Stehe ab und zu im kontak mit FOH und Opel und die von Opel werden langsam frech die meinen die Aufnahmen im Dach sind nicht Bestandteile der Vorbereitung fürs Sicherheitsnetz. Ich glaub das ist ein Fall für den Rechtsanwalt.
Naja dazu könnte man die Betriebsanleitung, die Opel schließlich höchstselbst in dieser Form verbrochen hat, zuhilfe nehmen. Dort ist nämlich detailliert erklärt, wie man das Netz an eben diesen (nicht vorhandenen) Ösen befestigt. Ob ein Rechtsanwalt da allerdings wirklich hilfreich sein kann, außer die Rechtschutzversicherung zu bemühen und den eigenen Geldbeutel um die Selbstbeteiligung zu erleichtern, wage ich zu bezweifeln. Denn die Frage ist, ob dieses Ausstattungsmerkmal ein wesentlicher Bestandteil der Bestellung war. In den AGB von Opel ist nämlich enthalten (und so auch gerichtlich bestätigt), dass kleinere Abweichungen im Lieferumfang jederzeit möglich sind (verkürzt dargestellt). Wenn jetzt also das weggefallene Teilchen so wesentlich für den Auftrag war, dass nur deshalb das Auto bestellt wurde, hätte man das vermutlich in den Kaufvertrag auch so mit hineingeschrieben. Das kann mir aber niemand ernsthaft erzählen, dass sich bei der Bestellung irgendwer auch nur einen Gedanken um diese Ösen gemacht hat, oder mit seinem Händler vereinbart hätte, dass die wesentlich für den Auftrag seien. Und das eben wäre die Hürde, die es gilt nachzuweisen, wenn man damit vor Gericht einen Hauch einer Chance haben wollte. Das bitte ich Euch dabei zu bedenken, will Euch aber nicht davon abhalten, Eure Anwälte von der Kette zu lassen. Wenn die fair sind, werden die Euch - gegen Beratungsgebühr freilich . genau dasselbe erzählen.