Leider nicht richtig.
Bei der Reifengröße 235/55 R18 finde ich u.a. die Auflage A01, damit abnahmepflichtig. Ferner liegen K03 und K04 im Ermessen des Prüfers und können sehr arbeitsintensiv werden. Ob eine Berichtigung der Papiere zwangsläufig erforderlich ist ("Eintragung") regelt die ABE.
Aber eine Abnahmebescheinigung ist immer dann mitzuführen falls die ABE von der Eintragung befreit.