Schließe eine Anschlussgarantie ab.
Wir schon zu spät sein. Die 2 Jahresgrantie ist abgelaufen und nur innerhalb der ersten 2 Jahre ist die Flexcare-Anschlussgarantie möglich.
Schließe eine Anschlussgarantie ab.
Wir schon zu spät sein. Die 2 Jahresgrantie ist abgelaufen und nur innerhalb der ersten 2 Jahre ist die Flexcare-Anschlussgarantie möglich.
Leider nicht richtig.
Bei der Reifengröße 235/55 R18 finde ich u.a. die Auflage A01, damit abnahmepflichtig. Ferner liegen K03 und K04 im Ermessen des Prüfers und können sehr arbeitsintensiv werden. Ob eine Berichtigung der Papiere zwangsläufig erforderlich ist ("Eintragung") regelt die ABE.
Aber eine Abnahmebescheinigung ist immer dann mitzuführen falls die ABE von der Eintragung befreit.
Sagen wir mal: Halb richtig.
Bei der serienmäßigen Bereifung mit 225/55-18 (wie ich sie draufhabe) wird keine Abnahme benötigt.
Für die größeren schon. Aber den Stress würde ich mir wegen 10 oder 20mm mehr Reifenbreite nicht geben. Wie oben schon gesagt: Gegenüber der serienmäßigen ET49 steht er mit den ET40 Felgen eh schon breitbeiniger da. Kommt ja nahezu auf das gleiche wie beidseitig 10mm Spurverbreiterungsplatten. Und auch bei den 225er ist es schon so, dass der Totwinkelwarner bei nasser Straße durch die Gischt schon irritiert wird und meint da ist ein anderes Auto.
Super und Danke für das Gutachten, damit komme ich weiter.
Wenn die Eingetragen sind gebe ich bescheid
Die müssen nicht eingetragen werden. Es gibt dazu auch eine ABE
Ich habe diese Felge in der 18" Ausführung mit ET40 auf meinem Fahrzeug mit 225/55-18
In den zugehörigen Dokumenten ist 225/55-18 als maximale Reifengröße ohne weitere Maßnahmen gelistet. Es sind auch 235/55-18 und 245/50-18 zulässig, aber nur mit Auflagen (Karosseriearbeiten).
Mit der ET40 steht er eine bisschen breiter.
Diese Situation wie von Samina beschrieben, führt aber aber die bisherige Meinung über die Funktion (Schutz der Wischerblätter bei vereisten Scheiben) ad absurdum. Dann ist nämlich genau das, was über das erzwungene Aus- und wieder Ein-Schalten erreicht werden sollte, nicht gegeben.
... insofern sind diese von Opel bewusst und gewollt so programmiert worden.
Da würde ich eher behaupten, dass das Peugeothandbuch einfach auf Opel umgeschrieben wurde. Oder glaubst du daran, dass Opel Entwickler entsscheidend an der Programmierung beteiligt waren? Ich jedenfalls nicht.
Ob dir Aussagen wie: Ist kein Opel, sondern ein Peugot in einen anderen Blechkleid " weiterhelfen, wage ich zu bezweifeln, aber nun, so ist das Leben.
Es kann dahingehend weiterhelfen, sich von den vertrauten OPEL Funktionen zu verabschieden. Weiterhelfen im Sinne der Fragestellung nicht, weil es dafür eben keine Lösung gibt.
Ist halt kein OPEL mehr, sondern ein Peugeot in anderem Blechkleid.
Live Traffic ist das wofür man bezahlen muss oder ? wenn das so ist, dann ist es nicht aktiviert.
Dier ersten 3 Jahre sind kostenlos. Muss aber trotzdem über die MyOpel-Webseite aktiviert werden.
Ist dein Grandland neu, dann kannst du es aktivieren. Gilt 3 Jahre ab Aktivierung.
Wenn es ein gebrauchter älter als 3 Jahre ist, kann es sein, dass der Vorbesitzer es schon akiviert hatte und der Zeitraum abgelaufen ist.
In jedem Fall braucht das Fahrzeug aber dann eine Bluetooth-Verbindung zum Handy, auf dem Bluetooth-Tethering (Internet-Verbindung über das Handy) aktiviert ist. Un auch in den Bluetootheinstellungen des Fahrzeugs muss Mobile Daten aktiviert sein.
Ja aber beim Astra K wird einem das automatisch angesagt. Der GLX sagt einem nix an. Und ich schaue beim fahren ja nicht die ganze Zeit aufs Display
Ist bei deinem GLX Live-Traffic aktiviert!