Beiträge von GLX-Jule

    Ich habe daher gegen den Kfz-Steuerbescheid Einspruch beim Finanzamt eingelegt und nach rd. 10 Wochen - vor ein paar Tagen - vom Finanzamt den Bescheid darauf erhalten, dass das Finanzamt für den der Berechnung zugrunde liegenden Wert gar nicht zuständig ist, das sei die Zulassungsstelle. Das Finanzamt berechnet die Kfz-Steuer nach der Angabe in der Zulassungsbescheinigung - das hat es auch gemacht. Ich solle das mit der Zulassungsstelle klären.

    Der Bescheid war für ein Finanzamt aussergewöhnlich freundlich gehalten. Sogar mit ein paar Tipps, woraus ich schließe, dass die meinen Einwand wohl anerkennen, ihm aber nicht folgen können.

    Wertfrei wird angegeben, dass die Berechnung nach NEFZ-Mittelwerte + WLTP-Spitzenwerte erfolgt - aber dann stimmt die Bewertungsgrundlage nicht.

    Es ist schon ziemlich lange her, dass die Finanzämter für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig waren.

    Das liegt daran, dass die Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland eine Bundessteuer ist und die Einnahmen daraus vollständig dem Bund zufließen.

    Da die Bundesländer keinen Anteil an den Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer erhalten, haben sich die Länder irgendwann darüber beklagt, dass sie die Personal- und Sachkosten für die Erhebung tragen müssen, und dafür keinen angemessenen Ausgleich bekommen.

    Daraufhin wurde die Zuständigkeit gesetzlich so geregelt, dass nun der Zoll diese Arbeit macht und die Festsetzungs-Finanzämter der Bundesländer damit nichts mehr zu tun haben.

    Während die Finanzämter Ländersache sind, ist der Zoll in Deutschland eine Bundesbehörde. Genauer gesagt handelt es sich beim "Zoll" um die Generalzolldirektion (GZD) als oberste Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

    Es gibt zwar in den Bundesländern als nachgeordnete Dienststellen jeweils Hauptzoll- und Zollämter, für die aber eben auch der Bund verantwortlich ist und deren Mitarbeiter Bundesbeamte bzw. Regierungsbeschäftigte des Bundes sind.


    Die Beschäftigten bei den Finanzämtern sind immer freundlich, insofern ist deine Erfahrung - Opel-Fan - keineswegs "außergewöhnlich".

    Hin und wieder sind sie sogar freundlicherweise zu Hausbesuchen bereit ... 8)


    Die Kraftfahrzeugsteuerbescheide sind Folgebescheide der Verwaltungsakte, die die Zulassungsstellen vornehmen. Außer in wenigen Sonderfällen ist bei fehlerhaften Grundlagen daher immer die Zulassungsstelle der richtige Ansprechpartner. Die Zollämter können die von der Zulassungsstelle mitgeteilten Daten nicht selbstständig ändern, sondern nur Änderungen berücksichtigen, die die Zulassungsstelle vornimmt.

    Gruß, Hans

    (der kein Finanzbeamter war). ;)

    Hast du etwas gegen Finanzbeamte?

    (Ich frage für eine Freundin ;) )


    Liebe Grüße, Julia

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    Liebe Grüße, Julia

    Über die richtige Bezeichnung der OBDII-Schnittstelle sind auch auch schon andere Mitglieder gestolpert ... ;)

    ... außer natürlich, es gibt da etwas neues, was ich bisher nicht entdeckt habe, oder es ist eine weitere Qualitätskontrolle ...



    Liebe Grüße, Julia

    Mit Einstellung fern und dann so fahren dass keine Meldung kommt, verleitet meiner Meinung nach innerstädtisch auf vierspurigen Straßen eher dazu, dass andere sich eingeladen fühlen Lückenspringer zu spielen und ich dadurch das Gefahrenpotenzial viel größer sehe, als mit der nächsten Einstellung halt etwas näher am vorausfahrenden unterwegs zu sein.

    Fahrer, die Lückenspringer spielen, habe ich viel lieber vor als hinter mir. Deshalb lasse ich die gerne vorbei und auch vor mir einfädeln.

    Im Vergleich zu den geschonten Nerven ist der ohnehin geringe Zeitverlust für mich ohne Bedeutung.


    Liebe Grüße, Julia

    Genau genommen nur in Absprache mit dem Vordermann (oder in diesem Fall einer Vorderfrau ;) ).

    Im Betriebshandbuch steht auch, dass das System nur auf bewegliche Hindernisse anspricht, deshalb ist so ein Test wohl tatsächlich nur im fließenden Verkehr möglich.

    Ich dachte halt, es gäbe vielleicht auch eine ungefährlichere Testfunktion, mit der man sich von der ordnungsgemäßen Funktionsbereitschaft überzeugen kann.

    Gelegenheit für Regenfahrten hatte ich in der letzten Zeit jedenfalls oft genug und mich wundert es eben, dass ich überhaupt noch nie eine Warnung bekommen habe.


    Aber danke für die Hinweise, ich werde mal verstärkt darauf achten, ohne allerdings dabei etwas zu riskieren.


    Liebe Grüße, Julia

    Was bedeutet ohne Risiko?

    Mit "ohne Risiko" meine ich, dass ich nicht "testweise" gegen ein Hindernis fahren will.

    Das Notbremssystem bringt ja das Auto nicht garantiert vor einem Hindernis zum Stehen, sondern sorgt nur dafür, dass die Geschwindigkeit beim Aufprall niedriger ist, als sie es ungebremst wäre.

    So steht es jedenfalls auf Seite 179 in meinem Betriebshandbuch:

    "Das automatische Notfallbremsen ist eine Notfallfunktion zur Vorbereitung auf einen wahrscheinlichen Aufprall. Die Funktion ist nicht darauf ausgelegt, Kollisionen zu vermeiden. Verlassen Sie sich nicht auf das System, um das Fahrzeug zu bremsen."

    Heißt jetzt die Einstellung (weit /fern) wirklich unterschiedlich oder ist das jetzt nur aus dem wissen im Kopf verschieden?

    Bewirkt bei Sami dieses Feature eine (Re) Aktion des Fahrzeugs oder passier da auch nichts?

    Ich habe diese Einstellung nur in meinem Auto kontrolliert, und da heißt sie "fern".

    Vermutlich ist das bei Sami ebenso, aber sie will dafür jetzt nicht rausgehen und nachschauen (und ich auch nicht).

    Das sei ihr zu "riskant", sagt sie ... ;)


    Sami hat irgendwo vorher geschrieben, dass sie den Kollisionsalarm gelegentlich bei Fahrten im Regen angezeigt bekommt.

    Soweit ich das beurteilen kann, fährt sie noch vorsichtiger und vorausschauender als ich ...


    Liebe Grüße, Julia