Lieferstatus überwachen - Bestellstatus - Eventcode - Statuscode Bestellung Opel Grandland X

  • Nein, weil es gibt keinen verbindlich zugesagten Liefertermin! Wäre ein Termin vertraglich verbindlich vereinbart, dann hättest Du rechtliche Möglichkeiten.


    An anderer Stelle hatte ich das schon mal recht ausführlich für das schwarze Dach beschrieben: Die Produktion von Autos kann nie linear nach Eingang der Bestellungen ablaufen, sondern muss auf die Auslastung der Produktionsstraße optimiert werden. Das bedeutet aber auch, dass auch später als seine eigene Bestellung eingehende Orders, die vorhergesagte Produktionszeit beeinflussen können. Hinzu können Lieferengpässe von Zulieferern kommen. Wenn dann irgendwelche Teile nicht just-in-time geliefert werden, weil beispielsweise ein Schiff oder LKW zu spät kommen, dann wirbelt das auch diesen wohlfeilen Plan durcheinander.

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  • Gibt es eigentlich eine gesetzliche Grundlage ab wann man vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn das Auto nicht zum vorhergesagten Liefertermin geliefert werden kann?!

    Liefertermine und Fristen


    Unverbindliche Liefertermine oder Fristen kann der Händler gemäß den ZdK- Bedingungen wie folgt überziehen:

    • sechs Wochen für nicht beim Händler vorhandene Neufahrzeuge

    https://www.focus.de/auto/expe…tokaeufer_id_5850755.html


    Aber seien wir mal ehrlich, ein klärendes Gespräche mit dem FOH würde doch sicher zum gleichen Ergebnis führen, wenn man jetzt nicht auf Schadenersatz pocht oder so... (denk ich einfach mal, denn wenn der GLX dann iwann mal auf dem Hof steht, ist er doch Ratzfatz wieder abverkauft)


    Und wie sollen denn die Alternativen aussehen? :m0027:
    Ein ansprechendes Fahrzeug mit einem derart effizienten und komfortablen Automatikgetriebe und Full LED und 360°Kamera und heizbarem Lenkrad+Frontscheibe und automatisch schließender Heckklappe und, und, und für unter 29.000 EUR fiele mir jetzt nicht auf die Schnelle ein :m0001:

  • so sieht es aus.


    Wenn im Vertrag steht Ende Mai. Dann kann nicht Ende August geliefert werden. Nur als Beispiel.

  • Woher der Gute die sechs Wochen nimmt, ist mir, der ich selsbt Jurist bin, schlicht schleierhaft. Eigentlich alle AGBs enthalten den Passus, dass bei höherer Gewalt etc. die Lieferzeit damit verlängert wird. Und das betrifft dann jeden Grund, auch den, wenn z.B. die Kamera aus Gründen, die Opel nicht zu verantworten hat, deutlich später geliefert wird.


    Klingt demnach theoretisch ja ganz gut, praktisch bringt es allerdings nichts.

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  • Woher der Gute die sechs Wochen nimmt, ist mir, der ich selsbt Jurist bin, schlicht schleierhaft.

    Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, schreibt er - kann ich mir schon vorstellen - da werden doch wohl so ziemlich alle Werkstätten und Händler drin sein :m0012:


    Und wie sollen denn die Alternativen aussehen?
    Ein ansprechendes Fahrzeug mit einem derart effizienten und komfortablen Automatikgetriebe und Full LED und 360°Kamera und heizbarem Lenkrad+Frontscheibe und automatisch schließender Heckklappe und, und, und für unter 29.000 EUR fiele mir jetzt nicht auf die Schnelle ein

    Vorschläge? ?(
    Ist doch eigentlich alternativlos :m0028:

  • Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, schreibt er - kann ich mir schon vorstellen - da werden doch wohl so ziemlich alle Werkstätten und Händler drin sein

    Irgendwelche Verbände sind weder für Rechtsetztung noch für Rechtsprechung zuständig. Aus dem Gesetzt kann ich eine derartige Frist leider nicht ableiten. Die gibt es nämlich schlicht und einfach nicht.

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  • Bei einer unverbindlichen Lieferfrist hat der Händler nach den Neuwagenverkaufsbedingen (NWVB) die Möglichkeit, die vereinbarte Frist um bis zu sechs Wochen zu überschreiten. Diese Klausel in den Geschäftsbedingungen hat die Rechtsprechung akzeptiert (BGH NJW 1982, 331).

  • Irgendwelche Verbände sind weder für Rechtsetztung noch für Rechtsprechung zuständig. Aus dem Gesetzt kann ich eine derartige Frist leider nicht ableiten. Die gibt es nämlich schlicht und einfach nicht.

    Die Autohäuser scheinen sich dieser Empfehlung aber im Rahmen der AGB Beispiel, Internetfund: https://www.auto-stanglmair.de…17/08/agbs_stanglmair.pdf doch zu unterwerfen und in der heutigen Zeit sollte sich bestimmt auch ein Richter finden, der ... Nee vergessen wir das, da ist die Automobil-Lobby dann wohl doch zu stark. :m0037:
    Ich würde diesen Weg sicher NICHT gehen, da braucht man sich dann gar nicht mehr beim Händler blicken lassen :m0025:

  • Die Autohäuser scheinen sich dieser Empfehlung aber im Rahmen der AGB Beispiel, Internetfund: auto-stanglmair.de/wp-content/…17/08/agbs_stanglmair.pdf doch zu unterwerfen und in der heutigen Zeit sollte sich bestimmt auch ein Richter finden, der ... Nee vergessen wir das, da ist die Automobil-Lobby dann wohl doch zu stark.

    Wenn Dein Händler das tatsächlich so in seinen AGBs hat, dann ist das natürlich kein Problem! Das gilt aber wirklich nur dann, wenn dies vertraglich über die AGBs so vereinbart wurde.

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  • Also: man unterscheidet zwischen Liefertermin und Lieferfrist. Lieferfrist wäre etwas wie "Lieferung innerhalb von sechs Wochen ab Vertragsschluss." Liefertermin kann bestimmt sein (z.B. 12.05.2018) oder bestimmbar sein (z.B. "vereinbarter Liefertermin 12 Wochen nach Auftragsbestätigung"). Eine Angabe wie "KW 12" ist aber rechtlich weder eine Lieferfrist, noch ein Liefertermin. Denn es ist nicht bestimmt, und auch nicht bestimmbar, an welchem Tag denn nun die Lieferung als vereinbart anzusehen wäre. Macht dann der Händler noch eine sog. Tilde (~) davor, also z.B. "~ KW 12", dann kann man es komplett knicken, denn dadurch wird nochmals verdeutlicht, dass es sich hier nur um eine vorsichtige Schätzung, nicht aber um die rechtlich bindende Vereinbarung handelt, wann das Fahrzeug geliefert und übergeben wird.

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