Die ABE für die Felgen gilt nur in Zusammenhang mit dem serienmäßigen Fahrwerk.
Da Du Tieferlegungsfedern verbauen willst, gilt das nicht mehr und sowohl Federn als auch Felgen müssen abgenommen und können (wie heißt es doch so schön: bei nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren) eingetragen werden.