Blitzer POI ins Navi einspielen?

  • Wenn man eine Blitzer-App auf dem Handy hat und diese ist inaktiv, ist dies meines Wissens nach NICHT illegal, da sie im rechtlichen Sinne nicht betriebsbereit ist.

    Das ist rechtlich gesehen leider Falsch, wenn Sie drauf ist und Du das Handy als Fahrer benutzt ist das theoretisch ein Verstoß, witzigerweise wenn dein Beifahrer die Blitzerapp auf dem Handy hat, hat er nichts zu befürchten....


    Der Fokus liegt aber klar bei Blitzerwarnern in Navigationssystemem, wobei die Realität die Gesetzgebung mal wieder schwer überholt hat, zu der Zeit als diese Regelungen ausgegeben wurden als noch niemand von Apple-Carplay oder Android-Auto zu träumen gewagt hätte.


    Der Besitz einer Waffe ohne Waffenbesitzkarte ist auch illegal, egal ob sie benutzt wird, betriebsbereit oder auch ungeladen spielt keine Rolle.

  • Das ist rechtlich gesehen leider Falsch, wenn Sie drauf ist und Du das Handy als Fahrer benutzt ist das theoretisch ein Verstoß, witzigerweise wenn dein Beifahrer die Blitzerapp auf dem Handy hat, hat er nichts zu befürchten....
    Der Fokus liegt aber klar bei Blitzerwarnern in Navigationssystemem, wobei die Realität die Gesetzgebung mal wieder schwer überholt hat, zu der Zeit als diese Regelungen ausgegeben wurden als noch niemand von Apple-Carplay oder Android-Auto zu träumen gewagt hätte.


    Der Besitz einer Waffe ohne Waffenbesitzkarte ist auch illegal, egal ob sie benutzt wird, betriebsbereit oder auch ungeladen spielt keine Rolle.

    @Slotter liegt damit absolut richtig. Es reicht alleine aus, dass eine solche App installiert ist. Ob sie gestartet ist, im Hintergrund läuft, oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle. Immer daran denken, dass die Polizei diese Geräte (egal ob fester Radarwarner oder aber auch ein Handy mit installierter App) beschlagnahmen. Strafverfahren gibt es obendrauf und wenn man in der Richtung schon mal Punkte wegen flotter Fahrt hat, ist auch ruckzuck der Führerschein weg.

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  • Zu schnelles Fahren ist eine nicht angepasste Geschwindigkeit.
    Diese Haltung, die Du hier repräsentierst ist hauptursächlich dafür, dass da draußen auf der Straße jeder meint, er hätte recht und er würde ja das Auto bei jeder Geschwindigkeit beherrschen. Solchen Zeitgenossen gehört der Führerschein entzogen, weil sie damit deutlich zum Ausdruck bringen, dass sie nicht über die geforderte Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs verfügen.

    Sorry, aber das ist Unsinn in Reinkultur.


    Wenn Du zu schnell fährst und erwischt wirst, bekommt Du einen Bescheid wegen Überschreitens der Höchstgerschwindigkeit, aber NICHT für "nicht angepasste Geschwindigkeit". Diese greift nur bei Unfällen!

  • Nur das der reine Verdacht das man eine Blitzerapp installiert haben könnte nicht reicht das man ein Handy beschlagnahmt ......

    Gruß Helmut


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  • @Slotter liegt damit absolut richtig. Es reicht alleine aus, dass eine solche App installiert ist. Ob sie gestartet ist, im Hintergrund läuft, oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle. Immer daran denken, dass die Polizei diese Geräte (egal ob fester Radarwarner oder aber auch ein Handy mit installierter App) beschlagnahmen. Strafverfahren gibt es obendrauf und wenn man in der Richtung schon mal Punkte wegen flotter Fahrt hat, ist auch ruckzuck der Führerschein weg.

    Es ist traurig, was hier für ein Unsinn verbreitet wird:


    https://www.bussgeld-info.de/radarwarner/


    Auszug:


    Zwar ist das Herunterladen einer Blitzer-App erlaubt, doch verboten ist es, diese dann auch zu nutzen, wenn das Auto in Betrieb ist. Hierzu gibt es ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Celle vom 3. November 2015(Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 313/15). Darin heißt es:



    "Der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO ist erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mitsichführt, auf dem eine sog. “Blitzer-App” installiert und diese App während der Fahrt aufgerufen ist."



    Außerdem geht aus dem Richterspruch klar hervor, dass die Blitzer-App erlaubt ist, solange sie während der Fahrt vom Fahrer nicht in Betrieb genommen wird. Autofahrer können sich also völlig legal vor Fahrtantritt mittels der Radarwarner-App über Standpunkte der Messgeräte informieren.


    https://www.bussgeldkatalog.org/blitzer/radarwarner/


    Auszug:


    Dabei bezieht sich der deutsche Bußgeldkatalog jedoch nur auf die Benutzung von einer Blitzer-App, die die Blitzer anzeigt und stört. Der reine Besitz ist nicht strafbar.

    Einmal editiert, zuletzt von Wolle1958 ()

  • Nur das der reine Verdacht das man eine Blitzerapp installiert haben könnte nicht reicht das man ein Handy beschlagnahmt ......

    Wo hat den jemand über Beschlagnahme von Handies gesprochen ??


    Strafe für Blitzerwarner 75 € + 1 Punkt in Flensburg


    Worbei es wohl bei Handy-Apps eher eine Grauzone gibt, so das das reine Vorhandensein auf dem Handy nicht strafrelevant ist


    Zitat:
    Sind Blitzer-Apps erlaubt?
    Ob die Blitzer-App legal oder illegal ist, ist eine rechtliche Grauzone. Dennoch können die Behörden ein Bußgeld für die Benutzung der Software verlangen. Die Ordnungswidrigkeit wird mit 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
    Dabei bezieht sich der deutsche Bußgeldkatalog jedoch nur auf die Benutzung von einer Blitzer-App, die die Blitzer anzeigt und stört. Der reine Besitz ist nicht strafbar. Geraten Sie in eine Verkehrskontrolle und nutzen in der Zeit eine Blitzer-App, ist das verboten. Sie müssen das Bußgeld erwarten.

  • Wie schwammig die ganze GEschichte ist zeigt dieser Satz


    Zitat:
    Der Beifahrer darf Radarwarner nutzen und auch nach Blitzerstandorten suchen. Er darf den Fahrer jedoch nicht vor Blitzern warnen.



    Ich schmeiss mich weg...


    Nach frischer Recherche ist es wohl mittlerweile auch so das Radarwarner auch in Navis generell nicht mehr strafbar sind


    Zitat:
    Hier gilt die gleiche Rechtslage wie bei Blitzer-Apps. Der reine Besitz ist nicht strafbar. Die Geräte an sich dürfen zwar benutzt werden, aber die Funktionen nicht. Somit ist das Navi mit Radarwarner im Auto an sich erlaubt.
    Wer jedoch bei der Benutzung solcher Funktionen erwischt wird, muss ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg erwarten. In der Theorie darf die Polizei das Navi mit Warnfunktion sogar beschlagnahmen. Der ADAC-Jurist Markus Schäpe erklärt aber, dass es keine gängige Praxis wäre.
    Sind eigenständige Radarwarner verboten?
    Radarwarner sind illegal. Sie sind strikt verboten und werden beschlagnahmt. Auch hier ist der Besitz erlaubt, da diese Geräte jedoch im Dauerbetrieb nach Strahlen messen, sind sie immer aktiviert, sodass der Radarwarner illegal im Fahrzeug ist.
    Spezielle Blitzerwarner sind verboten, weil sie die Messungen stören könnten. Dies ist natürlich nicht erlaubt und erfüllt nicht mehr den Zweck des Bußgeldkataloges und der hiesigen Gesetze. Denn damit hätten Fahrer einen Freifahrtschein und können die Sicherheit des Verkehrs und anderer Teilnehmer aktiv gefährden.


    Somit distanziere ich mich von meinem vorherigen Geschwätz und behaupte das Gegenteil :D:D:D:D

  • Irgendwie habe ich geahnt, dass ich mich für meine Frage rechtfertigen muss:Wie ich oben schrieb, mir geht es nicht darum zu rasen; ich habe von keinem der vielen von mir gefahrerenen Fahrzeuge in den letzten Jahren die Höchstgeschwindigkeit ausgetestet. Die sehr seltenen Gelegenheiten, bei denen ich zu schnell unterwegs war und für geringe Überschreitungen zahlen konnte, sind immer an Orten gewesen, die ich nicht kannte und deshalb die Begrenzungen übersehen habe. Dazu behaupte ich einfach mal, das trifft auf fast alle hier im Forum zu. Ich rede hier von vielleicht 5 Vorfällen in den letzten 10 Jahren, bei denen ich zwischen 10 und 25 Euro Bußgeld auferlegt bekam - das ganze bei 35.000 km im Jahr.


    Deswegen will ich auch keine "illegalen" Apps laufen lassen, sondern möchte, dass mein Auto mich wie bisher darauf hinweist, damit mir diese kleinen Überschreitungen nicht passieren.

    Bußgeld wird meiner Meinung nach erst ab 80 € aufwärts fällig. Was darunter liegt, handelt es sich nur um gebührenpflichtige Verwarnung.


    Ich hatte bis vor 2 Jahren TomTom mit Radarwarner gehabt, nutze es nicht mehr, seitdem ich den jetzigen Astra fahre. Ohne den Radarwarner fahre ich viel angepasster und vermisse den Radarwarner überhaupt nicht mehr. Das ist auch gut so.


    Wer also mit dem Radarwarner fährt, fährt in den meisten Fällen eher unangepasster, bremst dann vor dem Standort des Radars ab, um dann „straflos“ davonkommen zu können. Danach wird das Auto wieder schnell gefahren.


    Sobald mir eine Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt wird, halte ich mich auch daran. Ich bin zwar in meiner ganzen Fahrerkarriere (knapp 30 Jahren) nur drei- oder viermal geblitzt worden, aber zu einem Raser werde ich es nie schaffen können, weil ich mir gegenüber und meinen Mitfahrer eine Verantwortung habe, um sicher von A nach B zu kommen.


    Dass der lebenslange Raserurteil in Berlin vor kurzem vom BGH aufgehoben wurde, macht aber gleich die aufwendige Polizeiarbeit und die Glaubwürdigkeit an den fairen Rechtsstaat zunichte und das ist wirklich sehr bedauerlich. Ich stehe voll auf der Seite des Sohnes vom Opfer. Wer wissentlich mögliche Todesopfer in Kauf nimmt, hat man gar nichts mehr in unserer Gesellschaft zu suchen. Aber leider läßt die Rechtsstaatlichkeit es nicht zu, da die Täter in unsere Gesellschaft resozialisiert werden müssen. Aber das ist ein anderes Thema....

  • Die sehr seltenen Gelegenheiten, bei denen ich zu schnell unterwegs war und für geringe Überschreitungen zahlen konnte, sind immer an Orten gewesen, die ich nicht kannte und deshalb die Begrenzungen übersehen habe

    Das solltest Du besser nicht als Erklärung benutzen es sei denn Du möchtest mal unbedingt an einer Fahreignungsprüfung teilnehmen ;)

  • .....oder man wird zu einem sogenannten „Idiotentest“ geschickt. Fakt ist es immer, besser sich an die Geschwindigkeitsregelungen zu halten, dann passiert es auch nicht weiter.