Beiträge von RouteA5

    Taucht ja ab und zu die Frage auf, warum kein Doppelkupplungsgetriebe (alle DSGs im VW-Konzern bis 250 Nm laufen mit Trockenkupplungen) sondern ein klassischer Wandlerautomat genutzt wird.
    Bin gerade über eine Antwort von Christian Chapelle, Motorenentwicklungschef von PSA gestolpert.
    Die Sache mit dem beidfüßigen Fahren ist mir völlig neu.


    KLICK
    [...]
    ... darüber, ob Doppelkupplungsgetriebe nicht mehr Sprit sparten:
    Die Sache ist ein wenig kompliziert. Die Variante mit der Trockenkupplung bringt einen größeren Verbrauchsvorteil als jene mit Nasskupplung, ist aber beim Drehmoment begrenzt. In Ländern wie in den USA und China, wo die Lenker mit beiden Füßen fahren, leiden die Getriebe mit Trockenkupplung sehr stark. Ein Doppelkupplungsgetriebe mit Nasskupplung dagegen ist nicht sparsamer als unsere neue Automatik. Diese hat zudem den Vorteil, dass sie auch dann kaum größer baut, wenn wir zwei Gänge mehr einbauen – anders als Doppelkupplungsgetriebe. Eine Wandlerautomatik ist obendrein sehr langlebig.
    [...]


    Schön, daß man aus dem Munde eines Verantwortlichen auch mal hören kann, daß Langlebigkeit ein Thema ist.
    Denn ich hatte bewusst einen Wandler gesucht.

    Bei Opel meint man, der KFZ-Schein wurde von der Zulassungsbehörde falsch ausgestellt. Man vermutet, dass die Opel-Angabe tatsächlich stimmt, und die Zulassungsbehörde da von einem veralteten Motorenstand vor Euronorm 6d-Temp ausging.

    Die neuen CO2-Werte (nach WLTP ermittelt) sind in der Tat in aller Regel höher. Ab 09/2017 muss der WLTP für neue typzugelassenen Fahrzeuge ausgewiesen werden, ist aber noch nicht Grundlage für die Besteuerung. Das gilt erst ab EZ 09/2018. Du hättest also Bestandsschutz, auch darüber hinaus.
    Ich tippe drauf, die alten Opel-CO2-Werte sind aktuell noch richtig für die Berechnung der Steuer, und die hohen Werte in Deinem Schein werden ab EZ 09/2018 richtig sein und sind irrtümlich bereits jetzt schon herangezogen worden, denn:


    Sechtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes


    [...]
    sieht das Sechste Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Anlehnung an das Verkehrsrecht den 1. September 2018 als einheitlichen Stichtag zur Anwendung der nach WLTP ermittelten realitätsnäheren CO2-Werte für die Kraftfahrzeugsteuer vor
    [...]
    Nur erstmals zugelassene Personenkraftwagen werden ab dem 1. September 2018 betroffen sein; davor zugelassene demzufolge nicht.
    [...]


    (muss man sich auch auf der Zunge zergehen lassen: das SECHSTE GESETZ zur ÄNDERUNG eines GESETZES... :D )

    Das geht auch heute noch ;) Wobei heute das Zeitfenster extrem kurz ist.

    Ich bleibe beim Nein.
    Denn es war die Rede von "Überweisung selbst zurückbuchen", also wenn es bereits erfolgreich auf dem Zielkonto des Händlers gutgeschrieben wurde.
    Was Du ansprichst ist, man kann es lediglich aufhalten und die Transaktion stornieren solange es noch in der technischen Verarbeitungskette "unterwegs" ist, daher ist auch Eile geboten, aber man kann es nicht mehr selbst zurückbuchen wenn es bereits auf dem Zielkonto verbucht wurde.

    Ich arbeite in einer Bank, ich frag nächste Woche mal nach ob es vor 10 Jahren wirklich möglich gewesen sein soll, Überweisungen selbst zurückholen zu können.
    Ich vermute eher, der Händler war sich des Unterschieds nicht bewusst.

    Verwechselst Du vielleicht Lastschrift mit Überweisung? Eventuell hast Du damals den Händler das Geld von Deinem Konto einziehen lassen (und nicht überwiesen)?
    Denn Lastschriften kann man kann man widersprechen, und sich so das Geld innerhalb bestimmter Fristen (aktuell 8 Wochen) selbst zurückholen in dem man seine eigene Bank damit beauftragt. Eine Überweisung kann man nicht selbst zurückholen und konnte es meines Wissens auch noch nie.

    In bar zahlen habe ich bisher auch gemacht, aber das will heute keiner mehr haben. :(


    Ich habe bar bezahlt bei Übergabe, so wie meine Autos zuvor auch. Das Autohaus rückt das Auto ja nicht ohne Bezahlung raus, also wollen die eine Überweisung vor der Übergabe.
    Aber das ist mir nicht geheuer, denn -> KLICK


    [...]
    Was ist zu tun, wenn der Neuwagen bezahlt ist, aber wegen der Händlerpleite nicht ausgeliefert wird?
    In diesem Fall kommt es auf den Insolvenzverwalter an. Akzeptiert er den Fahrzeugkauf nicht und annulliert den Vertrag, ist das Geld weg, und der Kunde geht leer aus. Der Verbraucher sieht im besten Fall nur einen Teil des Geldes wieder, wenn genügend Insolvenz-Masse vorhanden ist und Gläubiger eine Quote ausgezahlt bekommen.
    [...]


    Ware gegen Geld. Das wird zwar immer schwieriger wegen Geldwäsche-Vorgaben, aber wenn das nicht mehr geht nehme ich eben einen bestätigten Bundesbank-Scheck (der hat eine befristete Einlösegarantie, und wird daher wie Bargeld akzeptiert). Hätte ich mehr Zeit gehabt, hätte ich das wohl diesmal genutzt, aber bei mir musste es schnell gehen.

    Schau mal die Daten an, der Motor hat sein maximales Drehmoment von 230 Nm bereits bei 1750 U/min. Diese Werte bei der niedrigen Drehzahl gehen natürlich nur mit Turbo-Aufladung, mit den 1,2 Literchen Hubraum kommt man da sonst nicht weit.
    Die 230 Nm bei 1750 U/min hat er natürlich nur bei Vollgasstellung und somit maximalem Ladedruck.
    Es ist also nicht nur die Drehzahl sondern auch die Gaspedalstellung/Drosselklappenstellung und somit der Durchsatz entscheidend, wie sehr der Turbo an der heißen Seite angeblasen wird und damit eingangsseitig an der kalten Seite den Ladedruck erhöht und somit "anschiebt".

    Momentan ist im Bereich Diesel Leasing (z.B. bei schon laufenden Verträgen mit Euro 5 ) damit zu rechnen, dass bei der Rücknahme mit einem erhöhten Preis-Verfall zu rechnen ist.
    Das Autohaus wird dann wohl nur sagen:
    Wer nimmt mir den denn noch ab!

    Nur zur Ergänzung, damit da nix vermischt wird:
    Dieses Risiko hättest Du aber nur beim sogenannten Restwertleasing. Wird genutzt wenn man die Raten kleintricksen will.
    Aber jeder der halbwegs bei Verstand ist (so wie Very) macht Kilometerleasing, gerade damit das Restwert-Risiko beim Leasinggeber verbleibt.

    Das Auto verbraucht im Stand irgendwas zwischen 0,5 bis 1 Liter pro Stunde (ich glaube mich dunkel daran erinnern zu können, daß bei meinen Golf vor einigen Jahren die Anzeige im Stand immer so um 0,7 l/Stunde angezeigt hat).
    Also mal gaaanz grob über den Daumen gepeilt braucht es also 1 Stunde Motor-Aus bei Start/Stop bis rund 1 EUR zusammengespart ist. Nach in Summe 5 Stunden Stillstand gibt's dann 'nen Döner for free ;)
    Und ja, es hilft auch in kleinem Maße der Luftqualität in der Stadt, und a bissi leiser ist es auch (wobei er im Stand eh schon seeehr leise ist), aber das war's dann auch. Besser wie nix, aber ich find's jetzt auch nicht soo beeindruckend.


    Wie kommt man eigentlich bei Innovation zum schwarzen Dach, laut Konfigurator eigentlich unmöglich? Das wäre nach den ganzen Extras eigentlich ein Ultimate mit 18" statt 19", ohne Vollleder 8|

    Konnte man "früher" (vor November 2017) gemäß alter Ausstattungs- und Preisliste für 540 EUR bei Dynamic und Innovation noch dazubestellen (da gab es noch kein Ultimate).
    Danach gab und gibt es das nur noch serienmäßig beim Ultimate.