Danke für den Hinweis .Laut Unterlagen ist das Opel Flexcare Zertifikat noch nicht abgelaufen .Wurde auch bei der Fahrzeugabgabe nochmals bestätigt . Laut Werkstattmeister wäre ein defekter Wärmetauscher ,also diese Reparatur kein Garantiefall !!! Daher meine Frage .Noch der Hinweis : Fahrzeug hat ca. 58tkm und da gibt es prozentual Abzüge (Eigenanteil ) gestaffelt nach Kilometer
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Dann soll der Werkstattmeister dir mal erklären, warum das bei noch bestehender Garantie kein Garantiefall ist. Zumal der Wärmetauscher ja wie bei mir in den Bedingungen der Garantie steht.
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Fahrzeug hat ca. 58tkm und da gibt es prozentual Abzüge (Eigenanteil ) gestaffelt nach Kilometer
Bei der Flexcare gibt es solche Abzüge - nach meiner Kenntnis - nicht. Es ist eine Verlängerung der Original-Herstellergarantie, bei der es solche Abzüge ja auch nicht gibt.
Üblich ist so etwas aber bei Kulanzregulierungen, oder bei anderen (Nicht-Flexcare-)Gebrauchtwagen-Versicherungen.
Von Flexcare-Garantieansprüchen ausgeschlossen, bzw. nur gegen Zusatzprämie inkludiert, sind 'Verschleißteile'. Was Opel als Verschleißteil einstuft, ist in den Flexcare-Bedingungen aufgelistet. Wärmetauscher sind - nach meinem Verständnis - keine Verschleißteile. Aber ich bin keine Juristin.
Lass dir im Zweifelsfall schriftlich geben, worauf sich deine Opel-Werkstatt bei der Ablehnung beruft, dann kann man das rechtlich prüfen (lassen). Einfach so daher gesagt wird viel ...
Grüßle, Sami 🌈🕊️
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Hallo Pebe 7 ,
das klingt mal wieder so, als kenne die Werkstatt die Flexcare (war bei meinen FOH s auch leider oft der fall) nicht und verwechselt es (wie so oft bei uns) mit der CarGarantie. Wünsche dir viel Erfolg - für mich würde es eindeutig in die Garantie zählen. Ein Wärmetauscher ist ja keine Bremse oder Räder, die Verschleißen durch Betrieb.
Aber dank des Threads wurde ich im Dezember auch aufmerksam auf das Problem und bei uns wurde es auch nicht mehr warm. Gestern war er dann endlich in der Werkstatt. Sie haben den Wäremtauscher und da wir leicht drüber waren auch den Ölwechsel vollzogen. 847 € (nicht beim FOH - da ich den in unserer Nähe leider nichts mehr zutraue) ärmer aber dafür hat man in diesem "Höllenwinter" endlich wieder ein wohlig warmes Auto
Herrlich, wenn man durch die schöne Winterlandschaft wieder im mollig warmen fährt.Der Invest hat sich gelohnt, da er sinnvoller ist als eine Grafikkarte

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Laut Werkstattmeister wäre ein defekter Wärmetauscher ,also diese Reparatur kein Garantiefall
Ich habe jetzt - aus reinem Interesse - extra mal meine Unterlagen durchgekuckt und in den Flexcare-Bedingungen (Stand: 02.01.2020) diesen Absatz gefunden:
'Weiterhin sind Garantieverlängerungsansprüche ausgeschlossen:
...
h) für die Zerstörung von oder Schäden an Teilen (ob mit oder ohne Garantie), die durch Frost, Wasser, Verstopfungen durch eingefrorene Flüssigkeiten, Anreicherung mit Verunreinigungen, Schlamm oder andere Ablagerungen oder andere Fremdkörper verursacht werden, die die Funktionstüchtigkeit der Teile beeinträchtigt haben
...'
Wenn also der Wärmetauscher durch eins (oder mehrere) dieser Ereignisse zerstört oder beschädigt wurde, dann könnte es also doch sein, dass kein Garantieanspruch besteht.
Wenn die Werkstatt sich darauf beruft. dann lass dir das zerstörte bzw. beschädigte Teil zeigen und dir den ursächlichen Zusammenhang mit dem Defekt plausibel erklären. Im Zweifelsfall mach Fotos davon oder lass dir das Teil zur qualifizierten Begutachtung aushändigen.
Ich würde der Werkstatt aber nicht schon vorher (ungefragt) den Tipp geben, diese Begründung zu wählen.
Falls es zum Streit kommt, wäre es vorteilhaft, wenn du eine für solche Angelegenheiten eintretende Rechtsschutzversicherung hättest.
Grüßle, Sami 🌈🕊️
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Hallo vorab vielen Dank für Eure Hinweis ,TIPS ,Ratschläge etc.
Bei meiner 5 jährigen Zusatzgarantie handelt es sich um die sogenannte DIA-Garantie (5 Jahre ) Die Garantie beinhaltet 10 Bauteile inkl, Klimaanlage . Verdampfer und Wärmetauscher : Diese Komponenten werden in gängigen Opel Garantiebedingungen explizit als Bestandteil des Kältekreislaufs aufgeführt . Verschleiß-Argument : Im Gegensatz zu Bremsbelägen oder Filter gelten Wärmetauscher und Verdampfer in der Regel nicht als klassische Verschleißteile , da sie für die Lebensdauer des Fahrzeugs ausgelegt sind . Eine Ablehnung alleine mit dem Verweis auf " Verschleiß" ist daher oft rechtlich nicht haltbar , wenn die Teile im Garantieumfang gelistet sind !.
In meinem Fall 90% Autohaus / 10 % Kunde . Somit war mein zu zahlender Betrag 88,86 Euro zzgl 5 Tage Mietwagen (39,- täglich ) . Dies finde ich in Ordnung und bin zufrieden . Hätte man zu Anfang diese Reparatur als Garantiefall bestätigt ,wären mir manche Sorgen und graue Haare erspart geblieben !!!..
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Da bin ich mal gespannt was da noch auf mich zukommt. Meiner steht auch seit dem 7.1. beim FOH und bekommt einen neuen Wärmetauscher. Irgendwas muss aber schief gelaufen sein, denn sie habe es bis jetzt noch nicht geschafft ihn wieder zusammen zu bauen....
Muss aber sagen das der Grandland B MHEV, denn ich gerade fahren darf, mir nicht mehr aus dem Kopf gehen will....
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Hallo so wie mitbekomme , wäre der Arbeitsaufwand enorm .Auf Grund meiner Garantie "Probleme " war ich nach Erhalt der Rechnung angenehm überrascht und hatte versäumt über den Arbeitsaufwand nachzufragen genauso der Grund warum der Verdampfer auch ersetzt wurde .?! Fahrzeug befand sich drei Tage und paar Stunden in der Werkstatt .Nun bin wieder zufrieden
Vielleicht noch zu erwähnen Die Lieferzeit der benötigten Ersatzteile ,trotz Express kann sich etwas hinaus gezögert haben ?!