Nummernschildbeleuchtung ja, aber ich habe noch keine Blinker- oder Rück- Bremslicht LED's gesehen die für den Strassenverkehr zugelassen wären. Aber ich lasse mich gern eines Anderen belehren.
Beiträge von Ultimate
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Hat die jemand schon auf LED umgerüstet?
Legal wird das wohl nicht gehen.
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alle wollen den Käse. NEIN Danke!
Ich will einen vernünftigen Blinker, kein Lauflicht...Jedem das Seine. Mir gefällt es.
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Ich habe deinen Beitrag hier eingestellt.
Dann muss man nicht so lange suchen.Super, Danke

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Hallo habe mir in der Bucht folgende Artikelnummer 173961495998
Dynamische Seitenblinker
gekauft.Die habe ich auch gekauft. Sie liessen sich leicht einsetzen, machen aber keine Anstalten heraus zu fallen.
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leider hat der Autor das nicht hier ins passende Thema geschrieben.
Ganz einfach, weil an der Stelle danach gefragt wurde.
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da passen doch höchstens die zierlichen Händchen von Französinnen rein.
Ich bin weder Französin noch habe ich zierliche Händchen
Aber nach der Suche nach dem richtigen Dreh bekomme das eigentlich ganz gut hin. 
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Mir wurde das CTEK CT5 Start/Stop empfohlen, da es für Zuhause ausreicht und nicht überteuert ist.
Ich habe dieses und bin damit sehr zufrieden. Gerade im Winter und bei Kurzstrecke ist es hilfreich. Ob das den laufenden Motor beim Update ersetzen kann habe ich noch nicht probiert.
CTEK.jpg -
in jedem anderen Land der Welt sind die Cams völlig normal und werden Tag täglich als Beweismittel herangezogen!
Das sagt der ADAC dazu
Dashcams im Ausland
Auch im europäischen Ausland fehlen in den meisten Ländern bislang konkrete gesetzliche Regelungen zur Verwendung von Dashcams.-
Verwendung nach Auskunft der jeweiligen Automobilclubs unproblematisch
Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Finnland, Frankreich (soll die Aufnahme als Beweismittel verwendet werden, sind andere Unfallbeteiligte unmittelbar nach dem Unfall über die Aufnahmen zu informieren), Großbritannien, Italien, Malta, Niederlande, Norwegen (lediglich für den privaten Gebrauch, Fahrer darf hiervon nicht abgelenkt sein), Polen, Schweden (die Kamera muss leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen regelmäßig überschrieben werden), Serbien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn (Kamera sollte nur eine geringe Auflösung aufweisen, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein) -
Von der Verwendung wird abgeraten
Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweiz -
Nur mit Genehmigung
Österreich
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Verwendung nach Auskunft der jeweiligen Automobilclubs unproblematisch
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mit
Brief aus AT auf's Ordnungsamt und ohne Probleme einen deutschen
Brief ausgestellt bekommen.
Auch bei meinem FOH hatte ich deswegen nie Probleme.....Genauso geht es
