Zur info:
Es gibt von Stellantis oder den Verbraucherschutzbehörden keine öffentlich zugängliche Gesamtzahl darüber, wie viele Kulanzanträge bezüglich defekter AdBlue-Tanks und -Pumpen bislang insgesamt positiv entschieden wurden.
Allerdings wurde der Konzern Ende 2024 auf Druck der Europäischen Kommission und europäischer Verbraucherschutzorganisationen (wie BEUC) dazu verpflichtet, seine Kulanz- und Entschädigungsregelung EU-weit zu harmonisieren und transparenter zu gestalten.
Aktuelle Kulanz- und Entschädigungsregeln
Sollte Ihr Antrag noch ausstehen oder ein vergangener Fall nachgefordert werden, gelten für Diesel-Fahrzeuge der Stellantis-Marken (Peugeot, Citroën, DS, Opel), die zwischen Januar 2014 und August 2020 produziert wurden, folgende standardisierte Kriterien:
- Fahrzeuge unter 5 Jahren & bis 150.000 km: 100 % Übernahme der Material-/Ersatzteilkosten.
- Fahrzeuge zwischen 5 und 8 Jahren (bis 210.000 km): Gestaffelte Übernahme der Materialkosten zwischen 30 % und 90 % (abhängig von Alter und Laufleistung).
- Arbeitskosten: Stellantis beteiligt sich zusätzlich pauschal mit 30 € pro Fall an den Lohnkosten.
- Lückenloses Serviceheft: Eine wesentliche Voraussetzung für die Zusage ist in der Regel der Nachweis, dass das Fahrzeug nach Herstellervorgaben gewartet wurde.
Erstattung für bereits bezahlte Altfälle
Für Reparaturen, die bereits zwischen Januar 2021 und Dezember 2023 bei einem autorisierten Servicepartner durchgeführt wurden, hat Stellantis ein zentrales Online-Portal eingerichtet, über das Halter eine rückwirkende Erstattung bzw. Nachbesserung früherer Kulanzzahlungen beantragen können.