Das stand bei meinem Vectra B auch alles haarklein im Inspektionsnachweisheft, stimmte aber auch nicht alles.
Bei meinem Vectra B Baujahr 1997 stand in der Bedienungsanleitung "Zahnriemenwechsel bei 120.000 km oder nach x Jahren.
Als ich nach etwa 7 Jahren und einer Kilometerleistung von etwa 72.00 km wegen einem defekten Endschalldämpfer zu meinem FOH kam,
fragte dieser mich, ob denn bei meinem Fahrzeug schon der Zahnriemen gewechselt worden sei.
Auf meinen Einwand der wäre ja erst bei 120.000 km fällig, antwortete er, nein er habe von Opel eine Nachricht erhalten, das der Zahnriemen
bei 60.000 km gewechselt werden müsse, da die Qualität des Zulieferers nicht das gehalten habe was man sich erwartet habe.
Da war ich mehrfach enttäuscht.
a) wäre es in meinen Augen eigentlich eine "Rückrufaktion" gewesen
b) hätte ich von meinem FOH eine Mitteilung erwartet, da ich die letzten 5 Jahre Inspektionen bei ihm machen lassen habe
c) hätte ich von Opel Rüsselsheim eine Mitteilung erwartet, denn das Fahrzeug war mein erster Neuwagenkauf, also war meine Anschrift Opel Rüsselsheim bekannt
d) als ich etwa 4 Wochen nach diesem Desaster von Opel Rüsselsheim Post bekam, in welcher man mir mitteilte, das der neue Vectra C demnächst auf den Markt käme,
und ich bei meinem FOH schon mal einen Termin für eine Probefahrt vereinbaren könne
Ich habe natürlich den Zahnriemen umgehend wechseln lassen.
Wenn mir heute jemand mit dem Spruch kommt "früher war alles besser", so antworte ich normalerweise:
"Dann genieße den heutigen Tag, denn morgen ist er die gute alte Zeit" ! 