Beiträge von Hjsglx

    herzlichen Dank für den Link, den ich mit einem entsprechenden Kommentar an den Händler geschickt habe.

    Viele Grüße

    hjsglx

    Nach einigem Stress und mit Unterstützung der Opel Werkstatt hat Opel nach langem hin und her den Schaden als Garantiefall akzeptiert. Es hat dann noch gut 6 Wochen gedauert bis die Ersatzbatterie geliefert wurde. Fahrzeug ist jetzt wieder verfügbar.

    Guten Morgen,

    Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

    Wie bereits beschrieben handelt es sich bei meinem Fahrzeug um einen PHV.

    In der Zwischenzeit konzentrieren sich die Gespräche mit dem Händler auf die Frage Gewährleistungsfall ja oder nein, 8 Jahre (meine Position) oder 2 Jahre.

    Ich konnte belegen, dass in der Preisliste für 2020 8 Jahre bzw. 160.000 km als Gewährleistung angegeben sind. Händler hat Antrag auf Anerkennung als Gewährleistungsfall gestellt. Antwort von Opel fehlt noch.

    Wenn 2 Jahre für Schäden an der Batterie bei E Fahrzeugen inkl PHV die neue Policy von Opel sein sollte, dann wäre das für mich ein klares KO Kriterium bei der Kauf- bzw. Leasingentscheidung gewesen. Ich werde auf einer 100% igen Übernahme der Kosten durch Opel bestehen.

    Gruß hjsglx

    Guten Morgen,

    mir wurde gestern eröffnet, dass die Batterie für den Vorderradantrieb einen Fehler hätte.Der Wärmesensor sei defekt. Da man diesen nicht ersetzen könnte, müsste die Batterie ausgetauscht werden. Kosten ca. 8.500€.

    (Das Fahrzeug Grandland X Hybrid Ultimate ist 2 J und 9 Mt alt und hat eine km Leistung von 44.500 km.) Auf die Batterie gäbe es nur 2 J Gewährleistung. Man würde sich zwar um Kulanzleistung bemühen, aber das müsste erst geklärt werden. Auf meine Aussage, dass mir beim Verkauf mitgeteilt wurde, dass die Batterie doch 8 Jahre Gewährleistung hätte, wurde mir mitgeteilt, dass dies für mein Fahrzeug nicht gelten würde.

    Bisher war ich mit dem Fahrzeug sehr zufrieden.

    Meine Fragen:

    Ist dieser Fehler schon anderweitig aufgetreten?

    Wie wurde bei Batteriefehlern das Thema Gewährleistung bisher behandelt?

    Für schnelles Feedback wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße

    hjsglx

    Thema Stützlast 70 kg

    Ich habe jetzt für mich folgende Lösung gefunden.

    Zunächst vielen Dank an dem Mitstreiter, der die gutachterliche Stellungnahme der GTÜ zur Verfügung gestellt hat.

    Mit diesem Gutachten bin ich zur lokalen GTÜ Niederlassung gefahren.

    Der dortige Prüfingenieur hat überprüft, ob es sich bei meinem Fahrzeug um den gleichen Typ handelt. Er hat dann die Zentrale der GTÜ kontaktiert, ob er auf der Basis dieses Gutachtens mir eine Änderung der Fahrzeugpapiere nach Paragraph 13.(1) ausstellen kann. Dies würde ihm von der Zentrale bestätigt. Daraufhin wurde mir diese Änderungsbescheinigung gegen eine Gebühr von 60€ ausgestellt. Gegenüber dem Gutachten, in dem 75 kg bestimmt wurden, wurden bei mir nur 70kg eingetragen, weil die Trägerkonstruktion inkl AHK nur für 70 kg freigegeben sind. Der jeweils geringere Wert ist hier anzusetzen. Ich habe heute die Änderung in den Zulassungspapieren eintragen lassen. Hier waren noch 12€ fällig.

    Ich kann nur empfehlen, diesen Weg zu beschreiten.

    Ich kann nicht nachvollziehen, warum Opel und die Händler sich so schwer tun, den Kunden hier zu helfen, wenn es doch offensichtlich so einfach ist.

    Also einfach machen, viel Glück