Beiträge von Methusalem

    Vor 10 Jahren war die Gesetzeslage bestimmt noch eine andere, denn bei einem anderen Autokauf mit Bezahlung durch Überweisung des Kaufbetrags hat das Autohaus den KFZ-Brief (neu Zulassungsbescheinigung Teil 2),
    wenn ich es richtig erinnere 6 Monate zurück gehalten.


    Das war damals anscheinend der Zeitraum während dem man eine Überweisung "zurückholen" konnte.

    Vor knapp 11 Jahren (Kauf meines Zafira B) hat der FOH zu mir gesagt:
    Sie können ihre Heimatadresse hier im Navi speichern, dann brauchen sie nur eine Taste drücken und das Navi leitet sie nach Hause.


    Würde ich jedoch nicht empfehlen, da Autodiebe im Falle eines Diebstahls auch gleich ihre Heimatadresse kennen.
    Wenn sie dann noch die Haustürschlüssel im Auto lassen, haben sie den Einbrechern Tür und Tor geöffnet.


    Also geben sie lieber die Heimatadresse wie alle anderen Navigationsziele ein.

    Dann machst du etwas falsch, oder deine PA-NR. stimmt nicht.
    Ich habe den link nochmals probiert, funktioniert ohne Probleme bei mir mit Edge und Mozilla Firefox.
    Bei Mozilla Firefox ist "lesbarer".


    Die PA-NR. habe ich 6 Tage nach Unterzeichnung des Kaufvertrags von meinem FOH im Rahmen einer schriftlichen Auftragsbestätigung erhalten,
    in welcher auch die voraussichtliche Lieferwoche angegeben war.


    Sie besteht (in meinem Fall) aus einer 8-stelligen Zahlen-/Buchstabenkombination (PA-NR. = ZZZZBBBB).


    Vielleicht hilf dir das weiter.

    Habe über Jahre einen Dienstwagen gefahren.
    Wenn der Leasingvertrag auslief mussten wir das Fahrzeug bei der Dekra abliefern.
    Die haben es dann richtig durchgescheckt.
    Da war eine "normale" TÜV-Prüfung ein Zuckerlecken gegen.
    Auch kleine Beschädigungen im Lack (Parkrempler) wurden gewissenhaft notiert und führten zu Sonderzahlungen.