Ich hab das Auto ja von meinem verstorbenen Papa - der damit nur die eine einzige Fahrt vom Händler nach Hause gemacht hat - geerbt und nach der Übernahme auf mich umgemeldet.
Bitte entschuldige, das hatte ich nicht mehr auf dem Schirm, Du hattest das bei Deinem Anfang hier geschildert.
Und leider stimmt es, der Halterwechsel verhindert Flexcare.
Car-Garantie kann durchaus interessant sein, wenn es Versionen gibt, die auch speziell für einen PHEV geeignet sind. Beraten lassen würde ich mich auf alle Fälle. Damit ist man wenigstens gegen große Schäden an der relevanten Fahrzeugtechnik abgesichert.
Aber: Zur relevanten Fahrzeugtechnik gehört bei einem PHEV eben auch Traktionsbatterie, E-Motor und OnBoard-Charger sowie die komplexe Steuerungselektronik dahinter.