Beiträge von stawi0611

    Nochmals eine blöde Frage: Muss die Updateinfo.xml auch auf den USB-Stick. Und falls ja, wohin? Ins Verzeichnis swl oder in ein eigenes Verzeichnis? Ich habe zwar alles durchgelesen, blicke in dem Punkt aber noch immer nicht durch.

    ins Root-Verzeichnis.... also auf die oberste Dateiebene. Auch den Ordner SWL ins Root-Verzeichnis!

    Da ist nur der Server überlastet. Als ob ihr noch nie gesehen hättet, wenn ein Server mal hängt oder überlastet ist. Das bedeutet doch nicht, dass gleich der ganze Betrieb eingestellt ist. Fehlt ja nur noch, dass jemand deshalb mutmaßt, dass PSA den gesamten Betrieb einstellt... ich bitte Euch! ;)


    Einfach heute Nachmittag nochmal probieren.

    Die sollten von Bosch sein, ja! Den Link hatte ich nur deshalb reingesetzt, damit man für einen Scheibenwischer nicht extra zum FOH fahren muss. Die Wischer bekommt man bequem und günstig im Internet und zahlt definitiv nicht mehr, als beim FOH. ;) Montiert sind die auch in Windeseile.

    Also: man unterscheidet zwischen Liefertermin und Lieferfrist. Lieferfrist wäre etwas wie "Lieferung innerhalb von sechs Wochen ab Vertragsschluss." Liefertermin kann bestimmt sein (z.B. 12.05.2018) oder bestimmbar sein (z.B. "vereinbarter Liefertermin 12 Wochen nach Auftragsbestätigung"). Eine Angabe wie "KW 12" ist aber rechtlich weder eine Lieferfrist, noch ein Liefertermin. Denn es ist nicht bestimmt, und auch nicht bestimmbar, an welchem Tag denn nun die Lieferung als vereinbart anzusehen wäre. Macht dann der Händler noch eine sog. Tilde (~) davor, also z.B. "~ KW 12", dann kann man es komplett knicken, denn dadurch wird nochmals verdeutlicht, dass es sich hier nur um eine vorsichtige Schätzung, nicht aber um die rechtlich bindende Vereinbarung handelt, wann das Fahrzeug geliefert und übergeben wird.

    Die Autohäuser scheinen sich dieser Empfehlung aber im Rahmen der AGB Beispiel, Internetfund: auto-stanglmair.de/wp-content/…17/08/agbs_stanglmair.pdf doch zu unterwerfen und in der heutigen Zeit sollte sich bestimmt auch ein Richter finden, der ... Nee vergessen wir das, da ist die Automobil-Lobby dann wohl doch zu stark.

    Wenn Dein Händler das tatsächlich so in seinen AGBs hat, dann ist das natürlich kein Problem! Das gilt aber wirklich nur dann, wenn dies vertraglich über die AGBs so vereinbart wurde.