in jedem anderen Land der Welt sind die Cams völlig normal und werden Tag täglich als Beweismittel herangezogen!
Das sagt der ADAC dazu
Dashcams im Ausland
Auch im europäischen Ausland fehlen in den meisten Ländern bislang konkrete gesetzliche Regelungen zur Verwendung von Dashcams.
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Verwendung nach Auskunft der jeweiligen Automobilclubs unproblematisch
Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Finnland, Frankreich (soll die Aufnahme als Beweismittel verwendet werden, sind andere Unfallbeteiligte unmittelbar nach dem Unfall über die Aufnahmen zu informieren), Großbritannien, Italien, Malta, Niederlande, Norwegen (lediglich für den privaten Gebrauch, Fahrer darf hiervon nicht abgelenkt sein), Polen, Schweden (die Kamera muss leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen regelmäßig überschrieben werden), Serbien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn (Kamera sollte nur eine geringe Auflösung aufweisen, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein) -
Von der Verwendung wird abgeraten
Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweiz -
Nur mit Genehmigung
Österreich