Wolfgang0511
Leider nicht richtig.
Bei der Reifengröße 235/55 R18 finde ich u.a. die Auflage A01, damit abnahmepflichtig. Ferner liegen K03 und K04 im Ermessen des Prüfers und können sehr arbeitsintensiv werden. Ob eine Berichtigung der Papiere zwangsläufig erforderlich ist ("Eintragung") regelt die ABE.
Aber eine Abnahmebescheinigung ist immer dann mitzuführen falls die ABE von der Eintragung befreit.
Sagen wir mal: Halb richtig.
Bei der serienmäßigen Bereifung mit 225/55-18 (wie ich sie draufhabe) wird keine Abnahme benötigt.
Für die größeren schon. Aber den Stress würde ich mir wegen 10 oder 20mm mehr Reifenbreite nicht geben. Wie oben schon gesagt: Gegenüber der serienmäßigen ET49 steht er mit den ET40 Felgen eh schon breitbeiniger da. Kommt ja nahezu auf das gleiche wie beidseitig 10mm Spurverbreiterungsplatten. Und auch bei den 225er ist es schon so, dass der Totwinkelwarner bei nasser Straße durch die Gischt schon irritiert wird und meint da ist ein anderes Auto.