Behindertenrabatt

  • Nachdem ich jetzt die Auftragsbestätigung bekommen hab, konnte ich noch mal ganz genau den gewährten Rabatt ausrechnen.


    Rabatt auf den reinen Fahrzeugpreis inkl. aller Optionen 20,19%
    Rabatt auf Fahrzeugpreis + Überführung(540€) + Anmeldung (100€) + Übergabepaket (verhandelt 500€ dafür 20 statt 18%): 19,57%

    Grandland X 1.2 - Innovation (1. Gen.) - Automatik - Leder - grip&go - wireless charging - Diebstahlwarnanlage - DAB+ - Mondstein Grau

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  • Habe auch 20,11% Rabatt bekommen. Wer steckt sich denn die Differenz zu den 18% in den Nikolausstrumpf???? Mein FOH gab ohne zögern die angegebenen Prozente, und noch die Gummimatten zusätzlich. Das ist zwar fast Promilleberei h, aber trotzdem :thumbup:

    Innovation 1. Gen, Benziner AT, perlmuttweiß, Panoramadach, AHK, AGR Sitze,360 Grad Kamera, 18 Zoll BiColor sw
    plus die ganzen elektronischen Helferlein der 1 Innovation Generation
    SUBJEKT, Prädikat, Objekt für den Satzbau unerlässlich. Subjekt ist also gar keine Beleidigung :m0027::m0008:

  • Den Rabatt teilen sich Opel und der FOH, wobei Opel den größeren Teil übernimmt. Der FOH hat dann immer noch eine gute Marge ;)

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  • Das sind ja schon mal gute Infos welche man im Hinterkopf behalten kann wenn denn mal meine eigenen Verhandlungen anstehen.... ;)

    Grandland X 1.2 Benziner - Business INNOVATION - Automatik - Grip&Go - Mondstein Grau - DAB+
    Bestellt KW03/18 - Geliefert KW14/18

  • Ach ja, Bedingung für den Behindertenrabatt : Auto muss ein halbes Jahr auf den Käufer, also den Behindertenausweisinhaber, geiles Wort, angemeldet sein bzw. bleiben. Ich frage mich allerdings, wie Opel feststellen will, wenn es nicht so sein sollte. Dann noch den Querbezug zum gewährten Behindertenrabatt herstellen usw. Ich glaube, die haben anderes zu tun

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  • Die haben wirklich anderes zu tun und das lustige ist, dass die das noch nicht einmal in den Kaufvertrag reinschreiben. Bei mir steht da


    Summe abzüglich 20% = Kaufpreis. Warum und wieso es die 20% gibt, steht da mit keiner Silbe ;)

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  • Ich bin selbst schwerbehindert und das Auto muss laut Vorgaben von Opel 1 Jahr auf den Besitzer, der auch über einen Schwerbehindertenausweis verfügt, angemeldet bleiben. Wie es bewiesen werden soll, dass Auto 1 Jahr auf den Schwerbehinderten Besitzer angemeldet bleiben soll, weiß ich leider nicht. Ich denke, die meisten werden ihre Autos nicht gleich innerhalb eines Jahres verstoßen wollen, es sei denn, es sind Mitarbeiterfahrzeuge.

  • Oder, wie in unserem Fall, hat der Schwerbehindertenrabatt, mir bzw uns ganz schön Geld gespart. Das Auto ist für mich, aber auf meine Frau wird er erstmal angemeldet. Ich muss nochmal alles durchforsten, ob im Kaufvertrag irgend eine zeitliche Beschränkung oder Mindestzeit aufgeführt ist. Das halbe Jahr Dauer habe ich mündlich von meinem Verkäufer mitgeteilt bekommen.
    Schönen Sonntag noch

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  • Ich glaube es zu meinen, in dem Kaufvertrag wird es schriftlich festgehalten, wie lange das Auto auf den Schwerbehinderten angemeldet sein muss. Da ich aber derzeit nicht Hause bin, kann ich es erst in einer Woche nachschauen.