Beiträge von WolfgangN-63

    Bei kurzen Standpausen - so ca. eine bis zwei Sekunden - fährt er auch wieder von alleine an. Wenn du länger stehst, musst du zum Wiederanfahren kurz das Gaspedal antippen.

    Das hätte ich auch wahnsinnig gern, funktioniert leider nur bei den Hybriden so.

    Beim Verbrenner musst Du - wenn es zum Stillstand gekommen ist - leider auf jeden Fall manuell anfahren und bis mindestens 30 km/h beschleunigen, bevor Du den Abstandstempomaten wieder verwenden kannst.

    Den Abstandswarner hab ich noch nicht gefunden

    Das ließe sich über die RPO-Codes herausfinden.


    und das Stop & Go funktioniert nicht oder man hat dass beim Händler abgeschaltet, weil ich sagte ich will (brauche) dass nicht haben. Über die Software kann man ja alles ein und ausschalten!!! :thumbup:

    Du meinst sicher Stopp/Start? Das kann niemand deaktivieren, da es zum Homologationsumfang gehört. Wenn es nicht geht: Batterie laden.

    Übrigens sind unsere Peugeopels geradezu elektronische Konfigurationsverweigerer.

    Schade , dass ich nicht so schöne Felgen / Reifen hab,

    halt nur die 205er von Opel! ;(

    Ich dachte eignetlich, dass das geklärt sei.

    Axel63

    In den Gutachten findet man, wenn eine Abnahme erforderlich ist, oft die Auflage A01:

    Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

    Das bedeutet:

    1. Der Anbau der Räder muss einer Prüforganisation vorgestellt werden.

    2. Die erfolgreiche Abnahme muss in der Regel mitgeführt werden.

    3. Eine Eintragung nimmt die zuständige Straßenverkehrsbehörde auf Basis dieser Abnahme vor. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

    3.1. Die Eintragung muss sofort nach der Abnahme erfolgen

    3.2. Die Eintragung erfolgt bei nächster Befassung mit den Papieren (Umzug, Halterwechsel, oder ähnliches)