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Ein "rechtsgültiger Brief" von Endkunde XY perlt doch an denen ab.
Nein, das Recht ist dasselbe, ob mit oder ohne Anwalt, wenn die Fristen nicht erfüllt werden, und nicht nachgebessert wird, dann kann man dann weitergehen, Rücktritt vom Kaufvertrag, Wandlung usw. ob du den Brief verfasst oder der Anwalt spielt erstmal keine Rolle. Wenn man später eine Klage einreichen will/muss ist es besser einen zu haben.
Wenn einen aber niemand in Zugzwang setzt und die Kunden nur quängeln und darauf warten dass von alleine was kommt, dann denkt man sich beim FOH wahrscheinlich auch nur "wird so schlimm nicht sein", weil Kunden die nach einem Autokauf ständig wegen Petitessen rumquängeln kennt jedes Autohaus.
Frage mich auch warum man sich so lange vertrösten lässt wenn das Problem schon so drastisch ist, die hatten jetzt ein Jahr Zeit das mit nem anderen Teil zu erledigen, offensichtlich kommt das Problem wohl nicht so häufig vor, dass man hier ein modifiziertes Ersatzteil zur Verfügung stellt bzw. eine Rückrufaktion einleitet. - Die Garantieansprüche verfallen ja irgendwann, und da keine Wartung vorgesehen ist und die Franzosen wissen wie die meisten Leute mit ihren Autos umgehen, spekuliert man sowieso damit das der Großteil der Autos bei etwas über 130.000km und nach 10 Jahren wirtschaftliche Totalschäden sein werden.
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Es gibt ja wohl etliche GLX bei denen das nicht auftritt (wie unserer). Dann scheint das wohl auch kein genereller Fehler zu sein - also grundsätzlicher Murks am ATM - , sondern Schäden an einzelnen Getrieben.
Das sehe ich auch so. Wenn es konstruktiv hier ein Problem gibt, dann dieses vorher angesprochene Rad im vermutlich kleineren Wandler für die kleineren Motorisierungen. Das Getriebe kommt ursprünglich von größeren Motoren, der ursprüngliche Wandler wird am 2.0 Diesel problemlos passen, und ist schon zigtausendfach in dieser Kombination bei vielen Autos verbaut.
Allerdings fahren eben auch genug mit den "kleinen" herum, bei denen das Getriebe auch keine seltsamen Geräusche macht oder herumspinnt.
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Wenn es keine Lösung gibt nützt auch keine Frist etwas !!!
Jetzt mal langsam, wenn das Auto mit unlösbaren Problemen ab Werk verkauft werden würde, wäre das auch nichts was der Käufer hinnehmen müsste.
Zu deinem konkreten Fall und deiner Beschreibung hatte ich ja hier geschrieben.
1,6l, 8Gang Automatik, Geräusch bei ca. 1800U/min
Aus meiner Sicht kommt bei dir eben nur noch ein kompletter Getriebetausch (mit was anderem solltest du dich auch nicht zufrieden geben), oder der Autowechsel in Frage, frage deinen Händler doch einfach was er dir für ein Angebot machen kann damit man Rückabwicklung, Rechtsstreit usw. vermeiden kann. Dieser Weg steht dir wenn alles nichts hilft ja immernoch noch offen.