - Händler erfolgt

    Rechtlich ist der Eintrag im Fahrzeugschein verbindlich, d.h. bei einem Unfall kann es durchaus Ärger mit der Polizei / Versicherung geben
    §44 StVZo (Stützlast), bei über 50 % sogar 1 Punkt in Flensburg.


    Bei einer deutlichen Überschreitung der zugelassenen Stützlast kann es zu einem veränderten Fahr- und Bremsverhalten kommen und die
    Versicherung kann grob fahrlässig unterstellen.


    Bei einer Polizeikontrolle (aber extrem selten ) droht ein Bußgeld und die Fahrräder dürfen nicht weiter transportiert werden, ist besonders
    günstig, wenn man auf der Fahrt in den Urlaub ist.


    Ich wollte es zuerst auch nicht glauben, aber leider, je mehr ich im Internet suche, finde ich nur negative Antworten, die 50 KG im
    Fahrzeugschein gelten.


    Meine Anfrage bei Opel blieb bisher unbeantwortet (toller Kundendienst)

    Hallo,


    ich habe leider den Fehler gemacht, mich auf die Preisliste 2019 und Mai 2020 zu verlassen (Stützlast für beide Hybrid - Modelle 70 KG),
    erst in der Preisliste vom Juli 2020 (aktualisiert wegen MwSt 16 %) steht 50 KG.


    Hätte besser die Angabe auch in den Kaufvertrag übernehmen sollen, jetzt habe ich meinen Grandland erhalten mit Stützlast 50 KG
    (einzige Hoffnung ist noch, das ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Opel oder vom Tüv erhalte, aber geringe Hoffnung).


    Meine 2 E-Bikes (ohne Akkus) plus Fahrradträger wiegen ca. 65 KG, d.h. die AHK liegt jetzt ungenutzt in der Garage (Hauptzweck
    der AHK ist der Transport der E-Bikes)


    Mich würde interessieren, ob auch bei den ersten ausgelieferten Modelle 50 KG im Fahrzeugschein steht, über Infos wäre ich dankbar


    Viele Grüße


    Peter