Meist steht sowas drin
Zitat* Das Angebot enthält den staatlichen Umweltbonus für Elektromobilität der BAFA (Bundesanstalt für Wirschafts- und Ausfuhrkontrolle, http://www.bafa.de
Ist das Fahrzeug dafür nicht geeignet dann ist der Vertrag aus mehrfacher Sicht, Werbe und Wettbewerbsrecht muss gar nicht gehen, sondern einfach "Täuschung" nach BGB und weiteres. anfechtbar.
bei Leasingverträgen gilt übrigens seit einem Grundsatzurteil erst seit diesem Jahr kürzlich immer ein 14 Tägiges Wiederrufsrecht. Wenn das nicht im Vertrag stand (wie wohl auch ganze Zeitlang bei Opel) ist die Frist noch gar nicht angelaufen. Dann kannst du das Fahrzeug zurückgeben und musst weder Kilometer noch sonstwas bezahlen und sie müssen alle gezahlten Raten dir zurückzahlen, lass das von deinem Anwalt auf jeden Fall das Jahr noch überprüfen.
Jedenfalls kann es nicht Sache des Kunden sein wenn der Opelhändler seine Hausaufgaben nicht macht, bzw. der die von Opel und Opelbank mit Sicherheit zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht ließt und versteht.