Bafa Antrag bei Tageszulassung

  • Moin Gemeinde!


    Ich hab ja meinen Hybriden als Tageszulassung vom Händler geleast.
    EZ auf den Dealer am 27.07.20, umgeschrieben auf mich am 19.08., übernommen mit 9km auf der Uhr - also wirklich nur Zugelassen und nicht gefahren.


    Jetzt hab ich dafür versucht den Bafa-Antrag zu stellen.


    Und jetzt gehen die Schmerzen los.
    Neuwagen oder nicht? Per rechtlicher Definition: Ja, Neuwagen. Per Bafa-Definition nicht, weil Zweitzulassung.
    Das Formular wirft mir unterschiedlichste Fehlermeldungen um die Ohren - Zuerst sagt er mir, der Bruttopreis darf maximal 38.630,97 EUR betragen. Dann sagt er mir: Leasing geht nur bei Neuwagen.


    Mein FOH weiss auch nicht so genau und meint nur: geht schon. Wenn ich mir die Bafa-Merkblätter durchlese komm ich zu dem Schluss: Kann gehen oder auch nicht. Der Antrag sagt: Geht nicht.


    Und ich steh in der Mitte.


    Kennt sich hier jemand damit aus??


    Viele Grüße

  • Ja, Neuwagen ist:
    weniger als 12 Monate zwischen Produktion und Kauf, keine Standschäden, nicht im Straßenverkehr gefahren und das Modell noch so hergestellt wird.


    ABer, zu meinem eigentlich Problem: Wenn ich GW eingebe kommt eben zuerst, das das Fahrzeug nicht mehr als Brutto 38.630,97 EUR gekostet haben darf und wenn ich Testweise den Wert mal eingebe kommt, das Leasing bei Gebrauchtwagen nicht zulässig ist.


    Zu diesem Punkt steht allerdings weder im Merkblatt noch sonstwo auf der Seite was.


    ...Telefon- oder Mailhotline von der Bafa kann man auch vergessen - das habe ich schonmal wegen was anderem ein paar Tage am Stück probiert...


    Und da ja hier einige mit nem Hybriden tummeln dacht ich mir ich bin sicher nicht der erste, der da drüber stolpert...

  • ... da kann ich leider nicht helfen, da unser Grandy ein Neuwagen - mit Leasing - war. BAFA-Antrag war da problemlos, auch mit der letztlich höheren Prämie aufgrund Zulassung nach November 2019.

  • Sooooo, heute kam mein Bescheid von der BAFA.


    Ablehnung - wie nicht anders erwartet. Grund: Kein Neuwagen.


    Zum Glück halte ich die Leasing-Anzahlung in höhe des Umweltbonus zurück. Gemäß dem Motto: Ich Dir schulden Geld, Du nicht wiederbekommen - Du böse. Du mir schulden Geld - ich böse. Besser, Du böse! :D :D


    Letzter Stand von heute Nachmittag: Autohaus besteht auf Zahlung. Ich bestehe auf: Ihr könnt mich mal, weil ihr mir per Werbung versprochen habt, das ich das wieder bekomme. Autohaus meint: Wir klagen die Kohle ein. Mein Anwalt meint: Muahaha!! Vorsicht vor der Gegenklage wegen unlauterer Werbung.


    Ich glaube, das könnte ein Spannender Winter / ein spannendes Frühjahr werden ;)

  • Das schon, klar. Aber, da mein Anwalt sein Gehalt von mir bekommt tu ich mich das leicht ;)


    Und, doch, genau das wird in der Werbung meines Autohauses garantiert: Anzahlung 0 EUR (dann ein Sternchen, und Erklärung: Anzahlung in höhe von 3500 EUR, die als Umweltbonus von der BAFA erstattet werden) -Sinngemäß.


    Von dem her bin ich da ziemlich entspannt ;I

  • Da waren wieder Kartoffelkaufleute am Werk.


    Durch die Tageszulassung ist die Subventionen verfallen, der Händler hat das Auto damit defakto unverkäuflich gemacht.


    Jetzt dann gegen den Kunden klagen wollen ist zusätzlich dämlich. Auto zurückfordern könnte man, aber das kauft danach erst Recht keiner.

  • Hab ein Vorführwagen, sprich wurde dementsprechend vom Händler schon mal angemeldet.


    Bei mir hatte der Händler für sich die BAFA-Förderung beantragt.


    Beim Kauf hat er diesen Betrag vom Kaufpreis abgezogen.

    GLX Hybrid 4 Ultimate, 2020, Topas-Blau mit Haube in Wagenfarbe, autom. Geschwindigkeitsassitent mit Stoppfunktion

    Einmal editiert, zuletzt von Michael_We ()