dann stelle ich mir als Laie aber die Frage, warum Peugeot in der Unbedenklichkeitbescheinigung u.a. schreibt
"hiermit bestätigen wir, das gegen die Erhöhung der Stützlast an den folgenden Fahrzeugtyp seitens Peugeot Deutschland keine technischen Bedenken bestehen"
"und kann auch nachträglich für die bereits zugelassenen Fahrzeugen der Nachtragsbestände *06 bis *08 erhöht werden"
Von einer Verringerung der Zuladung steht da nichts.
Zu den fehlerhaften Angaben zur Stützlast in der (unverbindlichen ) Preisliste bis Juni 2020 kann sich Opel nicht so leicht
auf die "unverbindlichen" Angaben berufen, hier hat der Kunde doch sehr wahrscheinlich ein Rücktrittsrecht (z.B. hier mal beim ADAC googeln)
Aber es empfiehlt sich auf jeden Falll vorher eine Rechtsberatung, insbesondere bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung.