Alles anzeigen@Methusalem
Das ist so nicht richtig, der Händler meldet es im Auftrag des Kunden an und somit werden nur die Daten des Käufers bwz. Besitzers des Fahrzeugs geprüft.
Aber wenn man eine Einkommenserklärung abgegeben hat und man dann noch Steuern nachzahlen muss, kann es passieren, dass die Zulassungsstelle eher Bescheid weiß als man selbst. Ggf. ist der Steuerbescheid noch nicht zugestellt worden.
Dieses geschah mir 1997 wegen 5 DM.
Habe 4 Monate auf den Steuerbescheid gewartet und zwischenzeitlich konnte ich das Auto nicht anmelden.
Tipp: wenn Steuererklärung gemacht wurde, dann mal zum Finanzamt gehen und nachfragen (aber persönlich und nicht telefonisch).
Danke für die Aufklärung.
Aber, das darf doch wohl nicht wahr sein!
Bist du denn 4 Monate zu Fuß zur Arbeit gegangen?
Dann habe ich im April letzten Jahres ja vielleicht bei der Anmeldung Glück gehabt.
Da ich immer Steuern nachzahlen muß, gebe ich den Steuerbescheid meistens erst ziemlich spät ab.
Im letzten Jahr Ende Mai, also nach der Anmeldung meines Grandland X.
Aber in diesem Fall von TotteBLN sollte die Zulassungsstelle doch wenigstens Auskunft geben um welche Art der Forderung es sich handelt.
Wenn z.B. ein Einkommensteuerbescheid zugestellt wurde, eine Nachzahlung fällig ist, und die Zahlungsfrist erreicht ist ohne das eine Zahlung erfolgt ist, finde ich das Vorgehen der Zulassungsstelle in Ordnung.
In allen anderen Fällen ist es eine große Sauerei.
Wird sich aber wohl alles finden.